Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 1104/2019
1. Ergänzung
Stuttgart,
12/04/2019



Haushalt 2020/2021

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 09.12.2019



Stuttgart lebenswerter machen - mit Parkgebühreneinnahmen die autofreie Innenstadt umsetzen

Beantwortung / Stellungnahme


Die Verwaltung legt Anfang 2020 eine Beschlussvorlage zur Erhöhung der Parkgebühren
zum 1. Juli 2020 vor. Vorgesehen ist eine Erhöhung der Parkgebühren im City-Bereich in einem Korridor zwischen 10 % und 15 %, im Außenbereich in einem Korridor zwischen
20 % und 25 %.

Aufgrund der deutlichen Gebührenerhöhung und der dadurch eintretenden Steuerungswirkungen (weniger parkende Fahrzeuge, kürzere Parkzeiten) werden sich die Erträge voraussichtlich nicht linear, sondern degressiv zur Gebührenerhöhung entwickeln.

Für den Doppelhaushalt 2020/2021 wird deshalb mit folgenden Erträgen und Aufwendungen aus der Gebührenerhöhung gerechnet:

Bei einer Gebührenerhöhung zum 1. Juli 2020 sind den voraussichtlichen Mehrerträgen von rund 500.000 EUR im Jahr 2020 die einmaligen Aufwendungen für die Umrüstung mit rund 200.000 EUR gegenüberzustellen. Ab dem Jahr 2021 wird mit Mehrerträgen von 1,0 Mio. EUR/Jahr gerechnet.






Vorliegende Anträge/Anfragen

336/2019 Bündnis90/DIE GRÜNEN




Dirk Thürnau
Bürgermeister




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