Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: SOS 5674-00
GRDrs 1195/2019
Stuttgart,
11/13/2019



Haushalt 2020/2021

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 22.11.2019



Neckarwelle / Citywave;
Temporär bzw. dauerhaft nutzbare, künstliche Surfwelle


Beantwortung / Stellungnahme

Eine fest installierte, surfbare Flusswelle im Neckar kann derzeit aufgrund fehlender Wasserqualität nicht realisiert werden. Der Neckarwelle e.V. setzt sich daher für die Installation eines künstlichen Wellensystems außerhalb des Neckars ein. Ein Anbieter für ein solches, künstliches Wellensystem ist die action team Veranstaltungs GmbH, welche die sogenannte „citywave“ vertreibt.

Bei der „citywave“ handelt es sich um ein mobiles Wellensystem, bei dem durch Druck eine stehende Welle aus dem in einem geschlossenen Kreislauf zirkulierenden Wasser produziert wird. Die so entstehende künstliche Welle ist in Größe und Wasservolumen justierbar und ermöglicht damit eine Nutzung für Anfänger wie Fortgeschrittene. Eine „citywave“ kann an beliebigen Standorten platziert werden, welche über eine entsprechende Größe, Tragfähigkeit des Bodens sowie ausreichende Strom- und Wasseranschlüsse verfügen.

Nach Auskunft der action team Veranstaltungs GmbH kann die „citywave“ angemietet oder gekauft werden. Bei einer Anmietung sieht das Geschäftsmodell der action team Veranstaltungs GmbH einen Betrieb durch das Unternehmen selbst vor. Beim Kauf des künstlichen Wellensystems wäre die Frage des Betriebs zu klären (ggf. durch den Neckarwelle e.V.).

Ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb einer - temporär oder dauerhaft nutzbaren - künstlichen Surfwelle ist nicht erforderlich (HH-Antrag 781/2019 Ziff. 2, Die FrAKTION).


1. Aufbau einer künstlichen Surfwelle im Inselfreibad, unter der König-Karls-Brücke oder im Möhringer Freibad (HH-Antrag Nr. 457/2019, B90/DIE GRÜNEN)

Eine Abfrage bei den Bäderbetrieben hat ergeben, dass es in keinem der Stuttgarter Bäder Flächen gibt, die den Anforderungen an die Platzierung eines mobilen Wellensystems gerecht werden (u.a. mangelnde Tragfähigkeit des Bodens, Kapazitätsprobleme auf den Liegeflächen für Badegäste - insbesondere vor dem Hintergrund steigender Besucherzahlen, vorhandener Baumbestand).

Auch der Platz unter der König-Karls-Brücke beim Kraftwerk (Leuze) eignet sich nicht als Standort für die Platzierung der „citywave“, da die Fläche dauerhaft zur Entfluchtung bei Veranstaltungen auf dem Cannstatter Wasen freigehalten werden muss.

Weitere geeignete städtische Standorte für die Platzierung einer künstlichen Surfwelle konnten bislang noch nicht gefunden werden.


2. Aufbau einer mobilen Surfwelle auf dem Pariser Platz in den Sommermonaten 2020 (HH-Antrag 583/2019, CDU)

Die action team Veranstaltungs GmbH hat dem Amt für Sport und Bewegung ein Konzept über die Installation einer mobilen Surfwelle im Rahmen einer sportlichen Veranstaltung mit anschließender öffentlicher Nutzung vorgelegt.

Unter Berücksichtigung der zur Platzierung einer mobilen Surfwelle im Rahmen eines Sportevents notwendigen Voraussetzungen (u.a. publikumswirksamer Ort, Flächenbedarf von 25 x 30 m für die reine Surfanlage zzgl. Tribünenfläche) hat sich der Pariser Platz im Europaviertel im Zeitraum vom 8. Juni bis 13. August 2020 als möglicher Standort ergeben. Nach 2-wöchigem Aufbau und Durchführung des dreitägigen „Pro Surf Contest“ im Rahmen der „citywave Pro World Tour“, könnte die Surfwelle für den verbleibenden Zeitraum von der Öffentlichkeit gegen Zahlung eines Entgelts genutzt werden. Der Veranstalter rechnet mit Gesamtkosten in Höhe von 300.000 EUR. Zum wirtschaftlichen Betrieb der Anlage benötigt der Veranstalter einen Festbetragszuschuss der Stadt in Höhe von 150.000 EUR.

Der Neckarwelle e.V. unterstützt die Platzierung der „citywave“ auf dem Pariser Platz und könnte sich personell in den Betrieb für die Öffentlichkeit einbringen.


3. Frühwarnsystem im Neckar (HH-Antrag 781/2019 Ziff. 1, Die FrAKTION)

Unabhängig von der Platzierung eines künstlichen Wellensystems außerhalb des Neckars, hält der Neckarwelle e.V. weiterhin an seiner Zielsetzung, das Surfen im Neckar zu ermöglichen, fest. Hierzu möchte er eine Studie über die Möglichkeit der Entwicklung eines Warnsystems zur Anzeige von Überschreitungen der Indikatoren der EU-Badegewässerverordnung in Auftrag geben. Die Kosten werden vom Verein auf 20.000 EUR beziffert.

Im Rahmen der Diskussionen über die Wasserqualität, hat sich das Landesgesundheitsamt zu Schnelltests und anderen Möglichkeiten einer Prognose für eine ausreichende Badewasserqualität geäußert. Danach sind belastbare Aussagen derzeit nur über genormte, zertifizierte Verfahren möglich, die mindestens 48 Stunden Vorlaufzeit für ein Analyse-Ergebnis beanspruchen. Frühwarnsysteme sind daher nicht geeignet, Gesundheitsgefahren durch Keimbelastungen des Neckars hinreichend zu prognostizieren.




Vorliegende Anträge/Anfragen

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457/2019 Bündnis 90/DIE GRÜNEN; 583/2019 CDU; 781/2019 Die FrAKTION




Dr. Martin Schairer
Bürgermeister




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