Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 487/2023
Stuttgart,
05/16/2023



Freibad Möhringen
Sanierung der Überlaufrinne des 50-Meter Beckens




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Bäderausschuss
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
24.05.2023
26.05.2023



Beschlußantrag:




Begründung:


Die Stuttgarter Bäder betreiben insgesamt 16 Bäder im Stadtgebiet. Die drei Thermen, acht Hallenbäder, fünf Freibäder, sowie das vom Förderverein betriebene Hallenbad Untertürkheim, werden vom Eigenbetrieb laufend unterhalten, modernisiert, saniert und erneuert. Im Rahmen des Bäderentwicklungsplans 2030 (vgl. GRDrs 990/2018, Bäderentwicklungsplan 2030 der Stuttgarter Bäder - eine ganzheitliche Betrachtung -) wurden die einzelnen Vorhaben in einer Sanierungsplanung entsprechend ihrer Dringlichkeiten priorisiert und gemäß diesem Zeitplan jeweils zu den Wirtschaftsplanberatungen von den Stuttgarter Bädern angemeldet. Im Bereich der Freibäder hat die Sanierung des Inselbads mit Sprung- und 50-Meter-Sportbecken (beide über 50 Jahre alt) Priorität vor der Generalsanierung des Freibads Möhringen mit der gesamten Beckenlandschaft (über 30 Jahre alt).

Zustand des Freibads Möhringen

Das Bad wurde letztmalig Anfang der 90er Jahre saniert. Es handelt sich um ein 50-Meter-Schwimmerbecken mit einer Sprunganlage und einen Kinderbereich mit Wasserbecken unterschiedlicher Wassertiefen sowie Spielanlagen. Die Beckenauskleidungen bestehen aus keramischen Fliesen. In den letzten Jahren stieg der Instandhaltungsaufwand im Allgemeinen sowie insbesondere im Bereich des Beckenkopfes des 50-Meter-Beckens immens. Es wurden für das Freibad Möhringen in den letzten 10 Jahren netto rd. 1,315 Mio. Euro eingesetzt. An diesem Beispiel zeigt sich jedoch, dass selbst durch verstärkte Bauunterhaltungsmaßnahmen allein bei den teilweise 30 bis 50 Jahre alten Bädern in Stuttgart ein sicherer Betrieb in den kommenden Jahren nicht immer und überall zu garantieren ist bzw. es muss mit ungeplanten Ausfällen gerechnet werden.


Zustand der Überlaufrinne am Beckenkopf

Regelmäßig ab Anfang März finden in allen Freibädern, zeitgleich mit dem Beginn der Auswinterung der Anlagen, Begehungen in allen Bereichen statt. Erfahrungsgemäß treten erst nach der Frostperiode neue sichtbare Schäden auf, die bisher unter Zeitdruck in den teilweise noch kühlen Wochen ab März bis zur Eröffnung Ende April notdürftig vor dem Saisonstart repariert werden konnten.

Der Beckenkopf mit dem mit Fliesen ausgekleideten Rinnensystems zur Abführung des Überlaufwassers, ist ein zentraler Teil des Badewasserkreislaufes und sichert durch einen gleichmäßigen Abfluss die Beckendurchströmung. Er trägt damit wesentlich zur Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Wasserhygienewerte bei. Bei einer Behinderung des Ablaufes, durch bspw. Stauungen, kann die ungefährdete Nutzung nicht mehr gewährleistet werden und stellt eine Gesundheitsgefährdung der Badegäste und damit einen Verstoß der geltenden Normungen dar. Des Weiteren sichert die umlaufende Rinne den betretbaren Auflagerost. Bei einem Einbruch der Rinne besteht eine erhebliche Verletzungsgefahr durch Stürze. In diesem Jahr zeigte sich ein in dem Maß nicht vorhersehbarer irreparabler Schaden an der Überlaufrinne des Schwimmerbeckens. Die Fliesen haben sich nahezu auf der ganzen Länge in großen Teilen abgelöst. Auch sind die im Jahr zuvor sanierten Bereiche wieder abgebrochen. Es ist daher von einem grundsätzlichen Haftungsverlust an der Rohbetonrinne auszugehen. Die Anfang März dieses Jahres erkannten Schäden erfordern unausweichlich eine sofortige und umfassende Betonsanierung und eine normgerechte Erneuerung der Fliesenauskleidung. Die bisher durchgeführten Reparaturen können einen sicheren Betrieb – bereits in der aktuellen Saison – nicht mehr gewährleisen. Aufgrund all dieser Gründe plant der städtische Eigenbetrieb umgehend den Beckenkopf nachhaltig zu sanieren, um den entsprechenden Haftgrund für die Fliesen herzustellen und die Bausubstanz zu erhalten. Das Ziel ist noch in 2023 die Maßnahmen vor den kalten Wintermonaten abzuschließen, um eine Wiedereröffnung im Frühjahr 2024 zu ermöglichen.


Zeitlicher Ablauf für Planungs- und Bauzeit

Die Beauftragung der Fachplaner (Architekt, Betonsachverständiger) sowie Firmen sind vorbereitet. Aufgrund der spezifischen Anforderungen bei der Überlaufrinnensanierung ist eine Direkte Vergabe, d. h. ohne öffentliche Ausschreibung, an eine Fachfirma vorgesehen. Die Sanierungsarbeiten sollen baldmöglichst ab Juli 2023 beginnen. Es ist das Ziel, die Sanierungsarbeiten noch bis Ende des Jahres 2023 vor der Frostperiode abzuschließen.


Kostendarstellung

Für die Betonsanierung der Überlaufrinne, Erneuerung der Abdichtung und Fliesenarbeiten werden mit den Honoraren und Nebenleistungen (Wetterschutz, Gerüstbau etc.) ca. netto 900 TEUR veranschlagt. Die Grundlage der Kostenberechnung bildet ein von den Stuttgarter Bäder geprüftes Richtpreisangebot der Firma Steuler Fliesen GmbH, Höhr-Grenzhausen.


Finanzielle Auswirkungen

Die Gesamtkosten für die Sanierung der Überlaufrinne des 50-Meter Beckens im Freibad Möhringen belaufen sich auf insgesamt 900 TEUR netto. Die Maßnahme ist im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes für das Jahr 2023 bisher nicht berücksichtigt. In der Folge erhöht sich verbunden mit diesen Mehraufwendungen im Haushaltsjahr 2023 der Verlustausgleich aus dem städtischen Ergebnishaushalt im THH 200 Stadtkämmerei, Kontengruppe 43100 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke. Die Finanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt mit dem Beschluss über den Nachtragswirtschaftsplan 2023 der Stuttgarter Bäder.



Beteiligte Stellen

Das Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

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Keine Anlagen



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