Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: 4611-08
GRDrs 737/2015
Stuttgart,
09/09/2015



Übernahme von Ausfallbürgschaften zur Absicherung von
Zuschüssen aus dem Investitionsprogramm des Bundes
"Kinderbetreuungsfinanzierung 2015 - 2018"




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich23.09.2015



Beschlußantrag:
  1. Die Landeshauptstadt Stuttgart übernimmt zur Absicherung von Zuschüssen aus dem Investitionsprogramm des Bundes „Kinderbetreuungsfinanzierung 2015 – 2018“ gegenüber dem Regierungspräsidium Stuttgart als Bewilligungsstelle die Sicherheitsleistung in Form einer Ausfallbürgschaft bis zur Höhe der Bundesförderung.
  2. Für die Übernahme der Bürgschaften erhebt die Stadt eine einmalige Gebühr in Höhe von 0,5 % der Bürgschaftssumme.



Begründung:


Mit GRDRs. 937/2008 hat der Gemeinderat am 17.12.2008 die Übernahme von Ausfallbürgschaften zum Ausbau der Kleinkindbetreuung beschlossen. Grundlage war die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Arbeit und Soziales zur Umsetzung des Investitionsprogramms des Bundes „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 – 2013“ (VwV Investitionen Kleinkindbetreuung). Dieses Investitionsprogramm wurde geschlossen.

Für ein weiteres Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2015 – 2018“ ist am 28. Mai 2015 eine neue Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport in Kraft getreten. Auf der Grundlage von Kapitel 3 des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder gewährt der Bund dem Land Baden-Württemberg insgesamt weitere rd. 74 Mio. EUR. Ziel des Investitionsprogramms ist der bedarfsgerechte Ausbau von Betreuungsangeboten für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Gefördert werden Neubau-, Umbau- und Umwandlungsmaßnahmen sowie die dazugehörigen Ausstattungsinvestitionen.

Die genannte Verwaltungsvorschrift verlangt zur Sicherung von Rückforderungsansprüchen, die entstehen können, wenn die Einrichtung vor Ablauf der Zweckbindung geschlossen wird, von jedem Zuwendungsnehmer ab einer Zuwendung von 50.000 EUR eine Sicherheitsleistung. Die Zweckbindungsfrist beträgt je nach Zuwendungsart 5 Jahre (für Plätze der Kindertagespflege, Träger der freien Jugendhilfe oder bei Tagespflegepersonen), 10 Jahre (Ausstattung) und 25 Jahre (für Grundstücke und grundstückseigene Rechte). Der mögliche Rückforderungsanspruch ist entweder dinglich oder durch eine Ausfallbürgschaft zu sichern. Die erstgenannte Möglichkeit ist nach Auskunft des Regierungspräsidiums Stuttgart ausschließlich auf dem Grundstück möglich, auf dem das geförderte Objekt steht, da es sich um eine objektbezogene Förderung handelt. Eine dingliche Sicherung scheidet somit aus, wenn der Träger die Räume lediglich anmietet, also nicht Eigentümer des Grundstücks ist.

Die Kosten für eine alternative Absicherung über eine Bankbürgschaft müsste der Träger aus eigenen Mitteln finanzieren. Die Landeshauptstadt Stuttgart bezuschusst derartige Kosten bisher nicht. Die fehlende Sicherung des Rückforderungsanspruchs hätte möglicherweise eine Ablehnung des Förderantrags zur Folge. Der Wegfall der Bundesmittel würde eine Mehrbelastung des Stadthaushalts bedeuten.

Daher verbleibt für die Sicherung des Rückzahlungsanspruchs nur eine Bürgschaftsübernahme durch die Stadt. Die Bürgschaften werden in Form von Ausfallbürgschaften gegenüber der Förderstelle beim Regierungspräsidium übernommen.

Aufgrund der von den Zuschussempfängern zu erfüllenden Voraussetzungen für die Bundesförderung kann davon ausgegangen werden, dass mit einer Inanspruchnahme der Stadt aus den Bürgschaften nicht zu rechnen ist. Für die Bürgschaftsübernahme erhebt die Stadt jeweils eine einmalige Gebühr von 0,5% des verbürgten Betrages. Die Übernahme der Bürgschaft bedarf der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde nach § 88 Abs. 2 GemO, wenn im Einzelfall mehr als 90.000 € verbürgt werden.

Mit dem vorliegenden Beschlussantrag soll die Verwaltung ermächtigt werden, die Bürgschaften in allen unter das Bundesprogramm fallenden Fällen ohne gesonderte Beschlussfassung in den gemeinderätlichen Gremien übernehmen zu können. Ein Träger hat bereits einen Antrag auf Übernahme einer Ausfallbürgschaft gestellt:

AntragstellerMaßnahmemögliche Bundesmittel
Montessori Kindergarten e.V.20 weitere Plätze
Im Keßlerweg 4,
Degerloch-Waldau
240.000 EURMaßnahmemögliche Bundesmittel

Über weitere mögliche Antragsteller liegen derzeit noch keine Informationen vor.







Michael Föll
Erster Bürgermeister


Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen








Anlagen



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