Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
18
4
Verhandlung
Drucksache:
1363/2013
GZ:
KBS
Sitzungstermin:
05.02.2014
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Föll
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
fr
Betreff:
Förderrichtlinie für die Bildende Kunst
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Kultur, Bildung und Sport vom 14.01.2014, GRDrs 1363/2013, mit folgendem
Beschlussantrag
:
1. Die ab dem Haushaltsjahr 2014 zur Verfügung gestellte Fördersumme für innovative Projekte der Bildenden Kunst/Medienkunst in Höhe von 67.500 Euro wird zusammen mit den vorhandenen Mitteln in Höhe von 32.500 Euro nach der in
Anlage 2
abgedruckten Richtlinie vergeben.
2. Von den seitherigen sonstigen Projektmitteln für Medienkunst in Höhe von 14.800 Euro stehen der Kulturverwaltung 10.000 Euro für kurzfristige Projekte zur Verfügung. 4.800 Euro sollen den Aufwand der Jury decken und dem Innofonds zugeführt werden.
3. Die in
Anlage 2
abgedruckte Richtlinie zur Förderung von Projekten der Bildenden Kunst/Medienkunst in Stuttgart wird beschlossen. Sie tritt am 01.03.2014 in Kraft und wird erstmals für den Förderzeitraum ab dem 01.07.2014 angewandt.
4. Die in
Anlage 3
vorgeschlagene Besetzung der Fachjury wird beschlossen.
5. Der Aufwand wird im Teilergebnishaushalt THH 410 - Kulturamt, Kontengruppe 430 - Transferaufwendungen der jeweiligen Jahre gedeckt.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
EBM
Föll
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt
.
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