Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
392
2
Verhandlung
Drucksache:
525/2012
GZ:
7853-
Sitzungstermin:
21.11.2012
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Schuster
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
fr
Betreff:
LBBW
Umwandlung der stillen Einlagen in Kernkapital
Vorgang:
Verwaltungsausschuss vom 07.11.2012, nicht öffentlich, Nr. 359
Ergebnis: Einbringung
Verwaltungsausschuss vom 21.11.2012, nicht öffentlich, Nr. 391
Ergebnis: Beratung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeister vom 05.12.2012, GRDrs 525/2012, mit folgendem Beschlussantrag:
1.
a.
Die Landeshauptstadt Stuttgart nimmt an der vorgesehenen Erhöhung des
Stammkapitals/der Kapitalrücklage der LBBW von rd. 3,230 Mrd. EUR entsprechend ihrer Beteiligungsquote von 18,932 % teil. Dazu werden von der Landeshauptstadt Stuttgart der LBBW gewährte stillen Einlagen im Gesamtbetrag von bis zu 611.608.929,85 EUR in hartes Kernkapital umgewandelt.
b. Davon wird zum 1. Januar 2013 ein Teilbetrag in Höhe von 422.288.929,85 Mio. EUR umgewandelt.
c. Der Restbetrag (189.320.000 EUR) wird nur dann gewandelt, wenn die harte Kernkapitalquote der LBBW nach der gesetzlich oder der von einer Bankaufsichtsbehörde vorgeschriebenen Berechnungsmethodik weniger als 9 % oder weniger als ein abweichender gesetzlich oder von einer Bankaufsichtsbehörde vorgeschriebenen Wert beträgt. Sofern dies eintritt, wird der Gemeinderat über das Vorliegen der Voraussetzungen unterrichtet.
d. Von den im Zusammenhang mit der Wandlung entfallenden Zinsnachholungsansprüchen wird Kenntnis genommen.
e. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen vertraglichen Regelungen abzuschließen.
2. Den in Abschnitt IV. der Begründung aufgeführten Eckpunkten zur Festschreibung einer qualifizierten Mehrheit von 90 % für bestimmte Beschlussgegenstände der Hauptversammlung (sog. Minderheitenrechte) in einer Trägervereinbarung wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderliche Vereinbarung abzuschließen.
3. Der/die stimmberechtigte Vertreter/Vertreterin der Landeshauptstadt Stuttgart wird beauftragt, in der Hauptversammlung der Landesbank Baden-Württemberg den in Abschnitt V. der Begründung dargestellten Beschlussanträgen zu Kapitalmaßnahmen und zur Änderung der Satzung zuzustimmen.
4. Die Teilnahme an der Wandlung/Kapitalerhöhung steht unter dem Vorbehalt, dass
a. das Land Baden-Württemberg und der Sparkassenverband Baden-Württemberg ebenfalls entsprechend ihrer ihnen zuzurechnenden Beteiligungsquote an der Kapitalerhöhung teilnehmen und vergleichbare Beschlüsse fassen und
b. die unter Nr. 2 genannte Vereinbarung abgeschlossen wird.
Nachdem er auf die morgige öffentliche Beratung in der Sitzung des Gemeinderats hingewiesen hat, schließt OB Dr. Schuster diesen Tagesordnungspunkt ab. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt
ohne Votum
in den Gemeinderat verwiesen.
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