Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Recht/Sicherheit und Ordnung
Gz: RSO 1204-03
GRDrs 1023/2015
Stuttgart,
11/03/2015



Haushalt 2016/2017

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 09.11.2015



Geschwindigkeitsanzeigetafeln

Beantwortung / Stellungnahme

Zu Ziffer 1:

Beim Einsatz von Geschwindigkeitsanzeigetafeln (GAT) sind die Erfahrungen in den Kommunen zu einem hohen Anteil sehr einheitlich. Diese GAT werden wie in Stuttgart auch vorrangig in der Nähe von Grundschulen, Kindertagesstätten und Seniorenheimen oder im Bereich von Schulwegen eingesetzt. In übereinstimmender Auffassung mit der Polizei führt der zurückhaltende und sinnvolle Einsatz solcher Systeme zu einem besseren Geschwindigkeitsverhalten. Dieser Effekt ist allerdings nur dann gegeben, wenn nur wenige Systeme nicht länger als eine Woche an einer Stelle aufgestellt bleiben, da sonst ein Abstumpfungs- bzw. Gewöhnungseffekt festzustellen ist und die verkehrserzieherische Wirkung entfällt. Darüber hinaus ist zu beobachten, dass Fahrzeuglenker ihre Geschwindigkeit nach Passieren des Geräts wieder erhöhen. Insofern stellen Geschwindigkeitsanzeigegeräte eine sinnvolle Ergänzung zur mobilen Geschwindigkeitsüberwachung dar und können durch ihre Statistikfunktion Erkenntnisse über die Notwendigkeit von scharfen Kontrollen liefern.

Zu Ziffer 2 und 3:

Die Verwaltung hat bei den bereits vorhandenen Geschwindigkeitsanzeigetafeln an Tempo-40-Steigungstrecken und bei Tempo-30 vor Schulen insgesamt positive Erfahrungen gesammelt. Anhand der Aufzeichnung der gefahrenen Geschwindigkeiten kann nachverfolgt werden, ob die erlaubte Höchstgeschwindigkeit eingehalten wird. Allerdings wirken diese GAT nur punktuell und nicht streckenbezogen. Über die Bereiche vor und nach den GAT kann daher keine Aussage getroffen werden. Des Weiteren ist zu beachten, dass derzeit die vor Schulen installierten kleineren Anzeigetafeln keine Geschwindigkeitsstatistik liefern können.

In wieweit dieser positive Effekt auch auf Tempo-50-Strecken übertragen werden kann, ist bisher nicht bekannt. Hierfür müsste eine Teststrecke (z. B. Am Kräherwald) mit mehreren GAT ausgestattet und über einen längeren Zeitraum (z. B. 6 Monate) beobachtet werden. Anhand der Geschwindigkeitsstatistik könnte dann beantwortet werden, ob eine Einrichtung von GAT auf einer Vorbehaltsstraße sinnvoll wäre.

Insgesamt sollte aber darauf geachtet werden, nicht zu viele GAT im Stadtgebiet und in Wohngebieten zu verteilen, da ansonsten ein Gewöhnungseffekt beim Autofahrer eintritt und er die einzelne GAT nicht mehr wahrnimmt.

Zu Ziffer 4:

Die Kosten für eine GAT bewegen sich je nach Ausstattung (Größe der Tafel mit/ohne Statistikfunktion) zwischen 4.000 und 5.000 Euro. Insofern bewegen sich die Investitionskosten in einem überschaubaren Rahmen. Die Betreuung der GAT (Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten, das Laden der Akkus und das Auslesen und Auswerten der Statistikwerte) ist jedoch sehr personalintensiv. Aus Gründen der Arbeitssicherheit sind für den Transport, die Montage und Demontage der Anzeigetafeln und dem Austausch der Akkus immer mindestens zwei Personen notwendig. Die Haltbarkeit der Akkus ist begrenzt, sie müssen deshalb mindestens einmal in der Woche gewechselt werden.

Gegenwärtig sind allein für die Betreuung der bestehenden 31 GAT in Stuttgart ständig zwei Beschäftigte der Verkehrsüberwachung (EG 8 TVöD) eingesetzt, dabei konnten aufgrund von personellen Engpässen in den letzten Wochen bereits etliche GAT nicht immer im betriebsbereiten Zustand (Akkus waren leer) gehalten werden. Insofern können zusätzliche GAT nur durch die Einstellung von zusätzlichem Personal betrieben werden.


Vorliegende Anträge/Anfragen

416/2015 CDU-Gemeinderatsfraktion




Dr. Martin Schairer
Bürgermeister




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