Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
310
22
Verhandlung
Drucksache:
625/2012
GZ:
KBS, T
Sitzungstermin:
24.07.2013
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Föll
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
pö
Betreff:
Neubau einer Einfeldhalle bei der Fasanenhofschule
Machbarkeitsstudie
- Grundsatzbeschluss über das weitere Vorgehen und
Vorprojektbeschluss
Vorgang:
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 18.06.2013, nicht öffentlich, Nr. 223
Zurückstellung
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 16.07.2013, nicht öffentlich, Nr. 332
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 23.07.2013, öffentlich, Nr. 353
Ergebnis: Einstimmige Beschlussfassung mit der Maßgabe, die weiteren Planungen auf der Variante 3 vorzunehmen und zu prüfen, ob eine Hausmeisterwohnung integriert werden kann.
Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Kultur, Bildung und Sport und des Technischen Referats vom 24.06.2013, GRDrs 625/2013, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Von der aktuellen Sportstättensituation an der Fasanenhofschule (GWRS) sowie der aktuellen Vereinssportstättensituation im Stadtbezirk Stuttgart-Möhringen wird Kenntnis genommen.
2. Dem Raumprogramm für den Neubau einer Einfeldhalle für den Schulsportbedarf mit Versammlungsstättenfunktion für Schulveranstaltungen und einer Programmfläche von 732 m² wird zugestimmt (= Variante 2, Anlage 2).
3. Der Weiterplanung mit erwarteten Bruttokosten in Höhe von ca. 3.830.000 € als Ersatzmaßnahme für die bestehende Turn- und Versammlungshalle wird zugestimmt. Somit sind nach Abzug der Vorsteuer Mittel in Höhe von 3.640.500 € tatsächlich bereit zu stellen.
4. Von dem Bedarf der notwendigen Anmietung einer Hausmeisterdienstwohnung wird zustimmend Kenntnis genommen. Die hierfür notwendigen Finanzmittel (siehe Seite 4) werden zu gegebener Zeit bei der Haushaltsplanaufstellung berücksichtigt.
5. Die Verwaltung wird mit der Durchführung eines VOF-Verfahrens beauftragt. Über das Ergebnis wird im Gemeinderat berichtet. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, im Anschluss an das VOF-Verfahren die Vergabe der Planungsaufträge sowie die Weiterplanung der o. g. Maßnahmen bis einschl. Leistungsphase 3 HOAI auf Basis des abgestimmten Raumprogramms durchzuführen.
6. Für die Durchführung des unter Punkt 5 genannten VOF-Verfahrens sowie für die Weiterplanung der unter der Ziffer 3 beschriebenen Maßnahmen bis zum Projektbeschluss werden Planungsmittel in Höhe von ca. 210.000 € brutto benötigt. Diese können durch Umwidmung der Sanierungs- in Planungsmittel im Doppelhaushalt 2012/2013 bereitgestellt werden. Die Mittelumsetzung erfolgt im Wege der gegenseitigen Deckungsfähigkeit innerhalb des Teilfinanzhaushalts 400 - Schulverwaltungsamt - in Zuständigkeit der Verwaltung.
7. Um die Planungen ohne zeitlichen Verzug fortführen zu können, werden für die Lph. 4-7 weitere Planungsmittel zum Doppelhaushalt 2014/2015 angemeldet.
EBM
Föll
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt
mit der
Maßgabe,
die weiteren Planungen auf der Variante 3 vorzunehmen und zu prüfen, ob eine Hausmeisterwohnung integriert werden kann.
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