Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Gz: SWU
GRDrs 141/2020
Stuttgart,
04/16/2020



Kosten- und Finanzierungsübersichten für Sanierungsgebiete
gemäß § 149 BauGB




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
05.05.2020
13.05.2020
14.05.2020



Beschlußantrag:

Den Kosten- und Finanzierungsübersichten für die in den Anlagen 1 bis 9 aufgeführten Sanierungsverfahren wird zugestimmt.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Gemäß § 149 BauGB ist für Sanierungsgebiete nach der förmlichen Festlegung eine Kosten- und Finanzierungsübersicht aufzustellen bzw. nach dem Stand der Planung fortzuschreiben. Dies betrifft alle Sanierungsgebiete, die im Programmjahr 2019 berücksichtigt wurden.

Finanzielle Auswirkungen

Die in den einzelnen Sanierungsverfahren bewilligten Förderrahmen werden im Rahmen der Programme der städtebaulichen Erneuerung mit 60 % vom Land bzw. von Bund und Land bezuschusst. Die Gesamtfinanzierung der Verfahren ist in der mittelfristigen Finanzplanung 2019 bis 2024 berücksichtigt.



Beteiligte Stellen

Referat WFB



Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Peter Pätzold
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Sanierung Bad Cannstatt 20 -Hallschlag-
Anlage 2: Sanierung Stuttgart 28 -Bismarckstraße-
Anlage 3: Sanierung Vaihingen 3 -Dürrlewang-
Anlage 4: Sanierung Stuttgart 30 -Gablenberg-
Anlage 5: Sanierung Stuttgart 29 -Teilbereich Stöckach-
Anlage 6: Sanierung Mühlhausen 3 -Neugereut-
Anlage 7: Sanierung Stuttgart 27 -Innenstadt-
Anlage 8: Sanierung Zuffenhausen 8 -Unterländer Straße-
Anlage 9: Sanierung Stuttgart 26 -Hospitalviertel-


<Anlagen>



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