Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
227
3
Verhandlung
Drucksache:
777/2022
GZ:
AKR 0504-04
Sitzungstermin:
24.05.2023
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung:
Frau Schmidt
fr
Betreff:
Einführung einer Zulage für ausbildende Personen im gewerblich-technischen Bereich (früherer Arbeiterbereich)
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 22.05.2023, GRDrs 777/2022, mit folgendem
Beschlussantrag
:
1. Tarifbeschäftigte der städtischen Ämter und Eigenbetriebe im gewerblich-technischen Bereich, die dem früheren Arbeiterbereich zuzurechnen sind, erhalten eine außertarifliche Funktionszulage für die Betreuung und Anleitung von Auszubildenden, sofern dies nicht zu ihrer arbeitsvertraglich geschuldeten Leistung gehört.
2. Die Zulage wird als entsprechende Pauschale - und sofern möglich - rückwirkend ab dem 01.01.2023 gezahlt.
3. Die Finanzierung der Mehraufwendungen bei den städtischen Ämtern erfolgt innerhalb des jeweiligen Personalkostenbudgets. Zur Deckung wird das für diesen Zweck zentral veranschlagte Budget in Höhe von 350.000 € herangezogen. Bei den Eigenbetrieben erfolgt die Finanzierung innerhalb der jeweiligen Wirtschaftspläne.
4. Die Einführung einer Ausbilderzulage als außertarifliche Funktionszulage erfolgt unter Vorbehalt. Bei Einführung einer tariflichen Ausbilderzulage wird der Beschluss zur Zahlung einer außertariflichen Ausbilderzulage außer Kraft gesetzt.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
EBM
Dr. Mayer
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
stimmt
dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig
zu
.
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