Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
188
7
Verhandlung
Drucksache:
239/2022
GZ:
AKR 4233-00
Sitzungstermin:
18.05.2022
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung:
Herr Häbe
fr
Betreff:
Aktuelle Entwicklungen im Flüchtlingsbereich aufgrund des Krieges in der Ukraine - Personalbedarfe und Einrichtung von Ermächtigungen zur Einstellung von Personal außerhalb des Stellenplans
Vorgang: Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 16.05.2022, öffentlich, Nr. 60
Ergebnis: Verweisung ohne Votum
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 10.05.2022, GRDrs 239/2022, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Von den aktuellen Entwicklungen im Flüchtlingsbereich aufgrund des Krieges in der Ukraine wird Kenntnis genommen.
2. Die stetig ansteigenden Flüchtlingszahlen von Personen aus der Ukraine führen bei den nachstehenden Ämtern in den Jahren 2022 und 2023 zunächst zu Personalmehrbedarfen im Umfang von insg. 94,74 VZK. Diese verteilen sich folgendermaßen:
2.1 Beim Referat Soziales und Integration
1,0 VZK in EG 11 für das Welcome Center und
1,0 VZK in S 15 für die Fachstelle Migration
(insg. 2,0 VZK)
2.2 beim Haupt- und Personalamt
0,5 VZK in EG 10 für die Förderung Bürgerschaftliches Engagement
1,0 VZK in EG 11 für die Abteilung Personalwirtschaft
(insg. 1,5 VZK)
2.3 bei der Stadtkämmerei
0,5 VZK in EG 7 bei der Abteilung Stadtkasse
2.4 beim Liegenschaftsamt
2,0 VZK in EG 10 für Objektverwaltung
0,5 VZK in EG 8 für Betriebskostenabrechnung
(insg. 2,5 VZK)
2.5 beim Jobcenter
9,02 VZK in EG 10 für pAp ELB U25
8,44 VZK in EG 10 für pAp ELB Ü25
19,87 VZK in EG 9c für SB Leistungsgewährung
1,0 VZK in EG 11 für SGL Sicherung des Lebensunterhalts
1,0 VZK in EG 10 für Personal- und Organisationssachbearbeitung
(insg. 39,33 VZK)
2.6 beim Amt für öffentliche Ordnung
a) 1,0 VZK in EG 7 für das Sachgebiet Führerscheinstelle und 2,03 VZK in EG 8 für die Dienststelle Bürgerbüros
b) 3,0 VZK in EG 5, 5,56 VZK in EG 9a und 1,00 VZK in EG 10 für die Dienststelle Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht
(insg. 12,59 VZK)
2.7 bei der Branddirektion
1,0 VZK in EG 10 für Sachbearbeitung Katastrophenschutz
1,0 VZK in EG 9a für Sachbearbeitung Lagerverwaltung
(insg. 2,0 VZK)
2.8 beim Schulverwaltungsamt
1,13 VZK in EG 6 für Schulsekretariate/Flüchtlingskinder in Vorbereitungsklassen
2.9 beim Sozialamt
3,98 VZK in EG 10 für die Verwaltung und Unterbringung von Flüchtlingen
(Abt. 50-1)
11,21 VZK in EG 9c für die Verwaltung und Unterbringung von Flüchtlingen
(Abt. 50-6)
8,0 VZK S 12 und 1,0 VZK SGL S 17 für die soziale Betreuung in Notunterkünften/Wohnungen
2,0 VZK in EG 10 für Bürgerschaftliches Engagement Flüchtlinge
1,0 VZK in EG 13 für Sozialplanung
(insg. 27,19 VZK)
1,0 VZK in EG 9c für den Leistungsbereich Asylbewerberleistungsgesetz
(Abt. 50-2)
(insg. 28,19 VZK)
2.10 beim Sozialamt und den Bezirksämtern
5,0 VZK in EG 9c für die Sozialhilfesachbearbeitung
3. Von diesen vordringlichen zusätzlichen Personalmehrbedarfen wird Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird ermächtigt,
ab sofort
Personal im Umfang von insg. 85,18 VZK
(Beschlussziffer 2.1 - 2.10 ohne 2.6 b)
außerhalb des Stellenplans einzustellen.
Weiterhin wird die Verwaltung ermächtigt,
ab 01.09.2022
Personal im Umfang von weiteren insg. 9,56 VZK
(Beschlussziffer 2.6 b)
außerhalb des Stellenplans einzustellen.
Alle Ermächtigungen sind bis 31.12.2023 befristet.
Beim
Haupt- und Personalamt
kann im Bereich der Ämterbetreuung vorläufig auf 0,5 VZK der Ermächtigungen zurückgegriffen werden, die zur Bewältigung der Corona-Pandemie eingerichtet wurden, so dass in diesem Bereich akut keine weitere Ermächtigung erforderlich ist. Damit wird der zusätzliche Aufwand bei der personalwirtschaftlichen Abwicklung der zusätzlichen stadtweiten Ermächtigungen abgedeckt.
Beim
Jobcenter
können 33,37 VZK der insgesamt berechneten 70,70 VZK für die Bereiche der SB Leistung und Persönliche Ansprechpartner/-innen vorläufig innerhalb der mit dem Geschäftsplan 2021 (GRDrs 954/2020) zur kurzfristigen Unterstützung in der Corona-Pandemie bereitgestellten Ermächtigungen aufgefangen werden.
Die beim
Gesundheitsamt
bestehenden Personalbedarfe können vorläufig innerhalb der mit den GRDrs. 429/2020, 1023/2020, 768/2021 und 47/2022 zur kurzfristigen Unterstützung in der Corona-Pandemie bereitgestellten Ermächtigungen aufgefangen werden.
Eine unbefristete Ausschreibung und Besetzung aller Ermächtigungen ist möglich, sofern die Ämter eine weitere Beschäftigung der Mitarbeiter/-innen gewährleisten können. Die Einstellung erfolgt in zeitlicher Hinsicht entsprechend der Entwicklung der Auftragslage (z. B. anhand der Flüchtlings- und Fallzahlen).
Zu den Personalbedarfen und benötigten Ermächtigungen des
Jugendamtes
im Kontext der UMA wird eine eigene Vorlage in die Gremien eingebracht (GRDrs 192/2022).
Über weitere Ermächtigungen und etwaige dauerhafte Stellenschaffungen, ggf. unter Einbeziehung aktualisierter Zahlen, ist im Rahmen des Vorgriffverfahrens auf den Stellenplan 2024/2025 zu entscheiden.
4. Zur Deckung des kurzfristigen Personalbedarfs in der Dienststelle Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht des Amts für Öffentliche Ordnung i. H. v. 9,56 VZK wird ein Personaldienstleister beauftragt. Die externe Unterstützung soll perspektivisch durch eigenes Personal ersetzt werden und wird daher vorerst für 3 Monate vorgesehen.
Dem überplanmäßigen Aufwand im Haushaltsjahr 2022 in Höhe von bis zu 225.000 € im Teilergebnishaushalt 320 - Amt für öffentliche Ordnung, Amtsbereich 3207040 - Einwohnerwesen, Kontengruppe 42510 - Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen wird zugestimmt.
5. Die Personalmehraufwendungen für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 3.578.745 € und für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 6.379.160 € werden in den betreffenden Teilergebnishaushalten in der Kontengruppe 400 - Personalaufwendungen gedeckt.
Folgende redaktionelle Änderung zum Beschlussantrag gibt EBM
Dr. Mayer
einführend bekannt:
Zu Ziffer 2.8
2,52 VZK anstelle von 1,13 VZK
Zu Ziffer 5
Personalmehraufwendungen 2022 3.620.584 €
Personalmehraufwendungen 2023 6.450.884 €
Zudem verliest er die nachstehende Stellungnahme des Referats WFB:
Das Referat WFB weist darauf hin, dass eine genaue Prüfung der angemeldeten Ämterbedarfe letztendlich aufgrund der momentanen Entwicklung und der Belastung der Beteiligten nicht in jedem Fall durchgeführt werden konnte. Dies ist in allen Bereichen spätestens im Rahmen des Haushalts oder des Stellenplanverfahrens zum nächsten Doppelhaushalt nachzuholen.
Dies wird von ihm zu Protokoll gegeben.
Im weiteren Verlauf beantragt StRin
Meergans
(SPD) anstelle der einen für die Sachbearbeitung für Drittstaatenangehörige vorgesehenen Stelle (letzte Position der Beschlussantragsziffer 2.9) fünf zusätzliche Stellen.
Zum Informationsstand von EBM
Dr. Mayer
, der Bedarf in der Dienststelle sei wohl doch nicht so hoch, wie ursprünglich angenommen, da die Zuständigkeit nach Beschlüssen auf Bundesebene beim Jobcenter liege, verweist StRin
Meergans
darauf, dass die sogenannte Fiktionsbescheinigung durch die Ausländerbehörde ausgestellt werden müsse. Solange diese Bestätigung nicht vorliege, würden die Betroffenen im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) bleiben. Dies sei das Problem, da hier der Bund den Zugang anders geregelt habe.
Ursprünglich, so BMin
Dr. Sußmann
, sei die Fachverwaltung davon ausgegangen, dass ab 01.06.2022 eine interne Regelung zur gesamten Überführung in das SGB II auch ohne Fiktionsbescheinigungen gelinge. Nun gebe es jedoch die klare Anweisung des Bundes, dass diese Überführung an die Fiktionsbescheinigung geknüpft sei. Darauf sei man nicht vorbereitet gewesen, und sie könne das Handeln des Bundes auch nicht nachvollziehen, da eigentlich bekannt sein dürfte, dass alle Stellen mit den Fiktionsbescheinigungen Probleme haben; das Stuttgarter Problem, dies habe die Leiterin des Amtes für öffentliche Ordnung, Frau Koller, in der SGA-Sitzung am vergangenen Montag bestätigt, sei aufgrund der personellen Situation bei der Ausländerbehörde noch um einiges größer. Dies bedeute, dass es bedauerlicherweise einige Zeit eine Parallelstruktur geben müsse, da zum 01.06.2022 nur die Personen mit einer Bescheinigung überführt werden könnten. Ein Großteil der Betroffenen sei allerdings noch nicht im Besitz dieses Papiers. Fünf zusätzliche Stellen erachtet sie als ausreichend, um die angesprochene Parallelstruktur interimsweise fahren zu können. Sie habe Verständnis für die Situation der Ausländerbehörde, aber dadurch werde das Sozialamt länger als ursprünglich angenommen belastet. Die von ihr geschilderte Situation, und damit beantwortet sie eine Nachfrage des
Vorsitzenden
, habe sich erst in der letzten Woche ergeben.
Abschließend stellt EBM
Dr. Mayer
fest:
Der Verwaltungsausschuss
stimmt
dem Änderungsantrag, anstelle der einen für die Sachbearbeitung für Drittstaatenangehörige vorgesehenen Stelle (letzte Position der Beschlussantragsziffer 2.9) fünf zusätzliche Stellen zu schaffen, mehrheitlich bei 4 Gegenstimmen
zu.
Der Verwaltungsausschuss
stimmt
dem entsprechend geänderten Beschlussantrag einmütig
zu.
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