Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 225/2015
1. Erg.
Stuttgart,
11/04/2015



Haushalt 2016/2017

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 13.11.2015



Weiterentwicklung der Arbeit der Begegnungsstätten für Ältere
in der Landeshauptstadt Stuttgart


Beantwortung / Stellungnahme


Die Begegnungsstätten für Ältere in der Landeshauptstadt Stuttgart sind eine tragende Säule in der dezentralen, wohnortnahen Versorgung von älteren Menschen. Die Weiterentwicklung der Arbeit der Begegnungsstätten für Ältere dient dazu, die Begegnungsstätten in den Stadtbezirken zielgruppenübergreifend stärker zu öffnen und die bestehenden und zukünftigen Bedarfe der Einwohnerinnen und Einwohner in den Stadtbezirken aufzugreifen.

Die erforderlichen Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Arbeit der 34 Stuttgarter Begegnungsstätten für Ältere wurden im Einzelnen in der GRDrs 225/2015 „Weiterentwicklung der Arbeit der Begegnungsstätten für Ältere in der Landeshauptstadt Stuttgart“ dargestellt. Für die notwendige Umsetzung der Weiterentwicklung der Arbeit und der Förderung der Begegnungsstätten werden zusätzliche Mittel in Höhe von jährlich rd. 669.000 EUR für folgende Maßnahmen als erforderlich erachtet:

Maßnahme
EUR
Erhöhung der Reinigungskostenpauschale
42.500
Erhöhung der Personalkostenpauschale
165.000
Zusätzliche Stellenanteile mit erhöhter Personalkostenpauschale
461.133
Gesamt
668.633

Bei einer zusätzlichen Fördersumme pro Jahr von 167.250 EUR wäre die Weiterentwicklung der Arbeit der Begegnungsstätten für Ältere lediglich auf einzelne Stadtbezirke/-teile beschränkt möglich. Auch wenn damit der dringend notwendige Beginn der Weiterentwicklung der Arbeit der Begegnungsstätten möglich wäre, könnte dieser Ansatz zu einem Ungleichgewicht im Stadtgebiet führen. Damit würden Ansätze wie die generationenübergreifende Arbeit oder die Inklusion von gerontopsychiatrisch erkrankten Menschen in anderen Stadtbezirken zurückgestellt werden.


Die Sozialverwaltung würde Begegnungsstätten in Stadtteilen und Stadtbezirken auswählen, in denen es einen hohen Anteil an Transferleistungsbeziehern und einen hohen Anteil an Empfängern ab 65 Jahren von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung gibt.

Dies sind folgende Begegnungsstätten:

Träger
Begegnungsstätte
Module
Zusätzliche
Stellen
Module
1-5
Pauschale
42.697 EUR
pro Stelle
Arbeiterwohlfahrt
Kreisverband Stuttgart e. V.
S-Untertürkheim3, 4, 5
0,40
17.079
Altes Waschhaus
(S-Hallschlag)
2, 3, 4, 5
0,55
23.483
S-Fasanenhof2, 5
0,40
17.079
Ostendplatz
(S-Ost)
2, 3, 5
0,45
19.214
Altes Feuerwehrhaus
(S-Süd)
5
0,20
8.539
S-Botnang5
0,20
8.539
Evangelische Gesellschaft
Stuttgart e. V.
S-Mitte2, 3
0,30
12.809
Caritasverband für
Stuttgart e. V.
Bischof-Moser-Haus
(S-Mitte)
3, 5
0,25
10.674
St. Ulrich
(S-Mühlhausen)
2, 3, 5
0,50
21.349
Ev. Gesamtkirchen-
gemeinde Bad-Cannstatt
Die Brücke
(S-Bad Cannstatt)
2, 5
0,40
17.079
Ev. Kirchengemeinde
Wangen
S-Wangen4
0,10
4.270
Ev. Steigkirchengemeinde
Bad Cannstatt
Steiggemeindehaus
(S-Hallschlag)
4
0,10
4.270
Haus der Begegnung
Giebel
S-Giebel4
0,10
4.270
Gesamt
3,95
168.654


In allen oben genannten Begegnungsstätten - außer in der Begegnungsstätte „Altes Feuerwehrhaus“ der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Stuttgart e. V. - könnten mit fast genau der beantragten, zusätzlichen Budgetsumme die angemeldeten Module, wie in GRDrs 225/2015 „Weiterentwicklung der Arbeit der Begegnungsstätten für Ältere in der Landeshauptstadt Stuttgart“ dargestellt, angeboten werden. Die Begegnungsstätte „Altes Feuerwehrhaus“ der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Stuttgart e. V. in Stuttgart-Süd würde aufgrund der vorgeschlagenen begrenzten finanziellen Mittel zunächst nur das Modul 5 „Aufsuchende Arbeit“ erhalten. Für diese Begegnungsstätte wurden auch 0,2 Stellenanteile für das Modul 2 „Inklusion von gerontopsychiatrisch erkrankten Menschen“ und 0,05 Stellenanteile für das Modul 3 „Interkulturelle Öffnung für ältere Migranten“ beantragt. Zur Finanzierung dieser Stellenanteile wäre eine Erhöhung der in der Tabelle dargestellten Fördersumme um 10.674 EUR auf 179.328 EUR notwendig.

Ohne eine Erhöhung der Förderung, wie in GRDrs 225/2015 „Weiterentwicklung der Arbeit der Begegnungsstätten für Ältere in der Landeshauptstadt Stuttgart“ vorgeschlagen, können weder die Erhöhung der Reinigungskostenpauschale noch die Erhöhung der Personalkostenpauschale für die bestehenden Stellen (zusätzlicher Budgetbedarf: 207.500 EUR) erfolgen. Diesen Ausbau hält die Sozialverwaltung zur Struktursicherung und zur Sicherung einer guten und zuverlässigen Versorgungsqualität in den bestehenden Begegnungsstätten jedoch für dringend erforderlich.

Über das erweiterte Angebot durch die Module in den Begegnungsstätten wird regelmäßig im Sozial- und Gesundheitsausschuss berichtet. Die verstärkte Zusammenarbeit zwischen Begegnungsstätten für Ältere und Stadtteil- und Familienzentren wird, wie in der Beantwortung des Haushaltsantrags Nr. 536/2015 der SPD-Gemeinderatsfraktion beschrieben, umgesetzt.





Vorliegende Anträge/Anfragen

---

446/2015 (CDU), 517/2015 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), 569/2015 Nr. 1 (SPD), 712/2015 (SÖS-LINKE-PluS), 909/2015 (FDP)




Isabel Fezer
Bürgermeisterin




<Anlagen>