Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
536
15
Verhandlung
Drucksache:
697/2020
GZ:
SWU
Sitzungstermin:
02.12.2020
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
pö
Betreff:
Sanierung Stuttgart 24 -Ost-
Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets
Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 24.11.2020, öffentlich, Nr. 437
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 01.12.2020, öffentlich, Nr. 456
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt vom 29.10.2020, GRDrs 697/2020, mit folgendem
Beschlussantrag:
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart beschließt aufgrund von § 162 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) in der derzeit gültigen Fassung folgende Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Stuttgart 24 -Ost-:
§ 1
Aufhebung
Die Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Stuttgart 24 -Ost- vom 13.06.2006, in Kraft getreten am 10.08.2006, wird aufgehoben.
Maßgebend ist der Lageplan des Amts für Stadtplanung und Wohnen der Landeshauptstadt Stuttgart vom 17.09.2020. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt gemäß § 162 Abs. 2 BauGB am Tage der Bekanntmachung in Kraft.
EBM
Dr. Mayer
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
stimmt
dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig
zu.
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