Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 703/2017
Stuttgart,
08/21/2017



Entscheidung über die Betriebsträgerschaft der Kindertages-
einrichtung Kirchhaldenschule im Corelliweg 7 in Stuttgart Botnang




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich27.09.2017



Beschlußantrag:


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Für die Auswahl der Betriebsträgerschaft für die neue Kindertageseinrichtung bei der Kirchhaldenschule soll kein „nicht-förmliches Interessensbekundungsverfahren“ durchgeführt werden. Für den Standort gibt es eine nachvollziehbare Begründung, warum die Trägerschaft an die Stuttgarter Jugendhaus gGmbH übertragen werden soll.
Nachfolgend wird die Begründung sowie das vorgelegte Konzept des Trägers erläutert.


Zu Beschlussantrag 1:

Für die Kindertageseinrichtung sind 4 Gruppen mit 60 Plätzen vorgesehen, in denen Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren betreut werden. Aufgrund der derzeitigen Planungen ist folgende Angebotsform angedacht:

Gegebenenfalls erforderliche zukünftige Angebotsumwandlungen aufgrund eines veränderten Bedarfs werden rechtzeitig mit der Jugendhilfeplanung abgestimmt und bei Bedarf entsprechend beantragt.

Aufgrund der Verortung der Kita bei der Grundschule Kirchhaldenschule und der baulichen und konzeptionellen Verbindung der Gebäude werden besondere Anforderungen an die Kooperation mit der Schule und dem dortigen Schülerhaus gestellt. Diese werden in der Konzeption des Trägers aufgegriffen.

Der empfohlene Träger Stuttgarter Jugendhaus gGmbH ist schon seit 2005/2006 im Bereich der Schülerbetreuung in der Kirchhaldenschule tätig. Seit 2014 ist der Träger auch als Träger für Kindertageseinrichtungen tätig, wie z. B in Giebel, Bad Cannstatt und Weilimdorf.

Die konzeptionellen Ausführungen des Trägers beinhalten neben den üblichen Anforderungen folgende Angaben bezüglich der besonderen Anforderungen der Betriebsträgerschaft der Einrichtung in der Kirchhaldenschule:

Zu Beschlussantrag 2:

Die städtische Förderung für die Tageseinrichtung für Kinder an der Kirchhaldenschule Botnang erfolgt nach den „Grundsätzen für die Förderung der Betriebsausgaben von Tageseinrichtungen für Kinder“ in der jeweils aktuellen Fassung.

Im Rahmen der zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen wurden auch die finanzielle und organisatorische Leistungsfähigkeit sowie die Zuverlässigkeit des Bewerbers geprüft. Der vorgeschlagene Träger hat mit rechtsverbindlicher Unterschrift versichert, dass er mit den Förderbedingungen der Stadt Stuttgart einverstanden ist.

Der Träger verpflichtet sich zur analogen Anwendung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Benutzung von städtischen Tageseinrichtungen für Kinder. Das bedeutet insbesondere, dass die Elternbeiträge (inkl. Essensgeld sowie unter Berücksichtigung der Geschwisterermäßigung) den städt. Gebührensatz max. um 20% überschreiten dürfen. Der Träger verpflichtet sich damit auch zur Teilnahme am Bonuscard- und Familiencardverfahren.

Der Träger erhält eine Förderung der Kaltmiete (Vermieter ist das Schulverwaltungsamt) nach den Standards der jeweils gültigen Fördergrundsätze des Jugendamts. Eine mögliche Differenz zwischen der Kaltmiete lt. Mietvertrag und förderfähiger Höchstmiete (aufgrund größerer Flächen oder höherer Preise/qm) wird zusätzlich zu 100% gefördert.


Finanzielle Auswirkungen

Die Mittel sind im Haushalt 2012/13 enthalten (vgl. GRDrs 721/2011; GRDrs 1147/2011).



Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

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<Anlagen>



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