2. Die Deckung erfolgt aus einem erhöhten Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit 2020 infolge Sperrung des Teilansatzes Deckungsreserve Sachaufwand im Teilhaushalt 900, Amtsbereich 9006120 Sonstige Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440 Sonstige ordentliche Aufwendungen in entsprechender Höhe.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt. Nachdem seitens der CDU-Gemeinderatsfraktion zunächst der Wunsch geäußert wurde, diesen Tagesordnungspunkt (TOP) aufgrund der erst gestern zugesandten Vorlage zu vertagen und BMin Fezer die Entscheidung über den Beschlussantrag als dringlich bezeichnete, macht EBM Dr. Mayer den Vorschlag, zunächst noch zwei vorab zu behandelnde Tagesordnungspunkte zu beraten und dann diesen TOP 24a aufzurufen. Nach einem Sachvortrag der Verwaltung könne dann immer noch über eine Vertagung entschieden werden. Als BMin Fezer diesen Tagesordnungspunkt aufruft, entschuldigt sie sich für den späten Vorlagenversand. Die Verwaltung habe allerdings den Rückforderungsantrag ebenfalls sehr spät erhalten. Hierbei verweist sie auf den der Vorlage angehefteten Rückforderungsbescheid und den darauf befindlichen Eingangsstempel des Schulverwaltungsamtes vom 22.09.2020. Nach dessen Eingang sei dieser Bescheid überprüft worden, und anschließend sei schnellstmöglich die Vorlage vorbereitet und verwaltungsintern abgestimmt worden; die Mitzeichnung des Referats WFB sei sehr schnell erfolgt. Die Vorlage noch zügiger auf die Tagesordnung zu setzen, sei nicht möglich gewesen. Eine Behandlung in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 21.10.2020 würde zu zusätzlichen Kosten in Höhe von 800 bis 1.000 € führen. Der Gemeinderat, so StR Kotz (CDU), habe den Beschluss gefasst, das Schulprojekt so wie jetzt geplant umzusetzen. Ihn interessiert, ob bei den im Jahr 2009/2010 zum "großen Projekt" Eichendorffschule gefassten Beschlüssen der Rat von der Verwaltung darüber Kenntnis erhalten hat, dass dadurch eine Rückzahlung aus dem in der Vergangenheit durch das Land geförderten Projekt an das Land resultiert. Seitens der Vorsitzenden wird dazu angemerkt, daran erinnere sie sich nicht. Gegenüber StRin Nuber-Schöllhammer (90/GRÜNE) erklärt sie, die Schulverwaltung habe natürlich bei den Beschlüssen Kenntnis darüber gehabt, dass es sich um ein erst 9 Jahre altes Gebäude handle. Anschließend bestätigt Herr Hein (SchulverwA) die Aussage der Vorsitzenden, dass es sich bei dem Vorgang um ein Verfahren handelt, mit dem sich die Verwaltung regelmäßig auseinandersetzen muss. Er stellt richtig, dass es sich um keinen Neubau, sondern um eine Sanierung gehandelt hat und dass bei Förderprogrammen regelmäßig für Fördergelder eine Bindungsfrist besteht. In der Regel sei im Vorfeld eines Gesamtbeschlusses bekannt, was abgerissen werde und was in der Folge für förderrechtliche Konsequenzen entstehen. Normalerweise sei in der Vergangenheit die Rückzahlung von Fördergeldern mit künftigen Förderungen, im vorliegenden Fall z. B. der Förderung des Neubauprojektes, verrechnet worden. Nun bestehe jedoch die Sondersituation, dass seitens des Landes eine sofortige Rückzahlung gefordert werde. Wenn seitens der Verwaltung zugesagt werde, so StR Kotz, dass die Vorlage mit der entsprechenden Information überlassen werde, könne die heute zur Beratung stehende Vorlage beschlossen werden. Daraufhin bezeichnet StRin Ripsam (CDU) die Aussage von Herrn Hein, dass üblicherweise eine Verrechnung mit anderen Förderungen stattfindet, als schwierig. Für die StRin ergibt sich die Nachfrage, ob es sich um eine übliche Vorgehensweise handelt, dass Abrisse vor Ablauf von 25 Jahren erfolgen. Problematisiert werden von ihr die Zinsen in Höhe von 91.107,99 € (s. Vorlage Seite 3, 3. Absatz), und zudem merkt sie an, sie sei nicht davon überzeugt, dass die derzeit gängige Vorgehensweise zukünftig weiterhin "der richtige Weg sein kann". Sie wünscht nicht nur im Schulbereich, dass in Zukunft der Rat über solche Rückzahlungsverpflichtungen informiert wird. Von ihr wird betont, sie sei sehr unglücklich über die Situation, zudem bringt sie die Befürchtung zum Ausdruck, dass viele solcher Vorgänge bislang dem Gemeinderat nicht zur Kenntnis gebracht wurden. Dies aufgreifend unterstreicht BMin Fezer, der heutige Vorgang zeige, dass solche Dinge dem Gemeinderat durchaus zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Die Vorlage der Vergangenheit werde noch heute Nachmittag übersandt. Die Verrechnung mit anderen Fördermitteln habe nichts mit unterschiedlichen Fördertöpfen zu tun, und so werde nur dann vorgegangen, wenn dies das Land ermögliche. Für StR Perc (SPD) geht es heute nicht um eine politische Bewertung. Er sieht keine Möglichkeit, der Rückzahlungsforderung zu widersprechen, und signalisiert die Zustimmung seiner Fraktion zum Beschlussantrag. Er regt an, die in der Vergangenheit relevante Beschlussvorlage in einer der nächsten Sitzungen aufzurufen und dann darüber zu beraten, ob die bisherige Praxis verändert werden soll. Diesen Ausführungen pflichtet StR Kotz bei. Er geht davon aus, dass die Rückforderung in die Kalkulation des Neubauprojektes Eingang gefunden hat. Wenn dem der Gemeinderat zugestimmt habe, könne selbstverständlich eine Verrechnung stattfinden. Er habe Herrn Hein so verstanden, dass wenn dieser Rückforderungsbescheid erst im Jahr 2021 eingegangen wäre, also in einem Zeitraum mit ersten Förderzahlungen zum jetzt anstehenden Projekt, hätte eine interne Verrechnung stattgefunden. Die Vorlage wäre also nicht erstellt worden, und von daher sei es bedeutsam, dass der Gemeinderat im Lichte des Neubauprojektes über diese Rückzahlungsforderung in Kenntnis gesetzt worden sei. Hingewiesen wird an dieser Stelle von ihm auf die heute pauschal behandelten Tagesordnungspunkte 18 "B 295-Tunnel Feuerbach, Rückzahlung von Zuwendungen nach dem Entflechtungsgesetz (EntflechtG), Mittelbewilligung für das Tiefbauamt" und 19 "B 14-Tunnel Heslach, Rückzahlung von Zuwendungen nach dem Entflechtungsgesetz (EntflechtG)", über die in der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Technik eine Aussprache stattgefunden hat (s. NNrn. 356 und 357 STA). Abschließend stellt BMin Fezer fest: Der Verwaltungsausschuss beschließt den Beschlussantrag einstimmig bei 1 Stimmenthaltung. zum Seitenanfang