Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
69/2018
GZ:
T
Sitzungstermin: 07.03.2018
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Fezer
Berichterstattung:die Vorsitzende
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Einrichtung einer Ganztagsschule und Einbau einer Mensa im Erweiterungsbau der Filderschule in Stuttgart-Degerloch
- Baubeschluss -

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 06.03.2018, öffentlich, Nr. 98

Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 21.02.2018, GRDrs 69/2018, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Einrichtung einer Ganztagsschule mit Einbau einer Mensa im Erweiterungsbau der Filderschule in Stuttgart-Degerloch nach den Plänen des Architekturbüros
2. Der Gesamtaufwand für die Einrichtung der Ganztagsschule in Höhe von 3.790.000 € wird wie folgt ausgewiesen:

Teilfinanzhaushalt 400 – Schulverwaltungsamt
3. Zeitgleich mit den baulichen Maßnahmen für die Ganztagesschule wird die energetische Sanierung der Gebäudehülle des Erweiterungsbaus baulich realisiert. Die Gesamtkosten der Sanierung betragen 3.760.157,00 €; darin sind die Kosten von 34.157 € brutto für den Erwerb der Photovoltaikanlage enthalten (vgl. hierzu GRDrs 1472_2017). Die Finanzierung dieses Projektteils erfolgt aus den Mitteln des Schulsanierungsprogramms.

Somit werden beim Projekt 7.401142 - Filderschule GTS, Umstrukturierung - die Gesamtkosten von 7.550.157 € wie folgt im THH 400, Schulverwaltungsamt, gedeckt:

3.760.157 € aus dem Schulsanierungsprogramm; THH 400,
Projekt Nr. 7.401907

3.790.000 € aus der Pauschale zum Ausbau von Ganztagesschulen,
3. Ausbaustufe, THH 400, Projekt Nr. 7.401908




Von StRin Nuber-Schöllhammer (90/GRÜNE) wird der letzte Satz des ersten Absatzes auf Seite 6 der Vorlage "Eine externe Nutzung als Veranstaltungsraum ist nicht möglich" hinterfragt. Hierzu trägt BMin Fezer vor, sie wolle den Bedarf im Stadtbezirk für solche Flächen nicht infrage stellen, man habe sich aber bereits im Rahmen des Vorprojektbeschlusses mit dieser Frage, nicht zuletzt da diese durch den Bezirksbeirat mehrfach problematisiert worden sei, intensiv auseinandergesetzt. Letztlich sei der Vorprojektbeschluss so wie von der Verwaltung vorgeschlagen gefasst worden. Der Vorprojektbeschluss habe bereits festgestellt, dass die Mensa nur zu schulischen Zwecken genutzt werden solle, und auf dieser Grundlage basiere auch die Beschlussvorlage GRDrs 69/2018. Zudem liege auf dieser Basis eine Baugenehmigung vor.

Im weiteren Verlauf werden von BMin Fezer folgende bereits in der Vergangenheit angeführte Argumente gegen eine externe Nutzung angeführt:
- deutlich höhere Anzahl an Hausmeisterstunden
- deutlich höhere Anzahl an Toiletten
- eine andere Bestuhlung würde ein Stuhllager erforderlich machen
- veränderte Ausstattung der Cafeteria, um hygienischen Anforderungen externer Nutzungen gerecht zu werden
- Einhaltung der Kosten, nicht zuletzt im Hinblick auf andere Mensabauten.

Es gebe also eine Reihe von zusätzlichen Voraussetzungen, auch mit Kostenfolgen, die erfüllt werden müssten, um eine Nutzung über die schulische Nutzung hinaus zu ermöglichen. Gesehen werden müsse desweiteren die erhebliche Belastung für eine Schule, wenn sie ihre eigenen Veranstaltungen stets mit Vereinsnutzungen etc. abstimmen müsste. Externe Veranstaltungen, wie z. B. von Vereinen, seien häufig langfristig geplant. Dagegen seien Schulen meist nicht in der Lage, ihre Veranstaltungen langfristig zu planen. Somit wären erhebliche Interessenskonflikte absehbar.

Zwar kann StRin Nuber-Schöllhammer diese Argumente nachvollziehen, dennoch regt sie eine grundsätzliche Aussprache z. B. im UA Sanierungsprogramm Schulen und Schulentwicklungsplanung über die externe Nutzung von schulischen Räumen an. Diesbezüglich berichtet EBM Föll, derzeit würden im Stadtbezirk Degerloch, um Flächen für den Gemeinbedarf zu schaffen, Themen wie "Alte Scheuer als Bürgerhaus" bearbeitet. Es solle ein Konzept entwickelt werden, um für die Bürgerschaft sowie für die Vereine eine Situationsverbesserung zu erreichen.

Bürgerhäuser, so StRin Ripsam (CDU), sollen Vereinen etc. die Möglichkeit bieten, ihre Aktivitäten durchzuführen. Zwar könnten in Einzelfällen Schulräume mitbenutzt werden, aber für das tägliche Vereinsleben seien schulische Räume nicht geeignet. Sie unterstützt den Beschlussantrag.

StRin Vowinkel (SPD) äußert sich positiv zu der Anregung von StRin Nuber-Schöllhammer, über die externe Nutzung von Schulräumen, insbesondere über die dafür notwendige Organisation, nochmals nachzudenken. Stadtteil- und Familienzentren gebe es noch nicht in allen Stadtbezirken.

Von StR Rockenbauch (SÖS-LINKE-PluS) wird angemerkt, bei grundsätzlichen Überlegungen gehöre der Aspekt "Nutzung von Synergien" beleuchtet. Dabei könnten sich ja auch die Schulen einbringen. Schon als Schüler habe er nicht nachvollziehen können, weshalb gut ausgestattete Werkräume außerhalb des Schulbetriebs nicht zugänglich sind. Zwar kann sich auch StRin von Stein (FW) eine solche grundsätzliche Aussprache vorstellen, für sie gehören dann aber ebenfalls schulische Einschränkungen durch externe Nutzungen thematisiert. Ihres Erachtens wird sich zeigen, dass schulischen Belange die an sich gute Idee der Mehrfachnutzung dramatisch einschränken.

Zum Ende der Aussprache sagt BMin Fezer zu, das Thema externe Nutzung von Schulräumen im Schulbeirat oder im UA Sanierungsprogramm Schulen und Schulentwicklungsplanung vorsehen zu wollen. Dann könnten die damit im Zusammenhang stehenden Argumente, die auch über den Stadtbezirk Degerloch hinausgingen, beleuchtet werden. Gegenüber StR Rockenbauch spricht sie die Verantwortung für die Räume und deren Ausstattung an. Die Lehrerschaft werde heutzutage ohnehin stark belastet. Die Öffnung der Schulen, um Synergien zu nutzen, sei durchaus Aufgabe der Schulen, gerade von Ganztagesschulen, allerdings unter deren Regie. Den Schulen - und gute Schulen machten dies auch - sei es natürlich unbenommen, sich für Veranstaltungen zu öffnen, aber wie gesagt unter der Regie der Schulleitungen. Mit ein paar zusätzlichen Stühlen und einem Stuhllager sei es nicht getan. Rechtliche Voraussetzungen wie zusätzliche Toiletten müssten eingehalten werden. Im vorliegenden Fall müsste die Planung komplett verändert werden.

Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen ergeben, stellt BMin Fezer fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag einmütig zu.
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