Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Recht/Sicherheit und Ordnung
Gz:
RSO 0600
GRDrs
1029/2015
Stuttgart,
11/03/2015
Haushalt
2016/2017
Unterlage für die
1
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
09.11.2015
Erlass der Gebühren für politische Infostände
Beantwortung / Stellungnahme
Die Gebühren für die Genehmigung von Informationsständen der Parteien sind bereits pauschaliert (22 Euro pro Monat bzw. 50 Euro für Infostände während des Wahlkampfs), so dass die Gebühren ohnehin nur einen Teil des tatsächlichen Verwaltungsaufwands abdecken. So erhalten Parteien die Genehmigung quartalsweise zu einer Einheitsgebühr, unabhängig von der Zahl der Termine und in Anspruch genommenen Plätze. Während die Standplätze in den Außenbezirken nur so beschaffen sein müssen, dass keine Verkehrsbehinderungen oder andere Gefährdungen auftreten, sind in der Innenstadt Standplätze für die Infostände festgelegt.
Eine weitergehende Gebührenreduzierung wäre nicht sachgerecht, da sich Befreiungen auf Sachverhalte beschränken müssen, die im besonderen öffentlichen Interesse liegen. Dabei sind enge Maßstäbe anzulegen.
Darüber hinaus ist der Antrag nicht auf Parteien und Wählervereinigungen beschränkt, sondern bezieht auch politische, nicht-kommerzielle Infostände von Vereinen und Initiativen ein. Im Ergebnis läuft dies auf einen Gebührenverzicht für den überwiegenden Teil der nicht-kommerziellen Infostände hinaus, da es in der Regel Ziel eines Infostandes ist, mit der Information Einfluss auf die öffentliche und politische Meinungsbildung zu nehmen. Eine nachvollziehbare Abgrenzung oder Begrenzung ist nicht möglich.
Aus Sicht der Verwaltung sollte an der bisherigen Regelung festgehalten werden. Der Wegfall der Genehmigungsgebühr für Infostände im genannten Umfang hätte einen Einnahmeausfall im Umfang von ca. 14.000 Euro zur Folge.
Vorliegende Anträge/Anfragen
646/2015 SÖS-LINKE-PluS
Dr. Martin Schairer
Bürgermeister
<Anlagen>