Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 398/2019
2. Ergänzung
Stuttgart,
12/04/2019



Haushalt 2020/2021

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 09.12.2019



Förderung von öffentlich-zugänglichen Kindertageseinrichtungen und Betriebskindertagesstätten in freier Trägerschaft - Abschlussbericht der Projektgruppe

Beantwortung / Stellungnahme

Folgende Haushaltsanträge liegen vor:
· 388/2019 Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion,
· 515/2019 CDU-Gemeinderatsfraktion
· 706/2019 Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei
· 801/2019 SPD-Gemeinderatsfraktion
· 998/2019 FDP-Gemeinderatsfraktion
· 1049/2019 Freie-Wähler-Gemeinderatsfraktion
· 1131/2019 PULS-Fraktionsgemeinschaft und
· GRDrs 398/2019 (JHA vom 14.10.2019)

In der Folge der Diskussion in der 1. Lesung des Haushaltsentwurfs 2020/2021 werden folgende ergänzende Informationen zum Thema Verbesserung der Kita-Förderung vorgelegt.

1. Kita-Förderung aktuell
Beinhaltet die gesetzliche Mindestförderung sowie die freiwillige städtische Förderung
Förderbaustein*Fördersumme p.a. (EUR)
1.1 Förderung der Fachpersonalkosten: 92,5% (90% bei Betriebskitas) - modellhafte Hochrechnung 2020
152.190.000
1.2. Sonstige Ausgaben
· Förderung der sonstigen Ausgaben mit derzeit 30.316 € für ganztags und 22.976 € für 6h pro Gruppe, davon 63% bzw. 68% (einschließlich Beschluss 1. Lesung i.H.v. 1.397.000 EUR) - modellhafte Hochrechnung 2020
22.760.000
· „ergänzende Pauschale“ von 2.000 EUR je Gruppe bei kleinen Trägern (1-9 Gruppen) bzw. 1.700 EUR bei mittleren Trägern (10-50 Gruppen)
Vorschlag zur Vereinfachung des Systematik: Umschichtung zu sonstigen Ausgaben bei nicht-kirchlichen Trägern = 71% Förderquote bei nicht-kirchlichen Trägern (s.u. Nr. 2.2)
1.439.000
*ohne Miet- und Investitionskostenförderung und ohne Förderung Essensversorgung

Bisher in den Förderrichtlinien geregelte Förderbedingungen:
· Bezahlung Mitarbeiter in Anlehnung an TVöD sowie Einhaltung des Besserstellungsgebotes
· Vorrang Stuttgarter Kinder
· Begrenzung Elternbeiträge auf max. 150% der Städtischen Gebühr
· max. 23 Schließtage


2. Mögliche Stufen zur Erhöhung der Förderung

2.1 Erhöhung der Fachpersonalkosten
Erhöhung der Förderquote in 2,5% Schritten:
Förderung Personalaufwand (Förderquote in %)Mehraufwand p.a. (EUR)
öffentlich-zugänglich
betrieblich
95 %
92,5 %
3.647.000
97,5 %
95 %
7.898.000
100%
97,5%
11.097.000
100%
100%
12.649.000

2.2 Erhöhung der Förderung „sonstige Ausgaben“ (bisherige „ergänzende Pauschale“ bereits angerechnet)

InhaltMehraufwand p.a. (EUR)
Erhöhung der Förderquote der Pauschale für sonstige Ausgaben von 71% auf 75% nur für sonstige Träger (nach Umschichtung der „ergänzende Pauschale“) (s.o. Nr. 1.2.)
893.700
Erhöhung der Förderquote der Pauschale für sonstige Ausgaben von 63%/68% auf 75% für kirchliche Träger
1.206.000

Dies entspricht dem Antrag der Träger und bedeutet eine Gleichbehandlung der kirchlichen sowie nicht-kirchlichen Träger.


3. Förderbedingungen im Kontext einer möglichen Erhöhung der Förderung

3.1. Verzicht auf einzelne Regelungsinhalte des AGG
Die Kopplung der Förderung von Tageseinrichtungen für Kinder an den freiwilligen Verzicht auf einzelne Regelungsinhalte des AGG schätzt das Rechtsamt wie folgt ein:

Die Forderung auf den Verzicht von § 9 AGG dürfte als Förderkriterium mit dem sich aus Art. 4 GG ergebenden kirchlichen Selbstbestimmungsrecht nicht vereinbar sein. Im Hinblick darauf, dass die Kirchen auf diese Förderung angewiesen sind, müsste die Forderung eines solchen Verzichts als rechtswidriger Eingriff in das kirchliche Selbstbestimmungsrecht gesehen werden.

Diese Förderbedingung kommt somit nicht in Betracht.

3.2 Neu aufzunehmende Bedingung bei derzeitigem Fördersatz von 92,5% der Fachpersonalkosten bei (Betriebskitas 90% ohne Vorrang Stuttgarter Kinder)

- Teilnahme an KITS (Anmeldung über gemeinsames Portal)
- Anwendung der städtischen Aufnahmekriterien
- Bereitschaft Gruppengröße zu erhöhen, falls die Betriebserlaubnis dies ermöglicht
- Verpflichtung der Träger, Fördermittel des Bundes bzw. des Landes vorrangig in Anspruch zu nehmen.

3.3 Bedingungen bei Gewährung einer weiteren Erhöhung der Personalkostenförderquote um 2,5% auf 95% bzw. 92,5 % (auf Trägerantrag)

- Einräumung eines Zuweisungsrechts bei Geltendmachung des Rechtsanspruchs auf Betreuung in Kindertagesstätten
- Begrenzung der Elternbeiträge auf max. 140% der städtischen Elternbeiträge

3.4 Bedingungen bei Gewährung einer weiteren Erhöhung der Personalkostenförderquote um 2,5% auf 97,5% bzw. 95 % (auf Trägerantrag)

- Einräumung eines Zuweisungsrechts bei Geltendmachung des Rechtsanspruchs auf Betreuung in Kindertagesstätten
- Begrenzung der Elternbeiträge auf max. 120% der städtischen Elternbeiträge

3.5 Bedingungen bei Gewährung einer weiteren Erhöhung der Personalkostenförderquote um 2,5% auf 100% bzw. 97,5 % (auf Trägerantrag)
- Einräumung eines Zuweisungsrechts bei allen Anmeldungen zur Betreuung in Kindertagesstätten
- Begrenzung der Elternbeiträge auf die städtischen Elternbeiträge


4. Auswirkungen auf die Dienststelle „Förderung freier Träger“ des Jugendamts

Durch die Ausdifferenzierung der Förderbedingungen ergibt sich unabhängig von der Förderhöhe ein deutlich erhöhter Verwaltungsaufwand für die Prüfung der Verwendungsnachweise. Auf den Stellenplanantrag Nr. 2780, mit dem 3 Stellen für die Dienststelle beantragt wurden, wird nochmals hingewiesen.


Vorliegende Anträge/Anfragen

vorliegende HH-Anträge siehe Beantwortung/Stellungnahme




Isabel Fezer
Bürgermeisterin




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