Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz:
AKR 0414-00
GRDrs
653/2022
Stuttgart,
11/24/2022
Stellenplanrelevante Entscheidungen
im Vorgriff auf den Stellenplan 2024
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Personalbeirat
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beratung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
06.12.2022
14.12.2022
15.12.2022
Beschlußantrag:
1. Im Vorgriff auf den Stellenplan 2024 werden insgesamt 135,9331 Stellen geschaffen (vgl. Übersicht Anlage 1).
Davon im Teilstellenplan des/der
- Bürgermeisteramts 0,5 Stelle (vgl. Anlage 5),
- Bezirksämter 3,6 Stellen (vgl. Anlage 6),
- DO.IT - Amts für Digitalisierung, Organisation und IT 6,0 Stellen (vgl. Anlage 7)
- Stadtkämmerei 9,15 Stellen (vgl. Anlagen 8 bis 11),
- Liegenschaftsamts 2,0 Stellen (vgl. Anlagen 12 und 13),
- Amts für öffentliche Ordnung 7,54 Stellen (vgl. Anlage 14 und 15),
- Branddirektion 29,82 Stellen (vgl. Anlage 16)
- Schulverwaltungsamts 2,0 Stelle (vgl. Anlage 17),
- Sozialamts 4,0 Stellen (vgl. Anlage 18),
- Jugendamts – ohne Kindertagesstätten – 33,85 Stellen (vgl. Anlagen 19 und 20),
- Jugendamts – Bereich Kindertagesstätten – 33,4731 Stellen
(vgl. Anlagen 21 bis 23),
- Tiefbauamts 4,0 Stellen (vgl. Anlage 24).
2. Der sofortigen Besetzung der Stellen wird zugestimmt.
3. Im Vorgriff auf den Stellenplan 2024 wird der KW-Vermerk an 1,0 Stelle verlängert (vgl. Übersicht Anlage 2 sowie Anlage 25).
4. Im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 werden 25,8362 Stellen gestrichen (vgl. Übersicht Anlage 3).
5. Im Vorgriff auf den Stellenplan 2024 werden aufgrund der Beschlussfassung des Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2022 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (BVAnp-ÄG 2022) 1.281,055 Stellen des gehobenen sowie des mittleren Dienstes angehoben (vgl. Übersicht Anlage 4).
6. Die Finanzierung der Mehraufwendungen in Höhe von bis zu 12.300.000 € ab dem Haushaltsjahr 2023 erfolgt innerhalb der Personalkostenbudgets. Die Verwaltung wird ermächtigt, erforderlichenfalls den daraus entstehenden überplanmäßigen Mittelbedarf aus der Deckungsreserve (Teilplanansatz für Personalaufwand) im Teilhaushalt 900 – Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 – Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440 – Sonstige ordentliche Aufwendungen zu decken.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Zur Notwendigkeit der
Stellenschaffungen
wird auf die beigefügten ausführlichen Begründungen (Anlagen 5 bis 24) sowie auf die Übersicht Anlage 1 verwiesen.
Die konkreten Stellenschaffungen von Beamtendienstposten berücksichtigen bei der Wertigkeit bereits die Änderungen aufgrund des „Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2022 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften“ (BVAnp-ÄG 2022) – siehe Ausführungen unten – und können insofern von den Beschlussanträgen in den ursprünglichen Sachvorlagen der Fachämter abweichen.
Zur Verlängerung des
Stellenvermerks
an einer Stelle wird auf die Übersicht (Anlage 2) sowie auf die ausführliche Begründung (Anlage 25) verwiesen.
Zum 01.01.2023 werden 4,4 Stellen, deren
Streichung
aufgrund vorangegangener Beschlüsse des Gemeinderats vorgemerkt ist, unbesetzt sein. Die Streichung dieser Stellen kann daher bereits heute, im Vorgriff auf den Stellenplan 2024, beschlossen werden. Im Bereich der Kindertagesstätten und Schülerhäuser können aufgrund von Angebotsanpassungen und Trägerwechsel insgesamt 21,4362 Stellen gestrichen werden. In der Übersicht (Anlage 3) sind die Stellenstreichungen zusammengefasst.
Mit Wirkung zum 01.12.2022 wurde das Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2022 und zur
Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (BVAnp-ÄG 2022)
vom Landtag beschlossen.
Mit dem Gesetz wird nicht nur das Ergebnis der Verhandlungen der Tarifvertragsparteien für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder vom 29. November 2021 zeitgleich und systemgerecht auf die Besoldung und Versorgung übertragen, woraus sich eine lineare Erhöhung um 2,8 Prozent ergibt.
Hierdurch sollen auch durch eine Neubewertung die Eingangsämter des gehobenen Dienstes angehoben werden, um den gestiegenen fachlichen Anforderungen an diese Ämter Rechnung zu tragen. Damit einhergehend wird die Ämterstruktur des mittleren Dienstes angehoben, damit die Ausgewogenheit des Ämtergefüges gewahrt bleibt. In der Folge beginnt die neue Grundgehaltstabelle zur Landesbesoldungsordnung A (Anlage 6 des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg, LBesGBW) mit der Besoldungsgruppe A 7.
Zudem werden in der Grundgehaltstabelle zur Landesbesoldungsordnung A die Erfahrungsstufen neu strukturiert. Die bisherigen Erfahrungsstufen 1 und 2 fallen hierbei unter gleichzeitiger Berücksichtigung abgeleisteter, für die Besoldung maßgeblicher Zeiten weg, sodass ein höherwertiger Erfahrungsstufeneinstieg erfolgt. Damit wird die im Vergleich zum Tarifbereich kleinteilige Differenzierung mit zwölf Erfahrungsstufen in der Grundgehaltstabelle zur Landesbesoldungsordnung A reduziert. Künftig gibt es nur noch zehn Erfahrungsstufen.
Im Beihilferecht wird zukünftig bezüglich der Beihilfebemessungssätze wieder der Stand der bis zum 31. Dezember 2012 geltenden Rechtslage hergestellt.
Schließlich werden die konkretisierten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Berechnung der Mindestalimentation aktiver Beamtinnen und Beamter umgesetzt. Der Mehrbedarf, der sich aus den konkretisierten Berechnungsparametern zur Ermittlung der Mindestalimentation ergibt, wird durch Erhöhungsbeträge zum kinderbezogenen Familienzuschlag für das erste und zweite Kind abgedeckt.
Die Anhebung von Ämtern erstreckt sich auf die derzeitigen Eingangsämter des gehobenen nichttechnischen Dienstes (Hebung von Besoldungsgruppe A 9 nach A 10) beziehungsweise des gehobenen technischen Dienstes (Hebung von Besoldungsgruppe A 10 nach A 11).
In der Folge werden die derzeitigen Eingangsämter des mittleren Dienstes von Besoldungsgruppe A 7 nach A 8 sowie die Eingangsämter in den Laufbahnen der Amtsmeister und der Warte von Besoldungsgruppe A 6 nach A 7 angehoben. Die bisherige Ämterstruktur in den Laufbahnen des mittleren Dienstes mit jeweils einem Eingangsamt und grundsätzlich jeweils zwei Beförderungsämtern wird beibehalten, sodass auch die Endämter im mittleren Dienst von Besoldungsgruppe A 9 nach A 10 angehoben werden.
Im Stellenplan der Landeshauptstadt Stuttgart sind daher insgesamt 1.281,055 entsprechend im Stellenplan ausgewiesene Stellen zu heben (Anlage 4):
mittlerer Dienst:
3,000 Stellen A 6 Hebung nach A 7
217,700 Stellen A 7 Hebung nach A 8
505,380 Stellen A 8 Hebung nach A 9
441,635 Stellen A 9 mD Hebung nach A 10 mD
(einschließlich Stellen mit Amtszulage)
gehobener Dienst:
113,340 Stellen A 9 gD Hebung nach A 10 gD
Diese Hebungen verursachen (theoretische) zusätzliche Personalkosten im Umfang von 7.527.278 €
Da nicht alle dieser für Beamte ausgewiesenen Stellen tatsächlich besetzt sind, oder derzeit von Tarifbeschäftigten besetzt sind, ergibt sich eine gesetzliche Überleitung für 845 Personen:
mittlerer Dienst:
3 Personen A 6 werden übergeleitet nach A 7 (Amtsmeister/-in / Wart/-in)
133 Personen A 7 werden übergeleitet nach A 8 (Hauptsekretär/-in)
315 Personen A 8 werden übergeleitet nach A 9 (Amtsinspektor/-in)
327 Personen A 9 mD werden übergeleitet nach A 10 mD (wird Erste/-r Amtsinspektor/-in)
7 Personen A 9 mD+Z werden übergeleitet nach A 10 mD+Z (Erste/-r Amtsinspektor/-in mit Amtszulage)
gehobener Dienst:
59 Personen A 9 gD werden übergeleitet nach A 10 gD (wird Oberinspektor/-in)
1 Person A 10 (techn. Dienst) wird übergeleitet nach A 11 (Amtmann)
Die Kosten für die erforderlichen Überleitungen belaufen sich auf 4.533.100 €.
Finanzielle Auswirkungen
Die zusätzlich zu finanzierenden Mehrkosten für Stellenschaffungen belaufen sich auf 8.949.605 € im Jahr (vgl. Anlage 1). Die Mehrkosten aus der Verlängerung von KW-Vermerken belaufen sich auf 101.800 € pro Jahr (vgl. Anlage 2). Den Mehrkosten stehen Minderaufwendungen aus der Streichung von Stellen von 1.310.522 € pro Jahr gegenüber (vgl. Anlage 3). Dadurch ergibt sich ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf von jährlich 7.740.883 € (Berechnung vgl. Anlage 1 am Ende der Übersicht). Für die Hebung der Beamtenstellen aufgrund der Besoldungsreform entstehen zusätzliche finanzwirksame Arbeitsplatzkosten in Höhe von 4.533.100 € jährlich.
Die Finanzierung der Mehraufwendungen in Höhe von bis zu 12.300.000 € ab dem Haushaltsjahr 2023 erfolgt innerhalb der Personalkostenbudgets. Die Deckung der daraus entstehenden überplanmäßigen Mittelbedarfe erfolgt grundsätzlich über den Teilplanansatz für Personalaufwendungen in der veranschlagten Deckungsreserve.
Dieser ist für den dargelegten Mehraufwand, insbesondere auch unter Berücksichtigung der erfolgten Beschlüsse zur Ermächtigung von Einstellungen von zusätzlichem Personal (u. a. für Personalbedarfe aus den Auswirkungen des Krieges von Russlands gegen die Ukraine), dem Tarifabschluss im Sozial- und Erziehungsdienst, den anstehenden Tarifverhandlungen im TVöD u. v. m., nicht auskömmlich. Demgegenüber könnten Minderaufwendungen im Gesamtpersonalkostenbudget stehen, wenn die Stellenbesetzung, ähnlich wie im Jahr 2022, weiterhin verzögert erfolgt.
Die Verwaltung beabsichtigt daher, im Nachtragshaushaltsplan 2023 eine aktualisierte Personalkostenhochrechnung, unter Einbeziehung aller voraussichtlichen Mehr- und Minderbedarfe, vorzulegen und die entsprechenden Änderungen im Gesamtpersonalkostenbudget zu veranschlagen.
Beteiligte Stellen
Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.
Vorliegende Anträge/Anfragen
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Erledigte Anträge/Anfragen
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Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister
Anlagen
25
<Anlagen>
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