Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
131
27
VerhandlungDrucksache:
216/2021
GZ:
JB
Sitzungstermin: 05.05.2021
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Personalgewinnung - Ausbildung pädagogischer Fachkräfte für Tageseinrichtungen für Kinder

Vorgang: Jugendhilfeausschuss vom 03.05.2021, öffentlich, Nr. 59
Ergebnis: Vorberatung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 29.04.2021, GRDrs 216/2021, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die mit Gemeinderatsdrucksache 1143/2017 von 2018/2019 bis 2020/2021 jährlich bereitgestellten 20 Ausbildungsplätze für die praxisintegrierte Erzieher*innen-ausbildung beim städtischen Träger werden für den Ausbildungsjahrgang 2021/2022 verlängert. Insgesamt stehen damit auch im Ausbildungsjahr 2021/2022 270 PiA-Ausbildungsplätze zur Verfügung.

2. Zusätzlich wird die Verwaltung des Jugendamts (städtischer Träger) ermächtigt, ab dem Kindergartenjahr 2021/2022 für einen Jahrgang 20 Auszubildendenplätze im Rahmen der praxisintegrierten Kinderpflegeausbildung/ sozialpädagogischen Assistenz anzubieten. Die Auszubildenden erhalten analog der praxisintegrierten Ausbildung zum/zur Erzieher*in vermögenswirksame Leistungen und eine Jahressonderzahlung. Mit GRDrs 200/2020 wurden in Kooperation mit der Hedwig-Dohm-Schule für den Ausbildungsstart 2020/2021 bereits 15 Ausbildungsplätze geschaffen.

3. Der Förderung der Personalausgaben der freien Träger von Stuttgarter Kindertageseinrichtungen für PiA-Stellen (praxisintegrierte Kinderpflegeausbildung / sozialpädagogische Assistenz) gemäß den geltenden Fördergrundsätzen, unter Anrechnung von 20 % auf den Stellenschlüssel ab dem zweiten Ausbildungsjahr, wird für den Ausbildungsjahrgang 2021/2022 zugestimmt.

4. Die Deckung der im Abschnitt "Finanzielle Auswirkungen" dargestellten Aufwendungen erfolgt im Haushaltsjahr 2021 im Rahmen der Verwaltungszuständigkeit.



EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

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