Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 971/2015
Stuttgart,
11/03/2015



Haushalt 2016/2017

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 11.11.2015



Haushalt 2016/2017
Städtische Zuschüsse für Sachkosten an Schulen in freier Trägerschaft


Beantwortung / Stellungnahme

Die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft regelt das Privatschulgesetz. Danach ist das Land für die Finanzierung zuständig. Die Stadt Stuttgart fördert als Ersatzschulen anerkannte oder genehmigte allgemeine Schulen und Sonderschulen in freier Trägerschaft auf freiwilliger Basis ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

Die städtischen Zuschüsse, die an die Schulen in freier Trägerschaft fließen, berechnen sich anhand der Anzahl der Stuttgarter Schülerinnen und Schüler.

Um die Finanzierungslücke im Schulhaushalt im Bereich der Pflichtaufgaben zu decken, wurden die Zuschüsse an die Schulen in freier Trägerschaft ab dem Haushaltsjahr 2010 um 15%-Punkte von 60% auf 45% des Sachkostenbeitrages 2002 abgesenkt. Auch mit den reduzierten Zuschüssen liegt die Stadt Stuttgart bei der Förderung von Schulen in freier Trägerschaft an der Spitze in Baden-Württemberg.

Von der Stadt Stuttgart werden darüber hinaus finanzielle Förderungen für Schulen in freier Trägerschaft in Form von ermäßigten Erbbauzinsen und ermäßigten Überlassungsentgelten geleistet.

Es gab in den letzten Jahren weitere Neugründungen (Galileo-Grundschule) bzw. Pläne zu Gründungen von Schulen in freier Trägerschaft, die voraussichtlich in die Förderung mit aufzunehmen sind. Außerdem befinden sich noch einige Schulen im Aufbau (Evangelische Mörike-Realschule, Torwiesenschule, Waldorfschule Silberwald, BiL-Grundschule), d.h. es kommt jedes Jahr eine weitere Klassenstufe dazu.

Allein durch die neu gegründeten Schulen in freier Trägerschaft ist für die Zukunft mit höheren Kosten der Stadt zu rechnen. Zudem könnten weitere Kosten für die Erhöhung der Zuschüsse für die Abendschulen entstehen. Die Verwaltung empfiehlt daher, den Zuschuss pro Stuttgarter Schüler nicht zu erhöhen.



Finanzielle Auswirkungen
Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen):
Maßnahme/Kontengr.
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021 ff.
TEUR
Förderung von Schulen in freier Trägerschaft
(43100)
Bei Erhöhung um 5%
Bei Erhöhung um 10%
Bei Erhöhung um 15%

mit Abendschulen:
Bei Erhöhung um 5%
Bei Erhöhung um 10%
Bei Erhöhung um 15%
236
472
707


244
488
732
238
475
713


246
492
738
Für diesen Zweck im Haushalt bisher bereitgestellte Mittel:

Maßnahme/Kontengr.
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021 ff.
TEUR
Förderung von Schulen in freier Trägerschaft
(43100)
2.146
2.163


Vorliegende Anträge/Anfragen

967/2015 der FDP-Gemeinderatsfraktion




Dr. Susanne Eisenmann