Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
522
14
VerhandlungDrucksache:
606/2020
GZ:
JB
Sitzungstermin: 18.11.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Fezer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Ganztagsgrundschulen - Umsetzung der Haushaltsbeschlüsse zur Verbesserung der Rahmenbedingungen

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 22.07.2020, öffentlich, Nr. 298
Gemeinderat vom 23.07.2020, öffentlich, Nr. 211
jeweiliges Ergebnis: Zurückstellung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 11.11.2020, GRDrs 606/2020, mit folgendem

Beschlussantrag:

Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen in Ganztagsgrundschulen werden ab 01.01.2020 folgende Maßnahmen umgesetzt:

1. Die Finanzierung der zentralen Leistungen der freien Träger in Ganztagsgrundschulen wird auf Grundlage der spitz abgerechneten Bruttopersonalkosten vorgenommen. Für sämtliche Angebote werden 11 % Overhead finanziert.

2. Zur Angleichung des Personalschlüssels der Ferienbetreuung in Ganztagsgrundschulen an den Personalstandard der Horte erhalten die freien Träger pro Gruppe mit bis zu 20 Kindern die Finanzierung von zusätzlich 9 % einer vollen Personalstelle.

Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
Angeheftet ist diesem Protokoll die im Sitzungssaal ausgeteilte Tischvorlage des Referats Jugend und Bildung, GRDrs 606/2020 "Ganztagesgrundschulen - Umsetzung der Haushaltsbeschlüsse zur Verbesserung der Rahmenbedingungen" vom 18.11.2020.

Auf die gestrige ausführliche Behandlung der GRDrs 606/2020 im Schulbeirat sowie auf die Tischvorlage weist BMin Fezer hin. Mit der Tischvorlage habe die Verwaltung den Wünschen des Schulbeirats Rechnung getragen.

StR Winter (90/GRÜNE) merkt an, in der Vorlage fehle das in den Etatberatungen beschlossene Paket für die Ganztagesunterstützung. Dieses umzusetzen werde als dringlich angesehen. Danach bestätigt BMin Fezer, dass in den Etatberatungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der Ganztagesgrundschulen vier Elemente beschlossen wurden. Zum einen sei es um die in den beiden Beschlussantragsziffern genannten zwei Elemente gegangen (Overheadkosten für die Träger der Ganztagesschulen/Angleichung des Personalschlüssels für die Ferienbetreuung). Ohne diese zwei Verbesserungen wären die Träger nicht mehr in der Lage, weiterhin den Ganztagesschulbetrieb aufrechtzuerhalten. Beschlossen worden seien zudem folgende zwei weitere Elemente:
- gemeinsames Fortbildungsprogramm für Lehrer*innen und für die Mitarbeiterschaft der Ganztagesgrundschulträger
- Vorlage und Umsetzung eines Maßnahmenkonzepts für eine sozialraumbezogene Förderung von 25 Schulen mit besonderen Herausforderungen.

Die Schulverwaltung habe die Vorlage mit diesen vier Elementen in die verwaltungsinterne Abstimmung gegeben. Im Hinblick auf die anstehende Nachtragshaushaltsberatung 2021 und die in diesem Zusammenhang stattfindende Aufgabenkritik, der sich alle Verwaltungsbereiche stellten, habe sich in der Gesamtverwaltung die Überlegung ergeben, diese beiden nicht im Beschlussantrag enthaltenen Elemente zunächst einmal zurückzustellen und diese im Rahmen der Aufgabenkritik neu zu überprüfen, um diese dann umzusetzen oder auf sie zu verzichten. Dies sei der Hintergrund für die zur Austeilung gekommene Fassung der Vorlage.

In der gestrigen Sitzung des Schulbeirats sei der Wunsch geäußert worden, das Element "gemeinsames Fortbildungsprogramm für Lehrer*innen und für die Mitarbeiterschaft der Ganztagesgrundschulen" in die Beschlussfassung einzubeziehen.

Anschließend betont StRin Ripsam (CDU), ihre Fraktion respektiere getroffene Haushaltsentscheidungen. Daher sei die vom Schulbeirat getroffene Maßgabe (110.000 €) mitgetragen worden. Zudem bestehe seitens der CDU-Gemeinderatsfraktion die Bereitschaft, das Maßnahmenkonzept für eine sozialraumbezogene Förderung von 25 Schulen mit besonderen Herausforderungen (885.000 € für 300 Angebote/2,25 Stunden/ Woche/Schule) mitzutragen.

Von StR Rockenbauch (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) wird deutlich gemacht, dass auch seine Fraktionsgemeinschaft zu dem besagten Haushaltsbeschluss steht.

Entsprechend äußert sich StR Körner (SPD). Analog eines von ihm an EBM Dr. Mayer und an die Fraktionen versandten Schreibens stellt er zu der GRDrs 606/2020 und zu der Tischvorlage noch folgenden Änderungsantrag für eine vierte Beschlussantragsziffer:
- Wie bei den Beratungen zum Doppelhaushaltsplan 2020/2021 beschlossen wird auch die Maßnahme 6.1 der GRDrs 276/2019 umgesetzt (sozialraumbezogene finanzielle Förderung von 25 Ganztagesschulen in Stadtteilen/Stadtbezirken mit besonderem Unterstützungsbedarf).
- Hierfür werden ab dem Jahr 2021 885.000 €/Jahr zur Verfügung gestellt.

Über das Vorgehen der Verwaltung zeigt er sich verärgert.

Wert legt BMin Fezer darauf, dass sie in der gestrigen Sitzung des Schulbeirats aus Transparenzgründen auf die aus der Vorlage gestrichenen zwei Elemente hingewiesen hat (auch per Präsentation). So hätten die anwesenden Ratsmitglieder ihre Fraktionen informieren können. Zugegebenermaßen sei es "etwas kritisch", wenn Umsetzungsbeschlüsse von Haushaltsbeschlüssen abwichen.

Grundsätzlich erklärt StR Dr. Oechsner (FDP), es sei nicht Aufgabe des ehrenamtlich tätigen Gemeinderates zu überprüfen, ob seine Beschlüsse umgesetzt werden oder nicht. Wenn überhaupt, müsste über eine abweichende/unterbleibende Umsetzung vor der Erstellung einer Vorlage diskutiert werden. Die Ausführungen der Verwaltung in der gestrigen Schulbeiratssitzung bezeichnet er als transparent, aber nicht nachvollziehbar. Dem Fortbildungselement misst er eine zentrale Bedeutung bei. Zum Ausdruck, dass er sich vorstellen kann, über das von StR Körner beantragte vierte Element zunächst in den Fraktionen darüber zu sprechen, ob dessen Umsetzung nun sofort notwendig ist, nicht zuletzt angesichts der finanziellen Situation der Stadt. Anschließend könnte der Antrag immer noch gestellt werden und eine Umsetzung bis Ende des Jahres eingefordert werden. Schlimm wäre eine Umsetzung und nach kurzer Zeit eine Wiedereinstellung. Seine Ausführungen schließt er mit dem Hinweis, dass wenn der Antrag aufrechterhalten wird, seine Fraktion diesem Antrag zustimmt.

Eine eventuelle Wiedereinstellung, so die Vorsitzende, würde dem Gemeinderat obliegen. Dies würde sie aus fachlicher Sicht allerdings eindeutig ablehnen. In der Folge stellt StR Körner dar - und entsprechend äußert sich StR Sauer (CDU) -, diese 885.000 € seien auch 2020 eingesetzt, aber bedauerlicherweise nicht umgesetzt worden. Somit habe dieser Bereich einen Einsparbeitrag geleistet. Angesichts der Bedeutung der Maßnahme, so StR Körner, müsse aber ab 2021 in die Umsetzung gegangen werden. Hierzu entgegnet BMin Fezer, coronabedingt und aufgrund noch nicht ausgearbeiteter Konzepte sei eine Umsetzung faktisch im Jahr 2020 nicht möglich gewesen.

Zu den Nachfragen der StRe Körner und Winter, zu welchen Haushaltsbeschlüssen noch keine Umsetzungsbeschlüsse vorliegen, kündigt BMin Fezer entsprechende Informationen an. Laut BM Fuhrmann sind für einen Großteil der Haushaltsbeschlüsse bereits Sachbeschlüsse erfolgt. Außer Frage steht für BM Fuhrmann, dass der Gemeinderat im Rahmen der letzten Etatberatungen die genannten vier Elemente beschlossen hat. Die damaligen Rahmenbedingungen hätten sich jedoch verändert (Pandemie, geringeres Gewerbesteueraufkommen etc.). Der Gemeinderat habe die Verwaltung daher beauftragt, ein Konzept zur Verbesserung der Ertragslage der Ergebnishaushalte zu erarbeiten. Dieser Auftrag werde natürlich ernst genommen. Einer der wesentlichen Punkte bei diesem angesprochenen Konzept sei es zu beleuchten, was Pflichtaufgaben und was freiwillige Aufgaben sind. Heute gehe es um rein freiwillige Aufgaben. Die Verwaltung habe sich zu freiwilligen Aufgaben sehr intensiv unterhalten und Prioritäten gesetzt. Zwei Elemente seien ja auch gutgeheißen und in den Beschlussantrag aufgenommen worden. Dieses vierte Element mit Kosten in Höhe von 885.000 €/Jahr ab 2021 müsste in diese Aufgabenkritik aufgenommen werden. Gespräche hätten auch mit den Trägern darüber stattgefunden, wie sich das Thema Aufgabenkritik gemeinsam lösen lasse. Dabei habe sich seitens der Träger durchaus die Bereitschaft gezeigt, mit der Verwaltung ernsthaft über diesen Punkt zu diskutieren. Die Vorgehensweise der Verwaltung sei also Teil eines Auftrages des Gemeinderates. StR Rockenbauch spricht sich dafür aus, die Aufgabenkritik erst nach Abklingen der Pandemie im Rahmen der nächsten Etatberatungen durchzuführen.

Anschließend signalisieren die StRe Winter, Sauer und Rockenbauch ihre Zustimmung zum Antrag von StR Körner und zu der mit der Tischvorlage beantragten Beschlussantragsziffer 3.

Darüber, wie ab 2022 verfahren wird, muss mach Auffassung von StR Sauer in den kommenden Etatberatungen gesprochen werden.

Abschließend stellt BMin Fezer fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig wie beantragt und folgende Beschlussantragsziffern:
- Beschlussantragsziffer 3 (Tischvorlage)

3. Das Schulverwaltungsamt konzeptioniert ein gemeinsames Fortbildungsprogramm für Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte, um die interprofessionelle Zusammenarbeit zu stärken und weiterzuentwickeln. Hierfür werden ab dem Jahr 2021 Sachmittel in Höhe von 110.000 € zur Verfügung gestellt.

- Beschlussantragsziffer 4 (Antrag StR Körner)

- Wie bei den Beratungen zum Doppelhaushaltsplan 2020/2021 beschlossen wird auch die Maßnahme 6.1 der GRDrs 276/2019 umgesetzt (sozialraumbezogene finanzielle Förderung von 25 Ganztagesschulen in Stadtteilen/Stadtbezirken mit besonderem Unterstützungsbedarf).
- Hierfür werden ab dem Jahr 2021 885.000 €/Jahr zur Verfügung gestellt.

wobei im letzten Satz des letzten Spiegelstrichs der Beschlussantragsziffer 4 auf Anregung von BMin Fezer nach 2021 die Worte "Sachmittel in Höhe von" eingesetzt werden.
zum Seitenanfang