Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 985/2018
Stuttgart,
11/23/2018



Planetarium Stuttgart
Finanzierungs- und Organisationsvereinbarung
zur Sternwarte Welzheim




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
11.12.2018
19.12.2018



Beschlußantrag:

1. Das Kulturamt wird ermächtigt, die beiliegende Finanzierungs- und Organisationsvereinbarung mit der Stadt Welzheim über den Betrieb der Sternwarte Welzheim zu schließen (Anlage 2).

2. Das Kulturamt wird ermächtigt, die beiliegende Finanzierungs- und Organisationsvereinbarung mit der Gesellschaft zur Förderung des Planetariums Stuttgart und der Sternwarte Welzheim e.V. zu schließen (Anlage 3).



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Im Jahr 1991 wurde eine dreiseitige Vereinbarung über den Betrieb der Sternwarte Welzheim zwischen der Stadt Welzheim, dem Planetarium der Stadt Stuttgart und dem Welzheimer Waldverein e.V. geschlossen.

Das im Jahr 1992 fertiggestellte Gebäude der Sternwarte wurde von der Stadt Welzheim errichtet, die Stadt Welzheim trägt die Kosten für die Gebäudeunterhaltung.
Die technische Ausstattung (Teleskop u. ä.) der Sternwarte wird von der Landeshauptstadt Stuttgart, Planetarium, zur Verfügung gestellt und unterhalten.

Den laufenden Betrieb der Sternwarte übernahm im Wesentlichen der Welzheimer Waldverein e.V.

Aufgrund der steigenden Altersstruktur im Welzheimer Waldvereins e.V. ergab sich in den zurückliegenden Jahren ein Rückgang der Aktivitäten des Waldvereins.

Am 26. November 2010 wurde ein neuer Verein, die „Gesellschaft zur Förderung des Planetariums Stuttgart und der Sternwarte Welzheim e.V.“ (GFPW) gegründet. Dieser Verein ging aus einem ehemaligen Förderverein der Sternwarte Welzheim hervor.

Im Laufe der Jahre übernahm die GFPW immer mehr der Aufgaben, die laut Vereinbarung dem Welzheimer Waldverein e.V. oblagen. Der Welzheimer Waldverein löste sich schließlich auf.

Diese Entwicklung macht eine Anpassung der vertraglichen Vereinbarungen an die tatsächlichen Gegebenheiten erforderlich.

Mit den beiliegenden Finanzierungs- und Organisationsvereinbarungen sollen sowohl mit der Stadt Welzheim als auch mit der Gesellschaft zur Förderung des Planetariums Stuttgart und der Sternwarte Welzheim e.V je einzeln Verträge geschlossen werden, die den betrieblichen Ablauf der Sternwarte in Zukunft sicherstellen.

Inhaltlich entsprechen die beiden neuen Verträge weitestgehend der ursprünglichen dreiseitigen Vereinbarung.


Finanzielle Auswirkungen

Die GFPW erhält zur Erfüllung ihrer Aufgaben einen jährlichen pauschalen Kostenersatz in Höhe von 9.000,- Euro, der jährlich mit dem Planetarium abgerechnet wird. Zuviel gezahlte Beträge werden an das Planetarium zurückerstattet. Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des Kulturamts.

Instandhaltungsmaßnahmen an den von der LHS Stuttgart zur Verfügung gestellten Geräten, die die üblichen regelmäßigen Unterhaltungsmaßnahmen übersteigen, werden durch das Planetarium finanziert.



Beteiligte Stellen

Das Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dr. Fabian Mayer

Anlagen

Anlage 1 Ausführliche Begründung
Anlage 2 Finanzierungs- und Organisationsvereinbarung mit der Stadt Welzheim
Anlage 3 Finanzierungs- und Organisationsvereinbarung mit der GFPW


Ausführliche Begründung


1. Vorgeschichte

Am 6. September 1982 hatte sich zur Unterstützung der Arbeit des Stuttgarter Planetariums unter Leitung des damaligen Direktors des Planetariums, Herrn Professor Dr. Hans-Ulrich Keller, eine Beobachtungsgruppe gegründet. Die Beobachtungsgruppe bestand aus Ehrenamtlichen und hatte das Ziel, aktuelle Himmelserscheinungen wie beispielsweise Sonnenflecken, Kometen, helle Meteore, Sonnen- und Mondfinsternisse und ähnliches zu beobachten. Die Ergebnisse wurden für die Vorführungen und sonstige Lehrveranstaltungen des Planetariums bereitgestellt. Als Beobachtungsstation wurde die Sternwarte auf der Uhlandshöhe genutzt.

Ausgelöst durch die immer stärker werdende Licht- und Luftverschmutzung des Stuttgarter Nachthimmels, die die astronomische Beobachtung stark einschränkte, suchte die Beobachtungsgruppe einen neuen Beobachtungsstandort. Nach umfangreicher Prüfung wurde im Luftkurort Welzheim, Gemarkung Welzheimer Wald, ein geeigneter Beobachtungsstandort gefunden.

Die Stadt Welzheim, vertreten durch den damaligen Bürgermeister Herrn Holzner, erklärte sich im Jahr 1989 bereit, eine kleine Sternwarte zu errichten. Die Sternwarte Welzheim wurde in den Jahren 1991-92 errichtet und am 6. September 1992 eröffnet. Die Bausumme war mit 305.000,- DM veranschlagt, wobei die Stadt Welzheim 213.000,- DM, das Land Baden-Württemberg
82.000,- DM und der Landkreis 10.000,- DM zur Bausumme beitrugen.

Mit Beschlussvorlage GRDrs 606/1990 wurde der Gemeinderat vom Bau der Sternwarte durch die drei Körperschaften unterrichtet und beschloss, dass das notwendige Teleskop und die sonstigen technischen Einrichtungen von der Landeshauptstadt Stuttgart bzw. dem Planetarium zur Verfügung gestellt werden. Das Teleskop und die technische Einrichtung verbleiben im Eigentum der LHS Stuttgart, für den Unterhalt und die technische Wartung der Geräte war die LHS Stuttgart zuständig.

Am 21. Januar 1991 wurde eine dreiseitige Vereinbarung zwischen der Stadt Welzheim, dem Planetarium der LHS Stuttgart und dem Welzheimer Waldverein e.V. geschlossen.
Diese Vereinbarung regelte, dass die Sternwarte Welzheim eine Einrichtung der Stadt Welzheim ist und sowohl vom Welzheimer Waldverein e.V. als auch vom Planetarium der Stadt Stuttgart betrieben wird.

In den Jahren 2004 und 2006 wurde die Sternwarte um zwei weitere Gebäude erweitert, wobei die analoge anteilige Finanzierungsgrundlage angewandt wurde, d.h. für die Errichtung der Gebäude mit Kuppel und Infrastruktur kam die Stadt Welzheim auf, die astronomische Instrumentierung inklusive Zubehör wurde von der LHS Stuttgart beschafft.



2. Aktuelle Lage

Aufgrund der steigenden Altersstruktur im Welzheimer Waldvereins e.V. ergab sich in den zurückliegenden Jahren ein Rückgang der Aktivitäten des Waldvereins.

Aus einem ehemaligen Förderverein hervorgehend, wurde am 26. November 2010 ein neuer Verein, die „Gesellschaft zur Förderung des Planetariums Stuttgart und der Sternwarte Welzheim e.V.“ (GFPW), gegründet.

Das Engagement der GFPW nahm in den zurückliegenden Jahren am betrieblichen Ablauf der Sternwarte stark zu. Zusehends trat die GFPW in die Verpflichtungen der im Jahr 1991 geschlossenen Vereinbarung für den Welzheimer Waldverein e.V. ein.

Diese Entwicklung macht eine Anpassung der vertraglichen Vereinbarungen aus dem Jahr 1991 an die tatsächlichen Gegebenheiten erforderlich.

Zur klaren Abgrenzung der Zuständigkeiten und zur Konkretisierung der jeweiligen Aufgabengebiete wurde zwischen den Beteiligten vereinbart, zwei Finanzierungs- und Organisationsvereinbarungen abzuschließen.
Zum einen eine Finanzierungs- und Organisationsvereinbarung zwischen der LHS Stuttgart und der Stadt Welzheim und zum anderen eine Finanzierungs- und Organisationsvereinbarung zwischen der LHS Stuttgart und der Gesellschaft zur Förderung des Planetariums Stuttgart und der Sternwarte Welzheim e.V. (GFPW).



3. Anpassung der Finanzierungs- und Organisationsvereinbarung

Die Vereinbarungen bleiben im Wesentlichen inhaltlich unverändert.

Neu aufgenommen wird in die Vereinbarung mit der GFPW ein pauschaler Kostenersatz von 9.000,- Euro (vgl. § 5, Anlage 3) zur Finanzierung der allgemeinen Betriebskosten. Bisher wurde auf Einzelanforderung aus dem Budget des Planetariums ein Kostenersatz an die Betreiber geleistet. Aus Vereinfachungsgründen wird zukünftig ein pauschaler Kostenersatz vereinbart.
Ebenfalls neu ist die Pflicht zum Abschluss einer Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie die Pflicht zum Abschluss einer Betreiber-Haftpflichtversicherung.


3.1 Finanzierungs- und Organisationsvereinbarung zwischen der Landeshauptstadt Stuttgart und der Stadt Welzheim, wesentlicher Inhalt

Die Sternwarte Welzheim ist eine Einrichtung der Stadt Welzheim, die vom Planetarium der LHS Stuttgart betrieben wird.

Nach Errichtung der drei Sternwartengebäude obliegt der Stadt Welzheim die Bauaufsicht und die Bauunterhaltung. Weiterhin werden von der Stadt Welzheim die gebäudebezogenen Nebenkosten getragen.
Die technische Ausstattung wird vom Planetarium der Stadt Stuttgart auf Dauer zur Verfügung gestellt. Deren Instandhaltung und Reparatur wird von der LHS Stuttgart getragen.

Aufgaben der Sternwarte bleiben die astronomische Information der Bevölkerung und wissenschaftliche Beobachtungen (vgl. § 4 Aufgaben, Anlage 2).

Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es besteht eine beidseitige Kündigungsfrist von einem Jahr auf das Ende des darauffolgenden Jahres.


3.2. Finanzierung- und Organisationsvereinbarung zwischen der Landeshauptstadt Stuttgart und der Gesellschaft zur Förderung des Planetariums Stuttgart und der Sternwarte Welzheim e.V. (GFPW), wesentlicher Inhalt

Diese Vereinbarung hat den Zweck, die GFPW mit der Durchführung des Beobachtungsbetriebs und den Sternführungen zu beauftragen.

Der Vorstand der GFPW bestimmt im Einvernehmen mit dem Bürgermeister der Stadt Welzheim den Leiter des Betriebs der Sternwarte vor Ort.
Der Leiter vor Ort und seine Vertretung sind für den Betrieb der Sternwarte, den Einsatz der ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen sowie für die beobachtungstechnische Einrichtung der Sternwarte zuständig.

Die GFPW erhält zur Erfüllung ihrer Aufgaben von der LHS Stuttgart einen jährlichen pauschalen Kostenersatz in Höhe von 9.000,- Euro.
Hiervon werden die allgemeinen Betriebskosten für die Sternführungen einschl. Fahrtkosten-erstattung der Ehrenamtlichen sowie wiederkehrende Unterhaltungs- und Wartungsmaßnahmen an den von der LHS Stuttgart zur Verfügung gestellten astronomischen Instrumenten und deren Zubehör finanziert.

Die Ehrenamtlichen sind über die GFPW unfall- und haftpflichtversichert.
Außerdem besteht eine Betreiber-Haftpflichtversicherung für die öffentlichen Sternführungen.

Auch diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die beidseitige Kündigungsfrist beträgt ebenfalls ein Jahr auf das Ende des darauffolgenden Jahres.



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