Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: 5670-02.0
GRDrs 1150/2017
Stuttgart,
11/06/2017



Haushalt 2018/2019

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 20.11.2017



Bürgerhaushalt;
Kostendarstellung für Maßnahmen in der Zuständigkeit des Amts für Sport und Bewegung


Beantwortung / Stellungnahme

Zu den im Bürgerhaushalt unter den Top 130 platzierten und in Zuständigkeit des Amts für Sport und Bewegung stehenden Punkten können nachfolgende Angaben gemacht werden:

#1. SV Möhringen (Bürgerhaushalt Platz 1)
Die Sanierung des Kunststoffrasenplatzes ist von der Sportverwaltung derzeit für den Doppelhaushalt 2020/21 vorgesehen. Die Kosten für die Erneuerung der Sportfläche werden auf der Basis vergangener Sanierungen mit 250.000 EUR kalkuliert. Hinzu kommt ein Investitionszuschuss gemäß den Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung an den SV Möhringen für die Sanierung der im Vereinseigentum befindlichen Teile der Flutlichtanlage.

#4. Sanierung der Laufbahn im ADM-Sportpark (Bürgerhaushalt Platz 8)
Die Kosten für die Komplettsanierung der Laufbahn wurden im Konzept zur Sanierung der Stuttgarter Leichtathletikanlagen aus dem Jahr 2013 (GRDrs 552/2013) mit 670.000 EUR veranschlagt. Aufgrund der allgemeinen Preisentwicklung der letzten Jahre ist von einer Erhöhung der Kosten von rund 20 Prozent auszugehen.

#6. Mehrzweckhalle für Birkach-Plieningen (Bürgerhaushalt Platz 10)
Aufgrund fehlender Standortoptionen und daraus resultierend noch nicht begonnener Planungen kann derzeit keine Aussage zu den möglichen Kosten gemacht werden.

#11. Kunstrasenplatz für TSV Jahn Büsnau (Bürgerhaushalt Platz 19)
Die Umwandlung des Tennenplatzes in einen Kunststoffrasenplatz ist bereits zur Realisierung im Jahr 2018 in der „grünen Liste“ enthalten. Der veranschlagte Aufwand beträgt 750.000 EUR.

#16. Neue Sporthalle für Weilimdorf (Bürgerhaushalt Platz 32)
Aufgrund fehlender Standortoptionen und daraus resultierend noch nicht begonnener Planungen kann derzeit keine Aussage zu den möglichen Kosten gemacht werden.



Vorliegende Anträge/Anfragen

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865/2017 (Nr. 1, 4, 6, 11, 16), STAdTISTEN




Dr. Martin Schairer



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