Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: 5673-00
GRDrs 880/2020
Stuttgart,
12/09/2020



Bau von zwei Kunstrasenplätzen an der Benzstraße/NeckarPark



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Bezirksbeirat Bad Cannstatt
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
15.12.2020
16.12.2020
17.12.2020
16.12.2020



Beschlußantrag:


1. Der Erhöhung der Gesamtkosten für den Bau von zwei Kunstrasenplätzen an der neuen Benzstraße im NeckarPark Stuttgart, steuerbereinigt von 1.735.000 EUR auf 2.900.000 EUR, gemäß der Kostenschätzung des Tiefbauamts vom 06.11.2020 (Anlage 1) wird zugestimmt.

2. Die Mehrkosten in Höhe von 1.165.000 EUR können – wie in den finanziellen Auswirkungen dargestellt – durch Einsparungen im THH 520 beim Gesamtprojekt, Projekt-Nr. 7.520304, Sportanlagen Benzstraße, Teilprojekt Lärmschutzwand/Stützmauer, mit 939.000 EUR sowie durch Mittel aus dem THH 360, stadtinternes Contracting, Projekt-Nr. 7.362901, Maßnahmen zur Energieeinsparung, in Höhe von 226.000 EUR gedeckt werden.

3. Die Auszahlungen in Höhe von 2.900.000 EUR werden in den Jahren 2020 ff. im Teilfinanzhaushalt THH 520, Amt für Sport und Bewegung, Projekt-Nr. 7.520304, Sportanlagen Benzstraße, Ausz.Gr. 7873, sonstige Baumaßnahmen, wie folgt gedeckt:

2020 und früher:
1.294.000 EUR
2021:
1.326.000 EUR
2022:
280.000 EUR


4. Der Beauftragung des Ingenieurbüros diem.baker GbR, Ditzenbrunner Straße 4 in 71254 Ditzingen, mit den Leistungsphasen 5-8 für den Bau der zwei Kunstrasenplätze in Höhe von 132.240,13 EUR wird zugestimmt.

5. Der Beauftragung des Ingenieurbüro Werner Schwarz GmbH, Ostendstraße 110 in 70188 Stuttgart mit den Leistungsphasen 1-8 in Höhe von 41.477,99 EUR zur Planung/Bau der Flutlichtanlage wird zugestimmt.


Begründung:


Auf der Fläche des ehemaligen Güterbahnhofs, dem heutigen NeckarPark, in Bad Cannstatt, entsteht derzeit ein ca. 22 ha großes neues Quartier mit Wohnbebauung, Gewerbe- und Grünflächen, Plätzen und Sportplätzen mit den jeweiligen Erschließungen.

Auf der Grundlage des Bebauungsplans Ca 283/2 wurde die Benzstraße nach Norden hin verlegt und auf einer Teilstrecke rückgebaut. Ebenfalls im Bebauungsplan enthalten sind zwei Sport- und Spielfelder einschließlich der baurechtlich notwendigen Stellplätze sowie eines zweistöckigen Funktionsgebäudes mit Umkleide-, Technik-, Lager und Mehrzweckräumen. Der Neubau dieses Funktionsgebäudes wurde vom Verwaltungsausschuss am 17.07.2019 beschlossen (GRDrs 503/2019).

Diese neuen Spielfelder samt Funktionsgebäude erweitern die bereits bestehende Bezirkssportanlage an der Mercedesstraße. Betreiber wird ebenfalls das Amt für Sport und Bewegung sein. Sie sollen Stuttgarter Vereinen, insbesondere ohne eigene Sportstätte oder mangels Kapazitäten auf ihren eigenen Vereinsanlagen, sowie Betriebs – und Freizeitsportgruppen zur Verfügung stehen.

Darüber hinaus sollen auch Schulsport sowie an Wochenenden auch Verbandsspielbetrieb, Vereins-/Firmenturniere und sonstige Sportveranstaltungen möglich sein. Die beiden Sport -/Spielfelder werden als teilsandverfüllte Kunstrasenplätze ohne Mikroplastik gebaut. Die Entscheidung für Kunstrasenplätze wurde aufgrund der ganzjährigen Nutzbarkeit, der Belastbarkeit/Beanspruchung sowie der Pflegeintensität /Pflegeaufwandes der Plätze getroffen.

Die beiden Kunstrasenplätze werden vom Tiefbauamt im Auftrag des Amtes für Sport und Bewegung geplant und gebaut, das Funktionsgebäude wird vom Hochbauamt im Auftrag des Amtes für Sport und Bewegung umgesetzt. Eine Baugenehmigung für den Neubau der beiden Kunstrasenplätze und des Funktionsgebäudes liegt seit 19.06.2020 vor.

Vorgesehener Zeitplan für den Bau:

Die Ausschreibung für den Bau der Kunstrasenplätze soll 2021 durchgeführt werden. Die Bauausführung muss witterungsbedingt in den Sommermonaten erfolgen, daher folgender Zeitplan:

Funktionsgebäude: Frühjahr / Sommer 2021 bis Anfang 2022
Kunstrasenplätze: Frühjahr / Sommer 2022 bis Ende 2022



Aktueller Projektstand

Die neu verlegte Benzstraße liegt zwei Meter über dem alten Niveau. Die Kunstrasenplätze können nicht auf diese Höhe angehoben werden. Ebenfalls ist ein Höhenausgleich über eine Böschung aufgrund fehlender Flächen nicht möglich. Daher wurde vom Gemeinderat am 16.03.2017 (GRDrs 604/2016) festgelegt, dass dies über eine Stützmauer erfolgt. Zusätzlich wurde auch am 16.03.2017 vom Gemeinderat eine ca. drei Meter hohe Lärmschutzwand zum Schutz vor dem Straßenlärm der direkt angrenzenden Benzstraße beschlossen (GRDrs 604/2016).

Sowohl die Stützmauer als auch die Lärmschutzwand sind bereits vollständig fertiggestellt worden. Für beide Maßnahmen wurden 1.830.000 EUR im Haushalt bereitgestellt.
Die hohe Kostenschätzung für den Bau dieser Lärmschutzwand/Stützmauer in Höhe von 1.830.000 EUR basierte auf Erfahrungswerten aus dem Bau der Bahnlärmschutzwand (gefertigt aus Beton/Stahl) im NeckarPark.

Bei der tatsächlichen Ausführung und dem Bau hat man sich jedoch für eine Fertigung aus Holz entschieden, die sich wesentlich günstiger als aus Beton- und Stahlteilen dargestellt hat. Zudem sind auch die Ausschreibungsergebnisse günstiger geworden als im Vorfeld errechnet. Aus diesen Gründen konnten Einsparungen in Höhe von 957.000 EUR bei dem Bau erzielt werden.

Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat am 18.09.2018 (GRDs 318/2018) der stufenweisen Beauftragung des Ingenieurbüros diem.baker GbR mit den Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI für den Bau der zwei Kunstrasenplätzen einschließlich der baurechtlichen notwendigen Stellplätzen zugestimmt. Beauftragt wurden die Leistungsphasen 1-4 in Höhe von 54.145,56 EUR (brutto). Die Leistungsphasen 1-4 sind abgeschlossen, Entwurfsplanung und Baugenehmigung liegen vor.

Für die Planung und Bau der notwendigen Zisternenanlage wurde ebenfalls das Inge-nieurbüro diem.baker GbR mit den Leistungsphasen 1-8 beauftragt. Die Ausschreibung wird derzeit vorbereitet.

Das Ingenieurbüro Werner Schwarz GmbH soll mit der Planung/Bau der Flutlichtanlage mit den Leistungsphasen 1-8 beauftragt werden. Die Freigabe durch das Dienstleistungszentrum liegt bereits vor.

Die zusätzlichen Kosten resultieren insbesondere aus Kostensteigerungen der letzten drei Jahre sowie folgenden zusätzlich hinzukommenden, zwingend notwendigen Baumaßnahmen, die in der ursprünglichen Kostenschätzung aus dem Jahr 2017 nicht enthalten waren und die in die aktuelle Kostenschätzung (siehe Anlage 1) mit aufgenommen werden mussten:

Zisternenanlage:
Eine Zisterne ist gemäß Bebauungsplan erforderlich. In der Kostenschätzung aus dem Jahr 2017 waren diese Kosten jedoch nicht enthalten.

Ballfangwände:
Die Ballfangwände wurden bereits mit der Maßnahme Stützmauer geplant, weil wesentliche Teile der Fundamente der Ballfangwände bereits zusammen mit den Stützmauern gebaut werden mussten. Der Bau der eigentlichen Ballfangwand erfolgt jedoch erst zusammen mit dem Bau der Sportplätze. In der Schätzung aus dem Jahr 2017 waren diese Kosten nicht vollständig enthalten.

Flutlichtanlage:
Die Bestandteile Flutlichtmasten, Strahler, Verkabelung, etc. waren in der Schätzung aus dem Jahr 2017 nicht enthalten. Da der Bau der Flutlichtanlage jedoch zusammen mit dem Bau der Sportplätze erfolgen muss, handelt es sich hier ebenfalls um zusätzliche Kosten.

Kunststoffrasen sandverfüllt:
In der Schätzung 2017 waren Kosten für einen granulatverfüllten Kunststoffrasen berücksichtigt. Aus ökologischen Gründen wird auf die Verwendung von Mikroplastik verzichtet. Daher soll nun stattdessen ein sandverfüllter Kunststoffrasen ausgeschrieben werden. Es wird deshalb auch hier mit zusätzlichen Kosten kalkuliert.


Finanzielle Auswirkungen

Für die Maßnahme kann zu 80 % Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. Verbunden mit den vorgenannten Mehrkosten betragen die nach Vorsteuerabzug zu finanzierenden Gesamtkosten 2.900.000 EUR. Davon werden in den Jahren 2018 bis 2022 insgesamt 1.735.000 EUR über die Infrastrukturpauschale (THH 200, Stadtkämmerei, Projekt-Nr. 7.202100) finanziert.

Im Jahr 2020 ergeben sich im THH 520, Amt für Sport und Bewegung, innerhalb des Gesamtprojekts, Projekt-Nr. 7.520304, Sportanlagen Benzstraße, Einsparungen beim Teilprojekt Lärmschutzwand/Stützmauer in Höhe von 957.000 EUR, die mit einem Betrag von 939.000 EUR zur Deckung der Mehrkosten herangezogen werden können.

Der übrige Betrag von 226.000 EUR für den Einbau einer Zisterne kann im Haushaltsjahr 2021 im Rahmen der Deckungsfähigkeit über das stadtinterne Contracting, Teilfinanzhaushalt 360, Amt für Umweltschutz, Projekt-Nr. 7.362901, Maßnahmen zur Energieeinsparung, Ausz.Gr. 7871, Hochbaumaßnahmen, bereitgestellt werden.

Unabhängig von der dargestellten Finanzierung soll Ende des Jahres 2021 ein Landeszuschuss für die Förderung des Baus von kommunalen Sportfreianlagen für den Bau dieser zwei Kunstrasenplätze beantragt werden. Der Zuschuss wird im Falle eines positiven Entscheids im Teilhaushalt 520, Amt für Sport und Bewegung, PSP-Element 7.520304.001, Zuweisungen und Zuschüsse, Finanzposition 68110000, Investitionszuweisungen vom Land, vereinnahmt. Über die Höhe entscheidet das Regierungspräsidium im Frühjahr 2022.



Beteiligte Stellen

Die Referate WFB und T haben die Vorlage mitgezeichnet.






Anlagen

Anlage 1 Kostenschätzung

<Anlagen>



zum Seitenanfang