Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 617/2015
2. Erg.
Stuttgart,
11/27/2015



Haushalt 2016/2017

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 07.12.2015



Förderung der sozialen Betreuung von Flüchtlingen und
der pädagogischen Hausleitung (Heimleitung)


Beantwortung / Stellungnahme



Mit GRDrs 617/2015, 1. Erg., „Förderung der sozialen Betreuung von Flüchtlingen und der pädagogischen Hausleitung (Heimleitung)“ wurden die personellen und finanziellen Auswirkungen verschiedener Varianten auf die geförderten Stellen für die soziale Betreuung und pädagogische Hausleitung im Flüchtlingsbereich dargestellt. Wie in GRDrs 1330/2015 „Weitere Finanzbedarfe für die Flüchtlingsunterbringung in den Jahren 2016/2017“ ausgeführt, wird für die endgültige Haushaltsplanung 2016/2017 von folgender Prognose ausgegangen:

2016: monatlicher Nettozugang von 500 Personen abzgl. 1.550 Personen aus der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
Zugang insgesamt: 4.450 Personen

2017: monatlicher Nettozugang von 200 Personen abzgl. 1.000 Personen aus der LEA
Zugang insgesamt: 1.400 Personen

Im Folgenden werden die Auswirkungen auf die Stellen und die finanziellen Belastungen bei einem Betreuungsschlüssel von 1:130, 1:125, 1:120, 1:110 und 1:100 dargelegt.

Bei den Aufwendungen wurden für 2016 und 2017 jeweils 2 % Personalkostensteigerungen angenommen.

Die Sozialverwaltung befürwortet, wie bereits in der GRDrs 617/2015 ausgeführt, einen Schlüssel von sowohl 1:120 betreuten Personen (soziale Betreuung) als auch 1:120 Plätzen (pädagogische Hausleitung).

Auswirkungen auf die geförderten Stellen (zum Stichtag 31.12. des Jahres):

Geförderte Stellen Ende des Jahres bei Betreuungsschlüssel:
1:136
Aktuelle Planung entspr. GRDrs 1330/2015
1:130
1:125
1:120
1:110
1:100
31.12.2016:
190,8
199,5
(+ 8,7)
207,5
(+ 16,7)
216,2
(+ 25,4)
235,8
(+ 45,0)
259,4
(+ 68,6)
31.12.2017:
212,5
222,3
(+ 9,8)
231,2
(+ 18,7)
240,9
(+ 28,4)
262,7
(+ 50,2)
289,0
(+ 76,5)

Bezüglich der Kostenerstattung des Landes können weiterhin keine konkreten Aussagen getroffen werden, da die bevorstehenden Änderungen in der Abrechnungssystematik (von Pauschale zu Spitzabrechnung) sowie die Auswirkungen des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes zum jetzigen Zeitpunkt nicht in vollem Umfang abgeschätzt werden können.

Des Weiteren werden die Zahlengrundlagen und Standards der Spitzabrechnung erst noch in einer Lenkungsgruppe, in der die Kommunalen Landesverbände vertreten sind, abgestimmt. Weiterhin wird davon ausgegangen, dass die bereits in GRDrs 617/2015,
1. Erg., erwähnte Beschleunigung der Asylverfahren bei bleibeberechtigten Flüchtlingen zu einer schnelleren Anschlussunterbringung in den Stuttgarter Flüchtlingsunterkünften führen wird. Der Anteil der Unterkunftsplätze für die Anschlussunterbringung, für die es keine Kostenerstattung durch das Land gibt, wird demzufolge entsprechend dem Rückgang in der vorläufigen Unterbringung steigen.

Entsprechend stellen sich die Gesamtaufwendungen bzw. Mehraufwendungen für die Landeshauptstadt Stuttgart bei den jeweiligen Betreuungsschlüsseln wie folgt dar:

Finanzieller
Aufwand in TEUR
bei Betreuungsschlüssel:
(in Klammern die
Mehraufwendungen)
1:136
Aktuelle Planung entspr. GRDrs 1330/2015
1:130
1:125
1:120
1:110
1:100
01/2016-12/2016:
12.327
12.891
(+ 564)
13.409
(+ 1.082)
13.969
(+ 1.642)
15.235
(+ 2.908)
16.762
(+ 4.435)
01/2017-12/2017:
16.511
17.267
(+ 756)
17.960
(+ 1.449)
18.711
(+ 2.200)
20.408
(+ 3.897)
22.451
(+ 5.940)

Da die angekündigte Kostenerstattung des Landes im Hinblick auf Ihre Höhe nur geschätzt werden kann, wurde diese auf Wunsch von Referat WFB in der o. g. Darstellung nicht berücksichtigt.



Vorliegende Anträge/Anfragen

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492/2015 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), 563/2015 (SPD), 727/2015 (SÖS-LINKE-PLuS), 863/2015 (FW), 907/2015 (FDP)




Isabel Fezer
Bürgermeisterin




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