Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Technisches Referat

Gz: JB, T
GRDrs 322/2018
Stuttgart,
05/16/2018



Grundsatzbeschluss über den Neubau einer Sporthalle auf dem Schulgrundstück Heilbronner Str. 153 – 159 in Stuttgart-Nord



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Bezirksbeirat Nord
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Einbringung
Beratung
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
13.06.2018
18.06.2018
26.06.2018
27.06.2018



Beschlußantrag:

1. Von der aktuellen Bedarfssituation für den Bau einer 3-teilbaren Sporthalle mit Zuschauerbereich für mindestens 150 Personen in Stuttgart-Nord wird Kenntnis genommen.

2. Dem Vorschlag, den Neubau der Sporthalle auf dem Grundstück des Schulzentrums Heilbronner Str. 153-159 zu realisieren, wird zugestimmt. Als vorbereitende Maßnahme wird die Verwaltung beauftragt, das hierfür erforderliche Bebauungsplan-Verfahren einzuleiten.



Begründung:


1. Ausgangssituation

Im Schulzentrum in der Heilbronner Str. 153 - 159 befinden sich die Werner-Siemens-Schule (gewerbliche Schule), die Kaufmännische Schule Nord und seit 2013 die Neckar-Realschule. Auf diesem Schulgrundstück gibt es außerdem eine 3-teilbare Sporthalle, die sowohl für Schulsport als auch für Vereinssport genutzt wird.

Zum Schuljahr 2013/14 haben auf der gegenüberliegenden Straßenseite die Hedwig-Dohm-Schule und Alexander-Fleming-Schule im neu gebauten Beruflichen Schulzentrum ihren Unterrichtsbetrieb aufgenommen. Diese beiden Schulen verfügen über keine eigene Sporthalle. Daher muss der Schulsport auf viele Standorte verteilt stattfinden – größtenteils werden hierzu die Sportstätten genutzt, die bereits die Vorgänger-Schulen belegt hatten: Neben einigen Stunden in der Sporthalle Nord handelt es sich hierbei
u. a. um Sporthallen in Stuttgart-West, die Sporthalle Botnang, die MTV-Halle im Kräherwald und die Sporthalle des Zeppelin-Gymnasiums in Stuttgart-Ost. Dies erschwert die Schulorganisation und führt zu zeitaufwändigen Schulwegen sowohl für die Schüler/innen als auch für die Lehrerschaft beider Schulen.



2. Bedarfssituation

Schulsportbedarf
Aufgrund der Ansiedlung der Neckar-Realschule und der beiden beruflichen Schulen Hedwig-Dohm-Schule und Alexander-Fleming-Schule ist der Schulsportbedarf am Standort stark angestiegen. Im Schuljahr 2017/18 ergibt sich unter Berücksichtigung der vorhandenen 3-teilbaren Sporthalle (= drei Übungseinheiten) für den Schulsport ein Defizit von -4,5 Übungseinheiten. Alle vier beruflichen Schulen haben ein Berufliches Gymnasium mit insgesamt elf Zügen. An beruflichen Gymnasien muss als Voraussetzung für das Abitur wie an allgemein bildenden Gymnasien verpflichtend der Sportunterricht gewährleistet werden.

Vereinssportbedarf / Sportentwicklung
Im Stadtbezirk Nord gibt es bisher fünf Turnhallen, zwei Gymnastikräume und eine
3-teilbare Sporthalle. Einer dieser Gymnastikräume (Mühlbachhofschule) soll zeitnah durch eine Turnhalle ersetzt werden. Die frühere Turnhalle der Neckar-Realschule ist für Vereins- und Schulsport ersatzlos entfallen.


Unter Einbeziehung des Neubaus an der Mühlbachhofschule und einer Turnhalle der privaten Freien Waldorfschule stehen im Stadtbezirk Nord insgesamt 3967 qm Hallensportfläche zur Verfügung. Aufgrund der Einwohnerzahl (Stand 31.12.2017: 27683 EW) ergibt sich für den Vereinssport ein Bedarf von 5536 qm. Mit 71,6 % Bedarfsdeckung liegt der Stadtbezirk Nord damit deutlich unter dem stadtweiten Durchschnitt. Durch die bevorstehende Aufsiedlung im Gebiet S 21 entsteht ein weiterer Bedarf an Vereinssportangeboten.


3. Standort der Sporthalle

Voruntersuchung
Bereits in den Jahren 2011/12 wurde vom Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung untersucht, wo auf dem C1-Gelände oder auch in der näheren Umgebung des neuen Beruflichen Schulzentrums (Alexander-Fleming-Schule und Hedwig-Dohm-Schule) und der Neckar-Realschule grundsätzlich der Neubau einer 3-teilbaren Sporthalle städtebaulich vorstellbar wäre. Dabei hatte sich gezeigt, dass bei einem Standort auf dem C1-Areal mit zeitlichen Verzögerungen und zusätzlichen Kosten (z.B. Entwidmungen, Verlegung Logistikstraße) zu rechnen ist. Daher wurde im Zuge dieser Untersuchung als möglicher Hallenstandort das Schulgrundstück Heilbronner Straße 153-159 vorgeschlagen. Da es sich hierbei um ein Grundstück im städtischen Eigentum handelt, das bereits als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen ist, wurde das Grundstück sowohl im Hinblick auf die zeitliche Umsetzbarkeit als auch aus wirtschaftlicher Sicht favorisiert.

Im nächsten Schritt wurde eine Standortanalyse durchgeführt, mit der untersucht wurde, wo auf dem Schulgrundstück eine neue 3-teilbare Sporthalle am günstigsten positioniert werden kann – unter Abwägung der verschiedensten Gesichtspunkte wie z.B. vorhandenes Baufenster, ggf. notwendiges Bebauungsplanverfahren, Wegeführung, Parkierung, Tiefgaragenzufahrt, Anbindung an die bestehende Sporthalle, etc.

In dieser Voranalyse wurden insgesamt sechs Standortvarianten untersucht. Ergebnis war, dass jedoch nur eine Standortvariante (Variante 6) für die Einbindung der Sporthalle in das bestehende Gebäudeensemble weiterverfolgt werden kann. Nur diese Standortvariante ist klimatisch akzeptabel. Es ist zudem die einzige Standortvariante, für die auf der Grundlage des geltenden Planungsrechts die Genehmigungsfähigkeit ohne langwieriges Bebauungsplanverfahren in Aussicht gestellt wurde und die auch städtebaulich gut vorstellbar ist. Der ausgewählte Bauplatz befindet sich südlich der bestehenden Sporthalle – siehe Anlage 1.

Städtebauliche Einbindung
Zusammen mit der bestehenden Sporthalle wird durch den Neubau einerseits ein „Schulboulevard“, ein prägnanter Zugang zum Schulgelände, ausgebildet. Andererseits würde er zusammen mit der Werner-Siemens-Schule und der Neckar-Realschule einen Platz einfassen, welcher sich zum Zentrum des Schulareals mit hohen Aufenthalts-Qualitäten entwickeln kann.

Mit dem Neubau der Sporthalle besteht zudem die Chance, die Außenanlagen auf dem gesamten Grundstück neu zu strukturieren. Die Außenanlagengestaltung des gesamten Schulareals ist jedoch nicht Bestandteil dieser Beschlussvorlage.

Machbarkeitsstudie / Raumprogramm
Mit der Machbarkeitsstudie von wulf architekten wurde nachgewiesen, dass der Neubau einer 3-teilbaren Sporthalle mit 150 Zuschauerplätzen möglich ist. Die Sporthalle soll als Versammlungsstätte beantragt werden, da bei Sport- und Turnierveranstaltungen zu erwarten ist, dass sich mehr als 200 Personen in der Halle aufhalten können.

Unter Berücksichtigung der vorhandenen Randbedingungen, wie
· Baustelle S21-Entrauchungsbauwerk,
· bestehende Hausmeister-Pavillons,
· Baufenster gem. aktuell gültigem Bebauungsplan
wurden in der Folge unterschiedliche Varianten zur genauen Verortung der neuen Sporthalle geprüft. Insbesondere vor dem Hintergrund des ungewissen Zeitpunkts der Fertigstellung des „Entrauchungsbauwerks Stuttgart 21“ erscheint es sinnvoll, für den Standort der neuen Halle Überschneidungen mit den für das S21-Entrauchungsbauwerk planfestgestellten Baustelleneinrichtungsflächen zu vermeiden. Die unter dieser Prämisse möglichen Standorte wurden in den Sitzungen des Unterausschusses Sanierungsprogramm Schulen und Schulentwicklungsplanung vom 24.04. sowie 28.06.2017 vorgestellt (siehe Anlagen 1 und 2).

Hierbei wurde auch dargestellt, dass sich die neu zu errichtende Halle nur noch mit einem kleinen Teil ihrer Grundfläche innerhalb des vorhandenen Baufensters befindet. Unter planungs-/baurechtlicher Bewertung ist dadurch eine Baugenehmigung für die Halle auf dem Wege der Befreiung auszuschließen und somit nur über eine Anpassung des bestehenden Bebauungsplans zu ermöglichen. Im Zuge dieser notwendigen Bebauungsplanänderung soll der Geltungsbereich so definiert werden, dass für das geplante Wettbewerbsverfahren ausreichend Freiheiten für eine entsprechende Vielfalt der einzureichenden Lösungsvorschläge geschaffen werden kann.

Von der konkreten Positionierung der neuen Halle wird auch abhängig sein, ob die bestehenden Hausmeister-Pavillons (Dienstwohnungen) erhalten werden können oder ggf. abgerissen und ersetzt werden müssen. Aufgrund der Vielzahl der Schulen im Bereich dieses Schulstandorts ist aus Sicht der Schulverwaltung die örtliche Präsenz von Schulhausmeistern zwingend erforderlich. Daher wäre Bestandteil der Wettbewerbsaufgabe, dass bei einem notwendigen Abriss der Hausmeister-Pavillons gleichwertiger Ersatz durch Neuerstellung von Hausmeisterdienstwohnungen zu schaffen ist.


4. Zeitschiene

Gemäß aktueller Investitionsplanung (siehe GRDrs 717/2017) ist der Planungsbeginn der neuen Sporthalle für Juli 2021 vorgesehen. Unter Berücksichtigung der oben dargestellten Notwendigkeit einer Bebauungsplan-Änderung zur Realisierung des Bauvorhabens schlägt die Verwaltung vor, als vorbereitende Maßnahme ein entsprechendes B-Plan-Verfahren zeitnah einzuleiten. Da erfahrungsgemäß die entsprechende Verfahrensdauer mit bis zu drei Jahren anzusetzen ist, ließe sich dadurch die Zeit bis zum vorgesehenen Planungsbeginn sinnvoll nutzen, um die Grundlagen für einen Vorprojektbeschluss mit einer groben Kostenschätzung vorzubereiten. Für diesen Zweck wurden mit der GRDrs. 149/2012 Planungsmittel bereitgestellt, die noch nicht vollständig verbraucht sind.


Finanzielle Auswirkungen

Keine



Beteiligte Stellen

WFB, StU, SOS

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Isabel Fezer Dirk Thürnau

Anlagen

Anlage 1: Präsentation aus dem Unterausschuss Sanierungsprogramm Schulen und Schulentwicklungsplanung vom 24.04.2017
Anlage 2: Präsentation aus dem Unterausschuss Sanierungsprogramm Schulen und Schulentwicklungsplanung vom 28.06.2017


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