Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 1242/2013
Stuttgart,
12/02/2013



Haushalt 2014/2015

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 09.12.2013



Beleuchtungsplan Neckar

Beantwortung / Stellungnahme

Der Planungsbereich eines Lichtmasterplans Neckar umfasst die unmittelbaren Uferbereiche sowie Brücken, Ortskerne und die so genannten Landmarken (Türme, Gaskessel etc.), sinnvollerweise auch Aussichtspunkte und die maßgeblichen Staffeln. Für die städtebaulich relevanten Brücken sind jeweils gesonderte Lichtkonzepte zu entwickeln. Ebenso müssen im Zuge der Thematik „Landschaftspark Neckar in Stuttgart“ die ufernahen Projekte lichtgestalterisch mit untersucht werden.
Die Planung erstreckt sich auf sieben Stadtbezirke, weshalb eine umfangreiche Beteiligung der Bezirksbeiräte erforderlich wird.

Im Jahr 2003 (vergl. GRDrs. 1005/2003) wurde eine Liste von 107 anzustrahlenden Ob-
jekten im gesamten Stadtgebiet erstellt, für die ein Beleuchtungskonzept für sinnvoll er-
achtet wurde. Darin waren auch einige Objekte im Neckarbereich (beispielsweise Aus-
sichtsturm Burgholzhof, Neckarviadukt Eisenbahnbrücke in S- Bad Cannstatt, Bezirks-
rathaus in S-Münster) enthalten. Die Liste wurde im Zuge weiterer Ereignisse (z. B.
Fußball-WM 2006) erweitert und umfasst inzwischen 130 Objekte. In den Jahren 2003
bis 2010 wurden 79 dieser Objekte mit Lichtinstallationen versehen; in den Jahren
2011 und 2012 kamen jeweils drei Objekte hinzu. Derzeit werden drei Vorhaben (Kirchen
in Hedelfingen und Rohracker, Kreisverkehr in Untertürkheim) umgesetzt.
Ein Lichtmasterplan Neckar hat die Zielsetzung eines lichtgestalterischen Gesamtplans
unter Berücksichtigung zahlreicher Einzelobjekte.
Neben energetischen, technischen und stadtgestalterischen Gesichtspunkten sind insbesondere die ökologischen Belange im sensiblen Neckarbereich von großer Bedeutung. Daraus ergibt sich eine aufwendige Planung, die nur von kompetenten Lichtgestaltungsbüros geleistet werden kann.

Die Erarbeitung des Lichtmasterplans Innenstadt im Jahr 2005 hat ca. 50.000 EUR gekostet. Wegen der umfangreichen Anforderungen an einen Lichtmasterplan Neckar und zwischenzeitlicher Preissteigerungen sind Kosten in ähnlicher Höhe zu erwarten.




Finanzielle Auswirkungen des Antrags

Maßnahme/Kontengr.
2014
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019 ff.
TEUR
Lichtmasterplan Neckar/ 42510
50
Finanzbedarf
50

Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel
Maßnahme/Kontengr.
2014
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019 ff.
TEUR
Lichtmasterplan Neckar/ 42510
0
0
0
0
0
0




Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Nr.711/2013 FDP-Gemeinderatsfraktion




Matthias Hahn
Bürgermeister




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