Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz:
AKR 4207-02
GRDrs.
963/2016
Stuttgart,
12/05/2016
Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
Beschlussvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
öffentlich
21.12.2016
Beschlussantrag:
Dieser Beschluss wird nicht in das Gemeinderatsauftragssystem übernommen.
Die Annahme bzw. Vermittlung der in der Anlage aufgeführten Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen wird zugestimmt.
Begründung:
Gemäß § 78 Abs. 4 GemO und § 6a Hauptsatzung entscheidet der zuständige Fachausschuss über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen.
Aufgrund der Höhe des Betrags ist es sinnvoll, die Annahmeentscheidung außerhalb der quartalsweisen Spendenvorlage des Geschäftskreises Oberbürgermeister, Haupt- und Personalamt und Bezirksämter vorab zu treffen.
Dr. Fabian Mayer
Bürgermeister
Anlagen
Anlage 1: Zuwendung der Robert Bosch Stiftung GmbH
<Anlagen>
zum Seitenanfang
Anlage 1 zur GRDrs -2016.docx