Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI-BB
GRDrs 1452/2019
Neufassung
Stuttgart,
04/08/2020



Förderprogramm Barrierefreies und altersgerechtes Wohnen
Novellierung der Förderrichtlinie




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beirat für Menschen mit Behinderung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
27.04.2020
29.04.2020
30.04.2020
27.07.2020



Beschlußantrag:



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Menschen mit Behinderung oder altersbedingter Mobilitätseinschränkung sind auf einen barrierefreien Wohnraum angewiesen. Der Verbleib in der eigenen Wohnung ist für die meisten Menschen ein großer Wunsch. Ein barrierefreier Wohnraum und Zugang ist dabei eine grundsätzliche Voraussetzung, um den Verbleib im Wohnraum sicherzustellen.

Zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Bestandsbau wurde im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für 2018/2019 das Förderprogramm „Behinderten- und altersgerechtes Wohnen“ beschlossen. Die Richtlinie trat zum 02.08.2018 in Kraft und gilt bis zum 31.12.2019 (GRDrs 419/2018).

In den Haushaltsplanberatungen für 2020/2021 wurde die Verlängerung des Förderprogramms beschlossen. Damit ist eine Weiterführung der Förderrichtlinie, rückwirkend ab dem 01.01.2020, notwendig.

Dieser GRDrs ist eine Auswertung des Förderprogramms beigefügt (vgl. Anlage 1). Die Ergebnisse der Auswertung wurden zum Anlass genommen, um die Förderrichtlinie in einzelnen Punkten anzupassen (vgl. Anlage 2). Gleichzeitig erfolgt eine Anpassung des Namens der Förderrichtlinie und des Förderprogramms.


Anpassung

Das Förderprogramm „Behinderten- und altengerechtes Wohnen“ (neu: „Barrierefreies und altersgerechtes Wohnen“) wurde zum 19.12.2019 evaluiert. Die Förderrichtlinie enthält in ihrer Fortschreibung eine Erweiterung des Empfängerkreises, eine Verbesserung der Förderkriterien sowie eine Erhöhung der Fördersumme bei individuellen Wohnraumanpassungen. Im Rahmen der Vorberatung am 27.01.2020 im Sozial- und Gesundheitsausschuss wurden weitere Anmerkungen eingebracht. In Folge wurden seitens der Gemeinderatsfraktionen mit Antrag Nr. 24/2020, Antrag Nr. 48/2020 und Antrag 50/2020 beantragt, die Förderrichtlinie in weiterführenden Punkten anzupassen.

Es wird vorgeschlagen, die Förderrichtlinie folgendermaßen nachzujustieren:

1. Der Fördersatz für individuelle Anpassungen wird auf 10.000 Euro pro Maßnahme innerhalb einer Wohnung festgelegt. Der Maximalbetrag pro Wohnraum wird auf 30.000 Euro festgelegt. Einzelne Fördertatbestände können kombiniert werden.
2. Für individuelle Anpassungen und Wohnraumanpassungen ist ein Pflegegrad, ein Grad der Behinderung oder die Vollendung des 55. Lebensjahres eines Haushaltsangehörigen nachzuweisen.
3. Bei Privatvermietern und selbst genutztem Wohneigentum werden je Maßnahme 70 % der förderfähigen Kosten des Eigenanteils übernommen. Diese Regelung soll auch für Mieterinnen und Mieter mit Behinderung gelten.
4. 50 % der entstehenden Kosten für ein Ausweichquartier werden als Nebenkosten in den Katalog der förderfähigen Maßnahmen aufgenommen, sofern die Umbausituation dies notwendig macht. Ebenso werden die Kosten für eine mobile Sanitäreinrichtung 50 % der Kosten übernommen, wenn dies notwendig ist. Diese Regelung soll auch für Mieterinnen und Mieter mit Behinderung gelten.
5. Maßnahmen in Neubauten sind bereits jetzt nicht explizit ausgeschlossen. Sie sind möglich, wenn keine rechtliche Verpflichtung besteht. Eine Anpassung der Förderrichtlinie muss aus diesem Grund nicht vorgenommen werden. 6. Bei Eigenleistungen sind künftig Materialkosten, Entsorgungskosten sowie gegebenenfalls die Kosten für ein angemietetes Fahrzeug oder Leihgeräte förderungsfähig.

7. Antragstellende Mieter, die Inhaber einer Bonuscard sind, erhalten einen Zuschuss von 100 % des Eigenanteils, dabei maximal 7.000 Euro pro Maßnahme und maximal 21.000 Euro pro Wohnraum.


Finanzielle Auswirkungen

Für das Förderprogramm hat der Gemeinderat Finanzmittel in Höhe von jeweils 0,5 Mio. EUR für die Jahre 2020 und 2021 bereitgestellt. Zusätzlich stehen Restmittel aus 2019 i.H.v. etwa 700.000 EUR zur Verfügung. Diese stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Ermächtigungsübertragung durch den Gemeinderat im Rahmen des Jahresabschlusses 2019.

Die Mittel sind im Teilergebnishaushalt 810 - Bürgermeisteramt, Kontengruppe 43100 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke, veranschlagt.


Beteiligte Stellen

Referate AKR, SWU und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

Antrag 24/2020, Antrag 48/2020 und Antrag 50/2020

Erledigte Anträge/Anfragen

Antrag 24/2020, Antrag 48/2020 und Antrag 50/2020



Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin


Anlagen

1. Auswertung des Förderprogramms "Behinderten- und altengerechtes Wohnen" zum Ende des Doppelhaushalts 2018/2019
2. Förderrichtlinie der Landeshauptstadt Stuttgart für Barrierefreies und altersgerechtes Wohnen (Fassung vom 04.03.2020)


<Anlagen>



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