Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 372/2023
Stuttgart,
05/19/2023



Schulentwicklungsvorhaben 2023 im Rahmen des Qualitätsentwicklungsfonds



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich24.05.2023



Beschlußantrag:

1. Dem gemeinsamen Antrag „Ellipse“ der Pragschule, der Albert-Schweizer-Schule (SBBZ), der Stuttgarter Jugendhausgesellschaft gGmbH, der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart e. V. und dem Beratungszentrum des Jugendamtes Stuttgart mit einem Umfang von 263.628 EUR wird zugestimmt.

2. Der Aufwand wird im THH 810 – Bürgermeisteramt, Amtsbereich 8107080 – Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft, Kontengruppe 42510 – sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, entsprechend der Darstellung im Abschnitt Finanzielle Auswirkungen, gedeckt.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Anlass für das erste Projekt „Ellipse“ im Rahmen des Budgets „Lebensweltliche Schulentwicklung“ an der Pragschule von 2019 bis 2023 war der außergewöhnlich hohe Anteil an Kindern, die bereits bei der Einschulung einen sonderpädagogischen Bildungsanspruch im Förderschwerpunkt emotional-soziale Entwicklung hatten. Dieses Projekt war trotz Corona sehr erfolgreich, die intensive Begleitung der Kinder und die engmaschige Zusammenarbeit mit den Eltern haben dazu geführt, dass nicht nur die inklusiv beschulten Kinder, sondern auch sozial benachteiligte Kinder sich in der „Ellipse-Klasse“ gut entwickeln konnten. Kein Kind wurde in ein SBBZ umgeschult, kein Unterrichts- bzw. Schulausschluss wurde angeordnet, nur temporär wurde eine zusätzliche Schulbegleitung benötigt.
Dieser Ansatz soll nun auf die ganze Schule ausgeweitet werden und dazu beitragen, dass auch Kinder aus stark belasteten Familien ihre Bildungschancen wahrnehmen können. Zielgruppe sind primär Kinder mit besonderen Förder- und Unterstützungsbedarfen oder sonderpädagogischem Bildungsanspruch mit Förderschwerpunkt emotional-soziale Entwicklung und ihre Familien. Mit den zusätzlichen personellen Ressourcen im Umgang von zwei 50 %-Stellen können Kinder in herausfordernden Situationen besser aufgefangen und individueller gefördert werden. Gemeinsam mit den im Antrag aufgeführten Partnern kann die Schule ein wichtiger Knotenpunkt im sozialen Netzwerk sein, das Selbsthilfepotentiale von Eltern aktiviert sowie Familien, die sich in belastenden Situationen befinden, berät und unterstützt.

Das Projekt „Ellipse“ an der Pragschule hat, wie „Wolke 13“ an der Steinbachschule oder Süd² an der Lerchenrain- und der Marienschule, seinen Ursprung im „Budget Lebensweltliche Schulentwicklung“. Damit wurde, jenseits der Vermittlung klassischer Schulbildung, die Schule als ein wesentlicher Teil der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen in den Blick genommen, die von allen Akteuren für alle Kinder und Jugendlichen verantwortungsvoll gestaltet werden muss (GRDrs 1060/2018). Daraus folgt der Auftrag:

· Unterstützung von Kindern, die in der Schule und/oder im Ganztag Schwierigkeiten haben und ggf. auch schwierig sind
· Inklusion und der Umgang mit Vielfalt und Verschiedenheit
· Öffnung der Schule in den Stadtteil und Ausgestaltung der Kontakte von Schule mit den Einrichtungen im Stadtteil und der Jugendhilfe, damit diese von den Schüler/
-innen genutzt werden können


Diese Aufgaben sind wesentlich umfassender als bei klassischen Schulentwicklungsprojekten. Das wird in den im Antrag beschriebenen Modulen deutlich. Ebenso hat die direkte Unterstützung von Kindern einen größeren Anteil an der Gesamtfinanzierung. Als zeitlich befristetes Projekt dient „Ellipse“ auch dazu, Erfahrungen zu generieren und das vorliegende Konzept zu schärfen. Das Projekt leistet damit einen wichtigen Betrag für ein inklusives Bildungssystem.
Der Vergabeausschuss hat in seiner Sitzung vom 13.03.2023 einstimmig empfohlen, das aufgeführte Schulentwicklungsprojekt durch den Qualitätsentwicklungsfonds in Höhe von 263.628 EUR zu fördern.

Finanzielle Auswirkungen

Für die Finanzierung der Vorhaben stehen Haushaltsmittel im Rahmen des Qualitätsentwicklungsfonds zur Verfügung. Der Aufwand wird im THH 810 – Bürgermeisteramt, Amtsbereich 8107080 – Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft, Kontengruppe 42510 – sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen gedeckt.

Bei der Bewilligung der Projekte wird dafür Sorge getragen, dass keine Überschneidung mit anderen städtischen Programmen entsteht.

Projekt
Laufzeit
Schuljahre
Gesamt-summe
Davon entfällt auf
HHJ 2023
HHJ 2024
HHJ 2025
HH
2026
„Ellipse“
2023/24
2024/25
2025/26
263.628 EUR 36.615
EUR
87.876 EUR87.876 EUR51.261
EUR





Beteiligte Stellen

Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.




Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

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