· Organisation von Dienstbesprechungen, Fachberatungen, Supervisionen
· Koordinierung der Praktikant*innen, Hospitant*innen und Ehrenamtlichen
· Schnittstelle und Ansprechpartner*in für Kooperationspartner*innen und zur Bereichsleitung
· Verantwortung für die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes in den jeweiligen Gruppen
· Fallmanagement im Hilfeprozess; überwachen der Fallverläufe
· Anleitung/ Einarbeitung neuer Mitarbeiter*innen
Folgende Aufgaben der Sachgebietsleitungen werden von der Bereichsleitung übernommen: · Verantwortung für die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes des Notaufnahmebereichs · Ansprechpartner*in Bürger*innen, Verwaltung und weitere Kooperationspartner*innen · Beschwerdemanagement für Kooperationspartner*innen, Bewohner*innen, Eltern in Abstimmung mit den Gruppenleitungen · Ansprechpartner*in für alle Mitarbeiter*innen und die Gruppenleitungen Zu Beschlussantrag 5. Auf der Grundlage des SGB VIII werden die Kosten für den Betrieb der Inobhutnahme durch Entgelte finanziert. Das Entgelt wurde letztmalig im Jahr 2019 getrennt nach Stuttgarter ION und UMA-ION neu festgesetzt. Aufgrund der notwendigen Anpassung der Personalausstattung in Beschlussantrag 2 und 3 ist eine Entgelterhöhung in der Stuttgarter ION zur Deckung der Personalmehrkosten erforderlich. Der hierfür kalkulierte Entgeltsatz der Stuttgarter ION ist ab 01.01.2023 auf 614,03 EUR pro Belegungstag festzusetzen. Der erhöhte Entgeltsatz führt zu Mehraufwendungen im Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe entsprechend der Darstellungen im Abschnitt Finanzielle Auswirkungen. Finanzielle Auswirkungen Die aus den Beschlussanträgen 2. – 3. resultierenden Personalkosten stellen sich wie folgt dar.
Beteiligte Stellen Die Referate AKR und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet. Vorliegende Anträge/Anfragen --- Erledigte Anträge/Anfragen --- Isabel Fezer Bürgermeisterin Anlagen zum Seitenanfang