Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
398
1
VerhandlungDrucksache:
551/2018 und 551/2018 Ergänzung
GZ:
WFB
Sitzungstermin: 24.10.2018
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Klinikum Stuttgart
Umwandlung des Eigenbetriebs in eine gemeinnützige Kommunalanstalt öffentlichen Rechts

Vorgang: Krankenhausausschuss vom 29.06.2018, nicht öffentlich, Nr. 31
Ergebnis: Einbringung der GRDrs 551/2018

Krankenhausausschuss vom 20.07.2018, öffentlich, Nr. 42
Verwaltungsausschuss vom 25.07.2018, öffentlich, Nr. 315
Gemeinderat vom 25.07.2018, öffentlich, Nr. 174
jeweiliges Ergebnis: Vertagung

Krankenhausausschuss vom 12.10.2018, öffentlich, Nr. 51
Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung (GRDrs 551/2018 mit Ergänzung)


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 25.06.2018, GRDrs 551/2018, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Umwandlung des Eigenbetriebs Klinikum Stuttgart in eine gemeinnützige Kommunalanstalt öffentlichen Rechts mit dem Namen "Klinikum der Landeshauptstadt Stuttgart gemeinnützige Kommunalanstalt öffentlichen Rechts" (gKAöR) durch Ausgliederung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge wird zugestimmt.

2.1. Die Satzung zur Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Klinikum
Stuttgart wird in der Fassung der Anlage 3 beschlossen.
2.2. Die Anstaltssatzung für das Klinikum der Landeshauptstadt Stuttgart gemeinnützige Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts wird in der Fassung der Anlage 4a beschlossen. 2.3. Von den Entwürfen der Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat (Anlage 5) und der Geschäftsordnung für den Vorstand (Anlage 6) wird Kenntnis genommen.

3. Dem Abschluss eines Personalüberleitungsvertrages (Anlage 7) wird zugestimmt.

4. Dem Abschluss eines Nutzungsüberlassungsvertrags über die von der Kommunalanstalt genutzten Grundstücke wird zugestimmt.

5. Die Verwaltung wird ermächtigt, alle weiteren Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen, die für die Umsetzung des Umwandlungs- und Satzungsbeschlusses notwendig und zweckmäßig sind, sowie die vorgelegten Vertragsentwürfe redaktionell oder aus anderen Gründen anzupassen, sofern dies zweckmäßig oder erforderlich sein sollte und dadurch keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen bedingt sind.


Weitere Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 10.09.2018, GRDrs 551/2018 Ergänzung, mit folgendem

Beschlussantrag:

Änderungen in Fettdruck

1. Der Umwandlung des Eigenbetriebs Klinikum Stuttgart in eine gemeinnützige Kommunalanstalt öffentlichen Rechts mit dem Namen „Klinikum der Landeshauptstadt Stuttgart gemeinnützige Kommunalanstalt öffentlichen Rechts“ (gKAöR) durch Ausgliederung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge wird zugestimmt.

2.1. Die Satzung zur Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Klinikum Stuttgart wird in der Fassung der Anlage 3 beschlossen.

2.2. Die Anstaltssatzung für das Klinikum der Landeshauptstadt Stuttgart gemeinnützige Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts wird in der Fassung der Anlage 4a Neufassung beschlossen.

2.3. Von den Entwürfen der Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat (Anlage 5) und der Geschäftsordnung für den Vorstand (Anlage 6) wird Kenntnis genommen.

3. Dem Abschluss eines Personalüberleitungsvertrages (Anlage 7 Neufassung) wird zugestimmt.

4. Dem Abschluss eines Nutzungsüberlassungsvertrags über die von der Kommunalanstalt genutzten Grundstücke wird zugestimmt.

5. Die Verwaltung wird ermächtigt, alle weiteren Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen, die für die Umsetzung des Umwandlungs- und Satzungsbeschlusses notwendig und zweckmäßig sind, sowie die vorgelegten Vertragsentwürfe redaktionell oder aus anderen Gründen anzupassen, sofern dies zweckmäßig oder erforderlich sein sollte und dadurch keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen bedingt sind.



Dieser Tagesordnungspunkt wird, einer Anregung von StR Sauer (CDU) folgend, ohne Votum in die morgige Sitzung des Gemeinderats verwiesen.

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