Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 304/2015
Stuttgart,
08/05/2015



Sanierung Mühlhausen 1 -Freiberg/Mönchfeld-
- Abrechnung der Sanierungsmaßnahme




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
nicht öffentlich
öffentlich
13.10.2015
14.10.2015
15.10.2015



Beschlußantrag:

Der Abrechnung der Sanierungsmaßnahme Mühlhausen 1 -Freiberg/Mönchfeld- wird zugestimmt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Das Regierungspräsidium hat mit Bescheid vom 6. März 2015 die zweckentsprechende Verwendung der Sanierungsfördermittel für das Verfahren Mühlhausen 1 -Freiberg/Mönchfeld- bestätigt und Mittel in Höhe von 8.231.351 €
(60 %) zum Zuschuss erklärt.


Finanzielle Auswirkungen

keine


Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine





Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Matthias Hahn
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Lageplan



Ausführliche Begründung

Am 4. Februar 1999 hat der Gemeinderat die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Mühlhausen 1 -Kaufpark/Freiberg- beschlossen (GRDrs 685/1998). Sie trat am 25. Februar 1999 in Kraft. Am 6. April 2000 hat der Gemeinderat die erste Erweiterung des Sanierungsgebiets beschlossen (GRDrs 140/2000). Sie trat am 13. April 2000 in Kraft. Am 11. Mai 2000 hat der Gemeinderat die Umbenennung in Mühlhausen 1 -Freiberg/Mönchfeld- sowie die zweite Erweiterung des Sanierungsgebiets beschlossen (GRDrs 360/2000). Sie trat am 25. Mai 2000 in Kraft. Am 26. Juli 2000 hat der Gemeinderat die dritte Erweiterung des Sanierungsgebiets beschlossen (GRDrs 657/2000). Sie trat am 10. August 2000 in Kraft. Am 24. Juli 2002 hat der Gemeinderat die vierte Erweiterung des Sanierungsgebiets beschlossen (GRDrs 559/2002). Sie trat am 15. August 2002 in Kraft.

Mit Zuwendungsbescheid vom 29. Dezember 1999 wurde das Sanierungsgebiet in das Bund-Länder-Sanierungs- und Entwicklungsprogramm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Die Soziale Stadt“ aufgenommen. Der Förderrahmen betrug mit Aufstockungen zuletzt 13.718.918 € (100 %), die Finanzhilfe 8.231.351 € (60 %). Die Aufhebung der Satzung des Sanierungsgebiets wurde vom Gemeinderat am 8. November 2012 beschlossen (GRDrs 615/2012) und trat am 14. März 2013 in Kraft.

Mit Erlass des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 6. März 2015 wurde nunmehr die zweckentsprechende Verwendung der ausbezahlten Sanierungsfördermittel aus dem Bund-Länder-Sanierungs- und Entwicklungsprogramm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Die Soziale Stadt“ bestätigt.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen gemäß Abrechnungsbescheid
17.159.581 € (100 %). Diese setzen sich wie folgt zusammen:

Vorbereitende Untersuchungen
108.081 €
Weitere Vorbereitung
1.364.250 €
Grunderwerb
3.842.199 €
Ordnungsmaßnahmen
7.282.280 €
Baumaßnahmen
4.494.795 €
Vergütung
67.976 €

Dem gegenüber stehen gegenzurechnende sanierungsbedingte Einnahmen von insgesamt 16.933.381 € (100 %). Diese setzen sich zusammen aus:

Sanierungsmittel (60 %)
8.231.351 €
Komplementärmittel der Stadt (40 %)
5.487.567 €
Grundstückserlöse
1.929.057 €
Weitere sonstige Einnahmen
66.164 €
Wertansätze für Boden
566.629 €
Wertansätze für Gebäude
652.613 €

Die ausbezahlten Fördermittel des Bundes und des Landes in Höhe von 8.231.351 € wurden gemäß Abschnitt D, Ziffer 22.3 der Städtebauförderungsrichtlinien (StBauFR) vom 23. September 2013 zum Zuschuss erklärt.


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Anlage 2 zu GRDrs 304-2015.jpgAnlage 2 zu GRDrs 304-2015.jpg