Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz:
T
GRDrs
1104/2019
1. Ergänzung
Stuttgart,
12/04/2019
Haushalt
2020/2021
Unterlage für die
2
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
09.12.2019
Stuttgart lebenswerter machen - mit Parkgebühreneinnahmen die autofreie Innenstadt umsetzen
Beantwortung / Stellungnahme
Die Verwaltung legt Anfang 2020 eine Beschlussvorlage zur Erhöhung der Parkgebühren
zum 1. Juli 2020 vor. Vorgesehen ist eine Erhöhung der Parkgebühren im City-Bereich in einem Korridor zwischen 10 % und 15 %, im Außenbereich in einem Korridor zwischen
20 % und 25 %.
Aufgrund der deutlichen Gebührenerhöhung und der dadurch eintretenden Steuerungswirkungen (weniger parkende Fahrzeuge, kürzere Parkzeiten) werden sich die Erträge voraussichtlich nicht linear, sondern degressiv zur Gebührenerhöhung entwickeln.
Für den Doppelhaushalt 2020/2021 wird deshalb mit folgenden Erträgen und Aufwendungen aus der Gebührenerhöhung gerechnet:
Bei einer Gebührenerhöhung zum 1. Juli 2020 sind den voraussichtlichen Mehrerträgen von rund 500.000 EUR im Jahr 2020 die einmaligen Aufwendungen für die Umrüstung mit rund 200.000 EUR gegenüberzustellen. Ab dem Jahr 2021 wird mit Mehrerträgen von 1,0 Mio. EUR/Jahr gerechnet.
Vorliegende Anträge/Anfragen
336/2019 Bündnis90/DIE GRÜNEN
Dirk Thürnau
Bürgermeister
<Anlagen>