Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Gz:
SWU
GRDrs
927/2023
Stuttgart,
11/14/2023
Richtlinie Stuttgarter Grünprogramm
Ergänzung - Einzelfallentscheidung bei Dachbegrünungen
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuss für Klima und Umwelt
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
01.12.2023
13.12.2023
14.12.2023
Beschlußantrag:
Die Änderung der Richtlinie Stuttgarter Grünprogramm vom 4. Februar 2021 (Stadtrecht 3/9) wird gemäß Anlage 1 erlassen.
Begründung:
Vermehrt werden Anfragen zur Förderung von Dachbegrünungen mit geringerem Substrataufbau gestellt, welche aufgrund der baulichen Gegebenheiten der Dächer keinen höheren Aufbau der Vegetationstragschicht zulassen. Aktuell liegen zwei Fälle vor.
Eine Förderung solcher begründeten Einzelfälle ist in der aktuellen Richtlinie Stuttgarter Grünprogramm nicht vorgesehen.
In der Richtlinie werden unter Punkt II, 3.2 die förderfähigen Leistungen und Voraussetzungen für Dachbegrünungen beschrieben.
Eine durchwurzelbare Substratdicke von 12 cm ist aufgrund folgender Vorteile als Voraussetzung zur Förderung von Dachbegrünungen festgeschrieben:
·
es besteht eine höhere Nährstoffkapazität und ein höherer Wasserrückhalt in der Vegetationstragschicht
·
Trockenperioden können besser überstanden werden
·
der Regenwasserabfluss ist bei einer Aufbaudicke von 12 cm geringer als bei Aufbaudicken von 6-10 cm
·
es besteht eine biodiverse und visuelle Aufwertung durch die größere Vielfalt von Blühpflanzen und den durchgängigen Blühaspekt während der Vegetationszeit
Eine extensive Begrünung von statisch nicht nachrüstbaren Dächern mit einem geringeren Substrataufbau stellen dennoch, gemessen an den Zielen des Stuttgarter Grünprogramms zur Förderung der Klimaanpassung und der Biodiversität, einen ökologischen Mehrwert gegenüber einem unbegrünten Zustand dieser Dachflächen dar. Auch mit geringerem Substrataufbau tragen sie durch ihre Verdunstungsleistung zur Kühlung und damit zu einer geringeren Aufheizung des Wohnumfeldes bei. In Anbetracht der oft stark versiegelten örtlichen Gegebenheiten sind alle Möglichkeiten der Begrünung und Hitzevorsorge vorteilhaft.
Um diese Förderlücke zu schließen, soll die Richtlinie, auch in Hinblick einer Verwaltungsvereinfachung, geändert werden und eine Einzelfallprüfung in die Zuständigkeit der Verwaltung übergehen.
Die Richtlinie soll deshalb unter Punkt II, 3.2 durch folgenden Zusatz bei den Hinweisen ergänzt werden:
·
In begründeten Einzelfällen kann von der festgesetzten Substratstärke von 12 cm abgewichen und eine geringere Substratstärke in Höhe von 6 bis 10 cm vereinbart werden.
Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für die zusätzlich möglichen Förderungen sind durch die bereitgestellten Fördermittel im Doppelhaushalt 2022/2023 gedeckt.
Beteiligte Stellen
Referat AKR
Vorliegende Anträge/Anfragen
keine
Erledigte Anträge/Anfragen
keine
Peter Pätzold
Bürgermeister
Anlagen
Anlage 1: Änderung der Richtlinie Stuttgarter Grünprogramm vom 04.02.2021
<Anlagen>
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