Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: SOS 5675-01
GRDrs 920/2018
Stuttgart,
11/19/2018



Sanierung Molly-Schauffele-Halle;
hier: Rückzahlung nicht zuwendungsfähiger Fördermittel




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich05.12.2018



Beschlußantrag:

Nach erfolgter Prüfung des Verwendungsnachweises durch das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg (MKJS) sind von den für die Sanierung und Erweiterung der Molly-Schauffele-Halle in Vorjahren erhaltenen Zuwendungen des Bundes und des Landes nicht zuwendungsfähige Fördermittel in Höhe von 191.429,74 EUR zuzüglich Zinsen zurückzubezahlen.

Der damit verbundenen außerplanmäßigen Auszahlung in 2018 im Teilfinanzhaushalt THH 520, Amt für Sport und Bewegung, Ausz.Gr. 781 Investitionszuweisungen und –zuschüsse an Dritte, in Höhe von 191.429,74 EUR wird zugestimmt. Die Finanzierung erfolgt aus der erwirtschafteten höheren Liquidität in Vorjahren.



Begründung:


Die Molly-Schauffele-Sporthalle wurde von April 2012 bis September 2013 umfangreich saniert und erweitert. Bund und Land haben hierfür - im Rahmen der Projektförderung - eine Zuwendung als Anteilfinanzierung in Höhe von jeweils 2.522.000 EUR (je 33,33% der zuwendungsfähigen Ausgaben) bewilligt. Durch verschiedene Faktoren, u.a. strittige Abrechnungspositionen, Mängelbeseitigung, verspätete Rechnungsstellung der am Bau beteiligten Firmen, Nachtragsbearbeitung etc. konnte die Kostenfeststellung für das Bauvorhaben erst Mitte 2016 abgeschlossen werden.

Bei der Prüfung des Verwendungsnachweises über die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben des Bauprojektes wurde festgestellt, dass insbesondere Eigenleistungen der Landeshauptstadt Stuttgart für Planung, Ausführung und Abrechnung der Baumaßnahme und Kosten für Stammpersonal sowie besondere Leistungen des Architekten nicht zuwendungsfähig sind.
Dies hat zur Folge, dass sich der Zuschussanteil von Bund und Land von ursprünglich bewilligten 5.044.000 EUR auf 4.852.570,26 EUR reduziert. Der Erstattungsanspruch von Bund und Land beläuft sich damit auf 191.429,74 EUR zuzüglich Zinsen.


Finanzielle Auswirkungen

Entsprechend dem Bescheid des Kultusministeriums vom 26.04.2018 sind nicht zuwendungsfähige Fördermittel in Höhe von 191.429,74 EUR zuzüglich Zinsen zurückzubezahlen.

Die Auszahlung in Höhe von 191.429,74 EUR erfolgt im Teilfinanzhaushalt 2018 THH 520, Amt für Sport und Bewegung, PSP-Element 7.520321.001, Finanzposition 78110000 Investitionszuweisungen an Land.

Der mit der Zuschussrückzahlung verbundene Zinsaufwand in Höhe von 7.689,73 EUR wird in 2018 innerhalb des Teilergebnishaushaltes THH 520, Amt für Sport und Bewegung gedeckt.



Beteiligte Stellen

Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dr. Martin Schairer
Bürgermeister


Anlagen

-

<Anlagen>



zum Seitenanfang