Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
531
21
Verhandlung
Drucksache:
809/2021
GZ:
5673-02
Sitzungstermin:
01.12.2021
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung:
Herr Häbe
fr
Betreff:
Stuttgarter Sportförderung;
Turnerbund Bad Cannstatt 1892 e. V. - Erneuerung und Optimierung der Kunststofflaufbahn im Stadtbezirk Stuttgart-Bad Cannstatt
Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 30.11.2021, öffentlich, Nr. 408
Ergebnis: einmütige Beschlussfassung
Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Sicherheit, Ordnung und Sport und des Technischen Referats vom 18.11.2021, GRDrs 809/2021, mit folgendem
Beschlussantrag
:
1. Der Erneuerung
,
verbunden mit einem Teilrück- und Umbau der 400 m-Kunststofflaufbahn beim Turnerbund Bad Cannstatt 1892 e. V. (TB Cannstatt), nach dem Plan des Büro Schreiber
plan
in Verbindung mit der zugehörigen Kostenermittlung vom 15. Oktober 2021
mit einem steuerbereinigten Gesamtaufwand von 1.591.500 EUR wird zugestimmt.
2. Die Kosten der Maßnahme betragen 1.591.500 EUR. Die Auszahlungen in Höhe von 1.591.500 EUR werden wie folgt gedeckt:
Im Teilfinanzhaushalt 2021 THH 520, Amt für Sport und Bewegung, Projekt Nr. 7.520144, Turnerbund Bad Cannstatt, Erneuerung der 400 m Kunststofflaufbahn, Ausz.Gr. 7873, Sonstige Baumaßnahmen, stehen 1.380.000 EUR zur Verfügung.
Die Kosten für die Beregnungsanlage i. H. v. 57.000 EUR werden im Ämterbudget Teilergebnishaushalt 2021 THH 520, Amt für Sport und Bewegung, Kontengruppe 42110, Unterhaltung, Grundstücke und bauliche Anlagen gedeckt.
Die Deckung der weiteren Auszahlungen in Höhe von 154.500 EUR erfolgt aus der Investitionspauschale im Teilfinanzhaushalt 2021 THH 520, Amt für Sport und Bewegung, Projekt Nr. 7.529100, Vereinssportanlagen, Ausz.Gr. 7873, Sonstige Baumaßnahmen.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, innerhalb des vorgegebenen Kostenrahmens gemäß Beschlussziffer 2 sämtliche für die Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Bauleistungen ohne erneute Beschlussfassung in den Gremien zu beauftragen.
EBM
Dr. Mayer
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt
.
zum Seitenanfang