Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
304
20
Verhandlung
Drucksache:
139/2021
GZ:
Sitzungstermin:
28.07.2021
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Schmidt
fr
Betreff:
Ermächtigungen zur Beschäftigung von Personal im Rahmen des Teilhabechancengesetzes sowie Verlängerung der Ermächtigungen
Vorgang: Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 26.07.2021, öffentlich, Nr. 119
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales und gesellschaftliche Integration vom 16.07.2021, GRDrs 139/2021, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Die Nutzung der Fördermöglichkeiten nach §§ 16e und i SGB II wird auch in den Jahren 2022 und 2023 - unabhängig von der Höhe des jährlichen Eingliederungstitels - fortgesetzt. Dabei sollen 2022 100 versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse nach § 16e und 305 versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse nach § 16i SGB II gefördert werden, 2023 sollen 140 Förderungen nach § 16e SGB II und 305 Förderungen nach § 16i SGB II gewährt werden.
2. Die Ermächtigungen für
a) die Coaches mit einem Beschäftigungsumfang von bis zu 500 % in EG 10 TVöD für die ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung nach §§ 16e und 16i SGB II,
b) die Betriebsakquisiteur*innen mit einem Beschäftigungsumfang von insg. 400 % in EG 10 TVöD für die Akquise von Arbeitsplätzen für den nach §§ 16e und 16i SGB II vorgesehenen Personenkreis,
c) den*die Sachbearbeiter*in Arbeitgeberleistungen mit einem Beschäftigungsumfang von 100 % in EG 10 TVöD für die Abrechnung der zu gewährenden Zuschüsse an Arbeitgebende und Maßnahmekosten,
werden vorerst bis 31.12.2023 verlängert.
3. Das Jobcenter wird ermächtigt, aufgrund der steigenden Zahl an Förderfällen, eine*n weitere*n Sachbearbeiter*in Arbeitgeberleistungen mit einem Beschäftigungsumfang von 100 % in EG 10 TVöD bis 31.12.2023 zu beschäftigen.
4. Das Jobcenter wird ermächtigt, eine Teamleitung mit einem Beschäftigungsumfang von 50 % in EG 11 für die neun Ermächtigungen (500 % Beschäftigungsumfang für Coaches, 400 % Beschäftigungsumfang für Betriebsakquisiteur*innen) bis 31.12.2023 zu beschäftigen.
5. Die Ausschreibung und auch der Arbeitsvertrag für den/die Sachbearbeiter*in Arbeitgeberleistungen und die Teamleitung können, trotz der Befristung der Ermächtigungen bis 31.12.2023, unbefristet erfolgen.
EBM
Dr. Mayer
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
stimmt
dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig
zu
.
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