Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
373
32
VerhandlungDrucksache:
260/2023
GZ:
JB
Sitzungstermin: 05.07.2023
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Schmidt th
Betreff: Zuwendungen 2023 an Schulen in freier Trägerschaft

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 22.06.2023, GRDrs 260/2023, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Für die in der Anlage aufgeführten allgemeinen Schulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) in freier Trägerschaft werden im Haushaltsjahr 2023 - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - Zuwendungen im Gesamtbetrag von 3.617.581 Euro bewilligt.

2. Für die Zuwendungshöhe wird weiterhin der im Doppelhaushalt 2022/2023 festgelegte Satz von 45 % der Sachkostenbeiträge 2018 nach dem Finanzausgleichsgesetz je Stuttgarter Schülerin und Schüler zugrunde gelegt.

3. Für die Abendrealschule Stuttgart, das Kolping Abendgymnasium und das Abendgymnasium der Volkshochschule Stuttgart e. V. - alle drei sind staatlich anerkannte Ersatzschulen im Bereich der Erwachsenenbildung - werden in Anlehnung an die Zuwendungspraxis für die unter Ziffer 1 genannten Schulen in freier Trägerschaft - ebenfalls ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - Zuwendungen im Gesamtbetrag von 17.189 Euro bewilligt.

4. Für die Zuwendungshöhe wird bei den Abendschulen ein Satz von 15 % der Sachkostenbeiträge 2018 nach dem Finanzausgleichsgesetz je Stuttgarter Schülerin und Schüler zugrunde gelegt.

5. Der Aufwand in Höhe von 3.634.770 Euro im Jahr 2023 wird im Teilergebnishaushalt 400 - Schulverwaltungsamt, Amtsbereich 4007010 - Weitere Fachaufgaben, Kontengruppe 43100 - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke, gedeckt.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

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