Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz:
AKR
GRDrs
595/2022
Stuttgart,
09/29/2022
Vergabe Projektförderungen im Fachbereich Kulturelle Bildung
Mitteilungsvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
11.10.2022
12.10.2022
Bericht:
Am 22. Juni 2022 fand die Jurysitzung für die Vergabe von Fördermitteln für Projekte zur kulturellen Bildung für den Zeitraum Ende Juli 2022 bis Mitte September 2023 statt. Es nahmen als stimmberechtigte Juror*innen teil: Mechthild Eickhoff (Dipl. Kulturpädagogin und Geschäftsführerin des Fonds Soziokultur), Prof. Dr. Eckart Liebau (Vorsitzender des Rats für Kulturelle Bildung), Dr. Susanne Mautz (freischaffende Theaterpädagogin und Dramaturgin), Prof. Sven Sauter (Akademischer Rat an der
Fakultät für Sonderpädagogik der Pädagogische Hochschule Ludwigsburg), für den Fachbereich kulturelle Bildung Gesine Becher-Sofuoglu sowie Ina Bergler und Rosalie Beate Möller (KUBI-S Netzwerk Kulturelle Bildung Stuttgart).
Gemäß GRDrs 444/2018 stehen für Projekte zur kulturellen Bildung in Stuttgart pro Förderzeitraum 70.000 EUR zur Verfügung. Aufgrund abgesagter Projekte im vergangenen Förderzeitraum standen zusätzliche Mittel zur Verfügung. Der Jury lagen 13 Förderanträge vor. Das beantragte Fördervolumen betrug 91.887 EUR.
Wie in
Anlage 1
ersichtlich, wurden seitens der Jury nach ausführlicher Beratung 10 der 13 Anträge mit einer gesamten Fördersumme von 69.867 EUR befürwortet. Über 2 Anträge konnte auf Grund inhaltlicher Detailfragen nicht eindeutig entschieden werden. Die Antragsteller wurden über die Möglichkeit informiert, den Antrag mit ergänzenden Informationen erneut für die unterjährige Förderung einzureichen.
Eine Konzeptionsförderung aus dem Jahr 2021 im Umfang von 10.000 EUR läuft weiter.
Beteiligte Stellen
keine
Vorliegende Anträge/Anfragen
keine
keine
Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister
Anlage 1: Übersicht Projektförderung Kulturelle Bildung
<Anlagen>
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Anlage 1 GRDrs 595_2022.pdf