Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
548
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VerhandlungDrucksache:
715/2016
GZ:
AKR 4233-00
Sitzungstermin: 21.12.2016
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Entwicklungen im Flüchtlingsbereich im Jahr 2017
- Stellenplanrelevante Entscheidungen im Vorgriff auf
den Stellenplan 2018 sowie Ermächtigungen zur
Einstellung von Personal für das Jahr 2017 -

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 07.12.2016, GRDrs 715/2016, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Gemeinderat hat Ende 2015 vier Ämter ermächtigt, im Jahr 2016
Personal zur Bearbeitung von Flüchtlingsangelegenheiten einzustellen (siehe GRDrs 882/2015). Für das Jahr 2017 sind Ermächtigungen in nachstehendem Umfang erforderlich:


1.1 Amt für Liegenschaften und Wohnen (23):
1.2 Amt für öffentliche Ordnung (32):
1.2.1 7,10 VZK in EG 8 für die Sachbearbeitung von Gestattungen und Duldungen in der Ausländerbehörde
(Ermächtigung bis 31.12.2016: max. 9,20 VZK)
1.2.2 4,80 VZK in EG 8 für die Sachbearbeitung von humanitären Aufenthaltstiteln in der Ausländerbehörde
(Ermächtigung bis 31.12.2016: -)

1.2.3 3,00 VZK in EG 8 für die Kundenbedienung bei den Bürgerbüros
(Ermächtigung für 2016: -)

Die Verwaltung wird ermächtigt, im Jahr 2017 Personal in o. g. Umfang außerhalb des Stellenplans zu beschäftigen.

2. Im Vorgriff auf den Stellenplan 2018 werden im Teilstellenplan des Amts für öffentliche Ordnung 1,00 Stelle in A 11 sowie 2,00 Stellen in A 10 für die Sachbearbeitung von Sicherheitsmaßnahmen nach dem Aufenthaltsgesetz geschaffen. Der sofortigen Besetzung der Stellen wird zugestimmt.

3. Über ggf. weitere Stellenschaffungen/Stellenstreichungen bzw. Veränderungen der Ermächtigungen wird im Rahmen der Haushalts- und Stellenplanberatungen 2018/2019 entschieden


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


EBM Föll stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig zu.

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