3. Für die Organisation des Jubiläums wird der Beschäftigung eines/einer Mitarbeiter*in in Entgeltgruppe 12 TVöD für die Dauer von bis zu 35 Monaten (Mitte 2022 bis Frühjahr 2025) mit Personalaufwendungen von insgesamt 261.000 EUR zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, außerhalb des Stellenplans Personal im Umfang von bis zu 35 Monaten in Entgeltgruppe 12 TVöD einzustellen. 4. Die Deckung erfolgt im Rahmen der Zuschussbudgetregelungen (insb. „Rücklage“ aus nicht verbrauchten Haushaltsmitteln) im THH 410 Kulturamt, Amtsbereich 4102620 Stuttgarter Philharmoniker, Kontengruppe 420 Sonstige Sach- und Dienstleistungen. Kurzfassung der Begründung: Ausführliche Begründung siehe Anlage 1 Die Stuttgarter Philharmoniker wurden im September 1924 gegründet. Für das Jubiläumsjahr 2024 werden besondere Veranstaltungen und Projekte geplant, die die Qualität des Orchesters beleuchten, die Nähe zur Stadtgesellschaft fördern und eine überregionale Strahlkraft und eine Steigerung der medialen Aufmerksamkeit erzeugen sollen. Zur Organisation des Jubiläums ist zusätzliche Personalkapazität für den Zeitraum Mitte 2022 bis Frühjahr 2025 erforderlich, die als Projektleiter*in Jubiläum und Referent*in für Sonderprojekte beschäftigt wird und hauptverantwortlich das Jubiläum planen, organisieren und durchführen soll sowie eigenverantwortlich Verhandlungen führt, Verträge ausgestaltet und Controlling, Monitoring und Projekt- und Kommunikationsmanagement betreibt. Das Jubiläum soll zur Unterstützung strategischer Ziele der Stuttgarter Philharmoniker dienen, indem Konzepte zur Förderung des Kundendialogs, der Kundenbindung und Gewinnung von Neukunden darauf ausgerichtet werden und damit eine Stärkung des Images der Stuttgarter Philharmoniker als auch eine Abgrenzung zu den Mitbewerbern möglich wird. Der Verwaltungsrat der Stuttgarter Philharmoniker hat der Durchführung und Finanzierung des Jubiläums in seiner Sitzung am 22. November 2021 zugestimmt. Finanzielle Auswirkungen Die Deckung der Personal- und Sachaufwendungen für das Jubiläum erfolgt im Rahmen der geltenden Zuschussbudgetregelungen, insbesondere aus dem Übertrag von nicht verbrauchten Haushaltsmitteln (Rücklage) im THH 410 Kulturamt, Amtsbereich 4102620 Stuttgarter Philharmoniker, Kontengruppe 420 Sonstige Sach- und Dienstleistungen. Die entsprechenden Ermächtigungsübertragungen erfolgen vorbehaltlich der Finanzierbarkeit im Rahmen der Jahresabschlüsse 2021 – 2023. Die Kosten teilen sich nach derzeitiger Planung wie folgt auf: