Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 818/2019
Stuttgart,
10/10/2019



Vergabe der Betriebsträgerschaft für die Tageseinrichtung für Kinder in der Parkstraße 22 in Stuttgart-Ost



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich06.11.2019



Beschlußantrag:

Die Betriebsträgerschaft für die Tageseinrichtung für Kinder in der Parkstraße 22 in Stuttgart-Ost wird dem städtischen Träger übertragen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Für die Auswahl der Betriebsträgerschaft für die neue Tageseinrichtung für Kinder in der Parkstraße 22 soll kein nicht-förmliches Interessenbekundungsverfahren durchgeführt werden. Für den Standort gibt es nachvollziehbare Gründe, warum die Trägerschaft an den städtischen Träger übertragen werden soll.
Der städtische Träger hat seine Bereitschaft erklärt, die Trägerschaft zu übernehmen.


Information zur geplanten Einrichtung

Die Landeshauptstadt Stuttgart baut eine neue Tageseinrichtung für Kinder in der Parkstraße 22 im Wohngebiet Raitelsberg in Stuttgart-Ost. Vorgesehen sind 4 Gruppen mit 55 Plätzen, in denen Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren betreut werden. Aufgrund der derzeitigen Planungen ist folgende Angebotsform angedacht:


Gegebenenfalls erforderliche zukünftige Angebotsumwandlungen aufgrund eines veränderten Bedarfs werden rechtzeitig mit der Jugendhilfeplanung abgestimmt und bei Bedarf entsprechend beantragt.

Die Einrichtung hat einen öffentlichen Versorgungsauftrag und soll zunächst den derzeitigen Bedarf in Stuttgart-Ost abdecken.
Die Inbetriebnahme ist für Mai 2020 vorgesehen.


Begründung für die Vergabe der Trägerschaft

Für die Vergabe der Trägerschaft an den städtischen Träger sind zwei Gründe maßgeblich, die im Folgenden erläutert werden.

1. Stärkung der Angebotsvielfalt im Stadtbezirk
2. Vorhalten von Belegplätzen zur Sicherung des Kindeswohls und für Kinder mit Bedarf an Erziehungshilfe

Zu Punkt 1: Stärkung der Angebotsvielfalt im Stadtbezirk

Die Angebotsvielfalt bei der Kindertagesbetreuung stärkt die Wahlfreiheit der Eltern, damit sie die nach ihren Vorstellungen geeignete Einrichtung für ihre Kinder auswählen können.

Im Stadtbezirk Ost gibt es 42 Kindertageseinrichtungen mit Betreuungsplätzen von 0 bis unter 6 Jahren (Stand August 2019). Der städtische (öffentliche) Träger hat aktuell nur 3 Einrichtungen im Bezirk, die rund 14% der Betreuungsplätze von 0 bis 6 Jahren abdecken.
Fokussiert man nur auf den zentralen Stadtteil Ostheim, in dem die neue Einrichtung liegt, verfügt der städtische Träger dort über 17% der Plätze unter 6 Jahren. Hingegen werden in Ostheim 77% der Plätze unter 6 Jahren von Trägern mit konfessioneller Orientierung angeboten.
Im Gesamtgefüge der Betreuungsangebote im Stadtbezirk Ost ist der städtische Träger somit im Vergleich zu anderen Stadtbezirken unterrepräsentiert.

Zu Punkt 2: Vorhalten von Belegplätzen zur Sicherung des Kindeswohls und für Kinder mit Bedarf an Erziehungshilfe

Die Tageseinrichtung entsteht im Wohngebiet Raitelsberg im Stadtteil Ostheim. Die hauptsächlichen Einzugsgebiete der Einrichtung werden voraussichtlich alle Stadtteile in den Tallagen des Stuttgarter Ostens sein.
In diesen Gebieten des Stadtbezirks Ost sind die Sozialdaten auffällig und weisen auf soziale Belastungen hin. Das gilt besonders für die Indikatoren Hilfen zur Erziehung - HzE-Quote und Bonuscard-Empfänger. Die HzE-Quote ist in fast allen Stadtteilen in den Tallagen überdurchschnittlich hoch und beträgt u.a. in Ostheim 5,7%, in Gaisburg 4,6% und in Berg 9,2%. Ebenso sind die Anteile der Bonuscard-Empfänger in Ostheim (20,5%) und Berg (20,4%) über dem Durchschnitt.

Charakteristisch für diese Gebiete ist auch deren soziale und kulturelle Heterogenität. Die hohen Anteile von Einwohner*innen mit Migrationshintergrund unter 18 Jahren (u.a. in Berg 70,4% und in Ostheim 69,5%) liefern dafür Anhaltspunkte (vgl. www.stuttgart.de/sozialmonitoring, Daten aus 2016).

Das Beratungszentrum Ost des Jugendamtes kann aus eigenen Erfahrungen von einem sehr hohen Unterstützungsbedarf von Familien berichten. Es verweist in diesem Zusammenhang auf die wichtige Funktion von Kindertageseinrichtungen in Stuttgart-Ost als familienergänzender Institution.
Zur Sicherung des Kindeswohls und zur Unterstützung der Familien sind Belegplätze in Kindertageseinrichtungen nötig, die das Beratungszentrum Ost in Abstimmung mit dem Kita-Träger nutzen kann.

Aktuell gibt es im Stadtbezirk Ost nur vier Belegplätze beim städtischen Träger. Ein Ausbau von Belegplätzen beim städtischen Träger ist sinnvoll: zum einen bestehen bereits Kooperationsbeziehungen in der Belegungspraxis; zum anderen erhält der städtische Träger mit einer weiteren Einrichtung eine höhere Flexibilität, um die Belegungen gut und bedarfsgerecht steuern zu können.

Die Verwaltung empfiehlt deshalb, die Betriebsträgerschaft für die Tageseinrichtung für Kinder in der Parkstraße 22 dem städtischen Träger zu übertragen.


Finanzielle Auswirkungen

Die Mittel sind im Haushalt 2016/2017 enthalten (vgl. GRDrs 650/2015, Anlage 5).







Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

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