Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Technisches Referat

Gz: JB/T
GRDrs 459/2018
Stuttgart,
10/31/2018



Bildungshaus NeckarPark
Vorprojektbeschluss




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Bezirksbeirat Bad Cannstatt
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Einbringung
Beratung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
07.11.2018
21.11.2018
27.11.2018
05.12.2018
06.12.2018



Beschlußantrag:

1. Von der fortgeschriebenen schulischen und vorschulischen Bedarfssituation in Stuttgart-Bad Cannstatt (NeckarPark) sowie der Skizzierung des pädagogischen Konzepts für das Bildungshaus NeckarPark wird zustimmend Kenntnis genommen.

2. Der Bebauung des Grundstücks Q10 mit einer vierzügigen Ganztagesgrundschule, einer 7-gruppigen Kindertagesstätte für 0-6-jährige Kinder, einer 2 Feld-Sporthalle mit 150 Sitzplätzen und einem Mehrzweck-/ Gymnastikraum sowie mit einem Mittelzentrum Bad Cannstatt der Volkshochschule Stuttgart wird zugestimmt.

3. Dem Raumprogramm für den Neubau eines Bildungshauses NeckarPark mit einer Programmfläche von insgesamt 7.553 m² bestehend aus
- Grundschule (2.562 m²)
- Kindertagesstätte (907 m²),
- Sporthalle (1.585 m²)
- Volkshochschule (2.499 m²)
wird zugestimmt (Anlagen 2 a-d).

4. Auf der Grundlage dieses Gesamtraumprogramms wird die Verwaltung mit der Durchführung eines begrenzt-offenen kombinierten Investoren-Architekten-Wettbewerbs beauftragt. Über das Wettbewerbsergebnis sowie über die Vergabe (Vergabebeschluss) wird im Gemeinderat berichtet. Die hierfür erforderlichen Planungsmittel stehen im Teilhaushalt 2018 400 – Schulverwaltungsamt - bei der Projektnummer 7.401166 - Neckar-Park, Schule+Kita+SH, Neubau - Auszahlungsgruppe 7871 – Hochbaumaßnahmen - zur Verfügung.

5. Die Verwaltung wird ermächtigt, die zur Vorbereitung und Durchführung des Wettbe-werbsverfahrens sowie zur fachlichen Begleitung des Projekts erforderlichen externen Büros zu beauftragen. Sollten die voraussichtlichen Auftragssummen der entsprechenden Beauftragungen über dem EU-Schwellenwert liegen, wird die Verwaltung weiterhin ermächtigt, die dann hierfür erforderlichen VgV-Verfahren durchzuführen.

6. Die voraussichtlichen Gesamtkosten (Kostenannahme) belaufen sich auf 73,1 bis 83,1 Mio € brutto inkl. Ausstattungskosten für Schule, Kita, Sporthalle und Volkshochschule, ohne Baupreisindizierung. Die aktualisierten Gesamtkosten, einschließlich Baupreisindizierung, und die erforderliche Verpflichtungsermächtigung für eine Vergabe werden durch das Schulverwaltungsamt als Vorbelastung zum Haushaltsplanverfahren 2020/2021 angemeldet und im Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2020/2021 durch die Verwaltung berücksichtigt.

7. Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens bei den Bietern abzufragen, ob auf dem Grundstück Q10 in der vorgesehenen Tiefgarage mehr KfZ-Stellplätze als die für die unter Beschlussziffer 2 genannten Nutzungen baurechtlich erforderlichen KfZ-Stellplätze realisierbar sind. Diese zusätzlichen Stellplätze würden den geplanten Nutzungen auf dem Areal des Alten Zollamts zur Verfügung stehen. Die für die Realisierung dieser zusätzlichen KfZ-Stellplätze erforderlichen Mehrkosten sind in den unter Beschlussziffer 6 genannten voraussichtlichen Gesamtkosten nicht enthalten.

8. Vom Personalbedarf für die verantwortliche Projektbegleitung dieses Investorenvorhabens in Höhe von bis zu 2,8 Stellen in Entgeltgruppe 12 beim Schulverwaltungsamt wird Kenntnis genommen. Zum DHH 2018/19 wurde befristet bis 31.12.2021 auf Grundlage des zum damaligen Zeitpunkt diskutierten Projektumfangs (33,5 bis 37,5 Mio € brutto inkl. Ausstattungskosten) bereits 1,0 Stellen geschaffen. In welchem Maß dem zusätzlichen Personalmehrbedarf Rechnung getragen werden kann, wird zum Stellenplan DHH 2020/21 unter Berücksichtigung des finanziellen Gesamtrahmens für Stellenbeschaffungen sowie der Priorisierung aller anerkannten Stellenmehrbedarfe entschieden.





Begründung:


I. Ausgangssituation

Der Gemeinderat hat am 29. Oktober 2015 mit GRDrs 297/2015 den Grundsatzbeschluss für ein Bildungshaus im NeckarPark gefasst. Im Rahmen der geplanten Aufsiedlung des ehemaligen Güterbahnhofareals (Realisierung von 450 Wohneinheiten) sollte ursprünglich für das neu entstehende Quartier NeckarPark sowie den bestehenden Stadtteil Veielbrunnen eine 2-zügige Ganztagsgrundschule, eine zehngruppige Kindertagesstätte, Räume des Gemeinwesens sowie eine Turnhalle entstehen. Der Flächenbedarf für das Bildungshaus NeckarPark wurde im Grundsatzbeschluss auf eine Programmfläche von insgesamt 3.737 m² beziffert. Als Standort für dieses Bildungshaus wurde das Grundstück „Q10“ südlich des geplanten Quartiersplatz sowie gegebenenfalls Teile des benachbarten Grundstücks „Q16“ (für die Realisierung der Turnhalle) festgelegt.

Nach weiterer Prüfung durch die Verwaltung sahen die Planungen eine Teilung von Q10 vor (südlicher Bereich Gewerbe, nördlicher Bereich Bildungshaus), um die Vorgaben des Bebauungsplans Reichenbachstraße (Ca 283/1) zu erfüllen. Dieser sieht eine aus Lärmschutzgründen erforderliche Mindesttraufhöhe von 21 m im südlichen Teilbereich des Grundstücks Q10 vor.

Im Zuge des zurückgezogenen Vorprojektbeschlusses GRDrs 654/2017 hat die Verwaltung nun aktuell eine Flächenprüfung für das Gesamt-Grundstück Q10 (Q10 Nord und Süd) vorgenommen.



II. Fortgeschriebenes Raumprogramm im Kontext der sozialen Infrastruktur im NeckarPark

Vorbemerkung
Mit GRDrs 906/2015 Neufassung wurde für den Wohnbau im NeckarPark eine erhöhte Förderquote von 80% beschlossen (60% sozialer Mietwohnungsbau (SMW), davon die Hälfte in mittelbarer Belegung, zzgl. 20% mittlere Einkommensbezieher (MMW) bzw. preiswertes Wohneigentum (PWE)). Die aktuellen Planungen gehen im 1. und 2. Bauabschnitt von insgesamt 845 Wohneinheiten aus. Um die Planungen für das Bildungshaus als zentralen Infrastrukturbaustein im neuen Quartier voranbringen zu können, wurden vom Referat Jugend und Bildung als Rechenmodell 870 Wohneinheiten (Puffer gegenüber den bisher geplanten 845 WE) als maximale Obergrenze für die Anzahl der Wohneinheiten und als Grundlage für die Berechnung des zu erwartenden Kinder- und Schüleraufkommens angesetzt.


1. Schule
Unter Berücksichtigung des zu erwartenden Wohngemenges auf Grundlage der Festsetzungen der GRDrs 906/2015 Neufassung ist aus dem Aufsiedlungsgebiet von einem deutlich höheren Kinderaufkommen auszugehen. Ausgehend vom Rechenmodell mit 870 Wohneinheiten und einem Anteil an gefördertem Wohnungsbau von 50% unter Berücksichtigung der Anwendung der mittelbaren Belegung im Neubau (d.h. 30% SMW zzgl. 20% MMW/PWE), ergibt sich eine Jahrgangsbreite aus Neubaugebiet und Bestandsgebiet Veielbrunnen von rund 100 Schülerinnen und Schülern und damit der Bedarf an einer
vierzügigen Ganztagsgrundschule. Auf Basis des Modellraumprogramm des Landes und dem städtischen räumlichen Standard für Ganztagesschulen ergibt sich der Bedarf einer Programmfläche von 2.562 m² (Anlage 2a).

2. Kindertagesstätte
Mit GRDrs 906/2015 Neufassung wurde für den Wohnbau im NeckarPark eine erhöhte Förderquote von 80% beschlossen. Die aktuellen Planungen gehen im 1. und 2. Bauabschnitt von insgesamt 845 Wohneinheiten aus. Auf dieser Grundlage sowie unter Berücksichtigung des o.g. Rechenmodells mit 870 Wohneinheiten erhöht sich auch im Bereich der Kindertagesstätte der
Bedarf in der Kinderbetreuung im Gesamtgebiet NeckarPark auf insgesamt 19 Gruppen (10 Gruppen für Kinder unter 3 Jahren, 9 Gruppen für 3-6 jährige).


3. Sport
Durch die mit dieser Vorlage geplante Realisierung einer 2-Feld Sporthalle mit 150 Sitzplätzen und einem Mehrzweck-/Gymnastikraum
(2,5 Übungseinheiten, Programmfläche 1.585 m² - Anlage 2c) kann sowohl der schulische Bedarf an Sportstätten in Höhe von 1,5 Übungseinheiten abgedeckt werden, als auch darüber hinaus zeitweise die Sporthalle und besonders der Mehrzweck-/Gymnastikraum als Spiel- und Bewegungsraum im Rahmen des Ganztags und als Kita- Turnraum synergetisch und multifunktional genutzt werden.

Dem
Vereinssport mit einem Bedarf von 14.195 m² Hallensportfläche stehen in Bad Cannstatt lediglich 9.131 m² zur Verfügung. Es besteht somit lediglich eine Bedarfsdeckung von 65% – stadtweit sind es 75%. In Bad Cannstatt fehlen dabei insbesondere wettkampfgerechte Sporthallen für die Ballsportarten. Wettkampfgerechte Spielfelder für die meisten Ballsportarten können nur in 2-teilbaren Sporthallen (2-Feld-Hallen) realisiert werden. Neben der nun vorgesehenen 2-Feld-Sporthalle auf Q10 ist geplant, auf dem Grundstück Q22 im Zusammenspiel mit dem Olympiastützpunkt und verschiedenen Sportfachverbänden eine weitere 2-Feld-Sporthalle zu realisieren.

4. VHS





5. Übersicht Flächenbedarf auf Q10
Für den Neubau des Bildungshauses NeckarPark ergibt sich nachfolgend aufgeführter aktualisierter
Flächenbedarf (Anlagen 2 a-d):
    Programmfläche
4-zügige Ganztagesgrundschule
2.562 m²
7-gruppige Kindertagesstätte (0-6 Jahre)
907 m²
2-Feld-Sporthalle
1.585 m²
Volkshochschule
2.499 m²
Summe
7.553 m²

Im Bereich der Außenanlagen besteht für die Schule ein Flächenbedarf von 1.344 m² bis 2.240 m² (3-5 m² pro Schüler) sowie für die KiTa von mind. 1.050 m² (10 m² pro Kind).


6. Weitere Bedarfe im NeckarPark
Auf Grundlage der GRDrs 906/2015 und den zuvor genannten 845 Wohneinheiten sowie des Rechenmodells mit 870 Wohneinheiten mit einem einhergehenden KiTa-Bedarf von insgesamt 19 Gruppen sind aktuell wie folgt weitere Kita-Standorte vorgesehen. Bei der Verteilung der Gruppen auf die einzelnen Standorte wurde zum einen der Betreuungsbedarf nach Altersgruppe, der fließende Übergang vom Krippen- in den Kindergartenbereich sowie - sofern bekannt - die Vorhabenplanung der Bauträger berücksichtigt:



III. Pädagogisches Konzept des Bildungshauses NeckarPark (siehe Anlage 3)

Da es sich beim Bildungshaus NeckarPark um einen neuen Bildungsstandort handelt, gibt es insbesondere für die Schule keine vorhandene Schulgemeinde, Lehrerschaft oder Schulleitung, mit denen Grundlagen für ein pädagogisches Konzept hätten erarbeitet werden können. Es wurde daher für diese Aufgabe ein Projektkreis gegründet, bestehend aus zwei Schulleitungen, einer Elternvertreterin und mehreren Vertretern der Ämter, insbesondere des Schulverwaltungsamts, Jugendamts und der Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft. Die von diesem Projektkreis erarbeitete vorliegende Projektskizze „Pädagogisches Konzept für das Bildungshaus NeckarPark“ soll Basis für den baulichen Realisierungswettbewerb sein und bauliche Anforderungen bzw. Vorgaben aus der Pädagogik heraus an die Architektur aufzeigen (siehe Anlage 3).

Die Skizzierung des pädagogischen Konzepts des Bildungshauses sieht eine enge Verzahnung der Grundschulklassen mit den Vorschulkindern aus der KiTa in sogenannten Lernhäusern vor. Von- und miteinander lernen, gemeinsam spielen und individuell begleitet werden, soll Prinzip in den Lernhäusern sein (siehe Anlage 4).

Denn zahlreiche Studien der Bildungsforschung haben ergeben, dass ein gelingender Übergang vom Elementar- in den Primarbereich maßgeblich den späteren Bildungserfolg eines Kindes beeinflusst. So sollen im Bildungshaus im Rahmen punktueller institutions- und altersübergreifender Projekte die individuelle Entwicklung eines jeden Kindes gestärkt werden.

Die beiden Institutionen, Jugendhilfe und Schule, baulich miteinander unter einem Dach zu vereinen, wird in Stuttgart erstmalig erprobt und hat somit Modellcharakter.
Im Sinne eines fließenden Übergangs von der Krippe in den Kindergarten sieht das pädagogische Konzept zudem vor, dass die Kleinkinder die älteren Kinder in den Kitagruppen der gemischten Module/Lernhäuser besuchen können (und umgekehrt) und eng miteinander kooperieren.

Kooperation ist der Grundsatz des Bildungscampus und daher des pädagogischen Konzeptes für das Bildungshaus Neckarpark. So hat sich im Rahmen der „Bildungsregion Stuttgart“ ein Gremium namens „AG Bildung im Quartier“ (AG BiQ) konstituiert, das sich mit der praktischen Umsetzung des pädagogischen Konzeptes Neckarpark und insofern mit dessen zukünftigen Kooperationen mit innerhalb und außerhalb des Stadtteils tätigen relevanten Institutionen/Einrichtungen befasst. Die Teilnehmer/-innen der AG BiQ speisen sich aus dem oben erwähnten Projektkreis und wurden ergänzt durch relevante Akteure aus dem Sozialraum.
IV. Standort und bauliche Umsetzung

1. Standort 2. Bauliche Umsetzung
3. Zeitschiene
Für die Phase von der Beschlussfassung bis zur Beauftragung der Bietergemeinschaft aus Bauunternehmen (Generalübernehmer), Architekt und Fachplaner ist mind. eine Zeitdauer von ca. 2,5 Jahren anzusetzen. Diese Phase beinhaltet u.a. folgende Leistungen und Maßnahmen:

- Ausschreibung und Beauftragung der unter Beschlussziffer 5 genannten externen Büros
- Erstellung der Wettbewerbs- und Auslobungsunterlagen (Ausschreibung)
- Auslobung und Durchführung des Wettbewerbsverfahrens
- Vergabeverhandlungen mit den Wettbewerbs-Preisträgern
- Ausarbeitung des GÜ-Vertrags
- Herbeiführung eines Vergabebeschlusses durch den Gemeinderat
- Vertragsabschluss mit dem Generalübernehmer

Für die Phase ab der Beauftragung des Generalübernehmers bis zur baulichen Fertigstellung ist mind. eine Zeitdauer von ca. 4 Jahren anzusetzen. Diese Phase beinhaltet u.a. folgende Leistungen und Maßnahmen:
- Erstellung der Entwurfsplanung
- Erstellung der Bauantragsplanung und Einreichung des Bauantrags
- Erstellung der Ausführungs- und Detailplanung
- Erteilung der Baugenehmigung durch das Baurechtsamt
- Durchführung der Baumaßnahme
- Fertigstellung der Baumaßnahme und Inbetriebnahme der Gebäude

Daraus ergibt sich ein Gesamt-Zeitrahmen ab Beschlussfassung Vorprojektbeschluss bis zur Fertigstellung von mind. 6,5 Jahren.


4. Stellplätze
Bezugnehmend auf die o.g. Beschlussziffer 8 soll im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens bei den Bietern abgefragt werden, ob zusätzliche KfZ-Stellplätze über die baurechtlich erforderlichen KfZ-Stellplätze für die Nutzungen Schule, Kita, Sporthalle (Vereinssport) und vhs hinaus auf dem Grundstück Q10 in der vorgesehenen Tiefgarage realisierbar sind. Diese zusätzlichen Stellplätze würden den geplanten Nutzungen auf dem Areal des Alten Zollamts zur Verfügung stehen.

Von den Bietern werden im Wettbewerbsverfahren die Kosten für diese ggf. zusätzlichen Stellplätze separat abgefragt. Die für die Realisierung dieser zusätzlichen KfZ-Stellplätze erforderlichen Mehrkosten sind in den unter Beschlussziffer 6 genannten voraussichtlichen Gesamtkosten nicht enthalten. Über das Ergebnis dieser optionalen Abfrage wird im Gemeinderat im Rahmen des Vergabebeschlusses berichtet.

In einer ersten Einschätzung wurde durch die Verwaltung die Unterbringung von zusätzlichen KfZ-Stellplätzen auf Q10 betrachtet. Ergebnis dieser Betrachtung ist, dass die Anzahl von zusätzlich realisierbaren KfZ-Stellplätzen in direkter Abhängigkeit zum Entwurf steht und daher nicht im Vorfeld des Wettbewerbsverfahrens erhoben werden kann.

5. Freiraumkonzept
Wichtiger Bestandteil des baulichen Konzepts ist das Freiraumkonzept. Neben den notwendigen Freibereichen für die Kindertagesstätten soll in die Freibereiche für die Schüler ein Schulgarten integriert werden. Auch wenn eine Vergrößerung der unterirdischen Tiefgarage auf Q10 eine direkte Verkleinerung der uneingeschränkten Nutzung und Einschränkung der Gestaltung der oberirdischen Außenflächen auf Q10 für Schule und Kita zur Konsequenz hat, gewährleisten die Festsetzungen des Bebauungsplans Reichenbachstraße (Ca 283/1) große Gestaltungsmöglichkeiten. Laut diesen Festsetzungen ist die Oberfläche von Tiefgaragen mit einer 60 cm starken Schicht zu überdecken und zu begrünen. Im Bereich von Baumpflanzungen muss die Substratschicht mind. 80 cm betragen. Durch mögliche Dachgärten können die Freiraumangebote darüber hinaus erweitert werden.

Die im Bebauungsplan Reichenbachstraße (Ca 283/1) festgesetzte Dach- und Fassadenbegrünung sind Maßnahmen zum Regenwassermanagement, die darüber hinaus das Kleinklima positiv beeinflussen.


6. Energiekonzept
Im Rahmen des laufenden Forschungsvorhabens zur Wärmeversorgung des Stadtquartiers mit Abwasserwärme (GRDrs 631/2011) muss der Jahres-Primärenergiebedarf Qp des Bildungshauses NeckarPark um mindestens 20 % gegenüber der gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV 2016) reduziert werden. Beim baulichen Wärmeschutz (thermische Hülle) sind die Vorgaben der EnEV um mindestens 30 % zu unterschreiten.

Das Bildungshaus NeckarPark wird an die Abwasserwärmeversorgungsanlage für den NeckarPark angeschlossen.


Finanzielle Auswirkungen

Die voraussichtlichen Gesamtkosten (Kostenannahme) für das Bildungshaus NeckarPark (Schule, Kita, Sporthalle und Volkshochschule) belaufen sich auf 69,5 bis 79,5 Mio. € brutto; ohne Ausstattungskosten und ohne Baupreisindexierung.

Die voraussichtlichen Ausstattungskosten belaufen sich auf ca. 3,6 Mio. € brutto (ohne Baupreisindexierung), so dass die voraussichtlichen Gesamtkosten (Kostenannahme) einschl. Ausstattungskosten 73,1 bis 83,1 Mio. € brutto ohne Baupreisindexierung betragen.

Zur Prognostizierung einer künftig eintretenden Baupreissteigerung wurden zunächst die reinen Baukosten (ohne Ausstattungskosten), abzüglich rd. 25 % Planungskosten, auf rd. 52,0 bis 60,0 Mio. € angesetzt.
Bei Veranschlagung einer durchschnittlichen Preissteigerung von 3 % pro Jahr auf Basis der aktuellen Baupreisentwicklung ergibt sich bei einer Gesamtprojektdauer ab Vorprojektbeschluss von ca. 6,5 Jahren und einer angenommenen mittleren Bauzeit bis Ende 2023,
ein Gesamt–Kostenrahmen von rd. 78 bis 89 Mio. € brutto zzgl. Ausstattungskosten.
Dabei wird davon ausgegangen, dass die derzeit real eintretende Baupreissteigerung von 4,5 % pro Jahr nur eine vorübergehende Erscheinung darstellt und die angenommenen 3 % Baupreissteigerung die durchschnittliche realistische Annahme über solch einen langen Zeitraum einnehmen wird.

Eine Baupreissteigerung für den Bereich der Ausstattungskosten in Höhe von 3 % pro Jahr bei einer angenommenen mittleren Bauzeit bis Ende 2023 zu Grunde gelegt, ergeben Ausstattungs-Gesamtkosten in Höhe von rd. 4,2 Mio. € brutto, so dass sich daraus voraussichtliche Gesamtkosten (Kostenannahme) einschl. Ausstattungskosten und einschl. Baupreisindexierung in Höhe von 82,2 bis 93,2 Mio. € ergeben.

Die Gesamtkosten und die erforderliche Verpflichtungsermächtigung für eine Vergabe werden durch das Schulverwaltungsamt als Vorbelastung zum Haushaltsplanverfahren 2020/2021 angemeldet und im Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2020/2021 durch die Verwaltung berücksichtigt. Dadurch ist die Voraussetzung zur Durchführung eines begrenzt-offenen kombinierten Investoren-Architekten-Wettbewerbs gegeben.

Die voraussichtlichen Gesamtkosten (ohne Baupreisindexierung) schlüsseln sich im Einzelnen wie folgt auf:
Kostenrahmenzzgl. Ausstattung
Schule+ Kindertagesstätte
27 - 30 Mio €
1,5 Mio €
2-Feld-Sporthalle
8 - 10 Mio €
Außenanlagen
4 - 5 Mio €
-
VHS
26,5 - 29,5 Mio €
2,1 Mio €
Tiefgarage
4 - 5 Mio €
-
Gesamt
69,5 - 79,5 Mio €
3,6 Mio €


Aufgrund der aktuellen erheblichen Baupreisentwicklung besteht ein konjunkturelles Kostenrisiko. Zusätzliche Kostenrisiken bestehen durch:
- zusätzliche Aufwendungen für eventuelle Bauabschnittsbildung
- Erschwernis Gründung / Grundwasser
- Heilquellenschutzgebiet
- etwaige Belastungen Baugrund (Altlasten, Kampfmittel)


Personalbedarf
Schulsekretariat:
Die Personalausstattung wird zu gegebenem Zeitpunkt auf der Grundlage der derzeit geltenden Zuteilungsgrundsätze berechnet.

Hausmeister:
Für die Bildungshausbetreuung des neuen und zusätzlichen Bildungsstandorts sowie des vhs Mittelzentrums Bad Cannstatt ergibt sich rechnerisch ein zusätzlicher Stellenbedarf für die Hausbetreuung (Hausmeister).
Der aktuelle durchschnittliche Betreuungsaufwand für Schulen mit zugeordneter Schulsportstätten beträgt je Standort 1,6 Vollzeitstellen (siehe Ergebnis Organisationsuntersuchung Schulhausbetreuung 2015). Der zusätzliche Betreuungsaufwand für das vhs Mittelzentrum Bad Cannstatt muss separat kalkuliert werden, sobald ein konkretes Nutzungskonzept entwickelt ist. Laut vorläufigem Grobkonzept der VHS ist am Standort aktive Bildungsarbeit und eine Belebung des Quartiers auch am Nachmittag, am Abend, an Wochenenden und in den Ferien geplant, was zu einem deutlich höheren Betreuungsaufwand führen würde.
Der konkrete Stellenbedarf für die Bildungshausbetreuung sowie die Möglichkeit zur Integration des Standorts in den Schulverbund Bad Cannstatt kann daher erst im weiteren Planungsverlauf und nach Festlegung eines abschließenden Nutzungskonzepts für den gesamten Bildungsstandort mit Sporthalle und vhs Mittelzentrum ermittelt werden.

vhs Mittelzentrum:
Das Angebot des vhs Mittelzentrums stellt eine Erweiterung des bestehenden Kursangebots in Bad Cannstatt und den Neckarvororten dar. Daraus ergibt sich ein erweiterter Personalbedarf, der auch im Kontext des Nutzungskonzepts für den gesamten Bildungsstandort festgelegt werden muss. Aktuell ist von einer Hausleitung (Programmplanung und Hausleitung), Servicemitarbeiter/innen (Anmeldung, organisatorische und technische Kursbetreuung, Sekretariat Hausleitung) und einem/r Techniker/in (IT-Systembetreuer/in und technische Betreuung des Saals) auszugehen. Der weitere Personalbedarf soll durch die Verlagerung des Personals der Kreuznacher Straße sowie eines Programmbereichs nach Bad Cannstatt gedeckt werden.

Hochbauamt:
Die Vorbereitung und Betreuung des Wettbewerbsverfahrens erfolgt in der Federführung des Hochbauamts. Die erforderlichen Personalkapazitäten des Hochbauamts sind für die gesamte Investitionsplanung im Schulbau mit dem zum damaligen Zeitpunkt bekannten, vorgenannten Projektumfang in der GRDrs 717/2017 „Investitionsprogramm – Schulische Neu- und Erweiterungsbauten, Priorisierung und Personelle Auswirkungen im Hochbauamt und Schulverwaltungsamt“ hinterlegt.
In den anschließenden Projektphasen liegt die weitere Zuständigkeit für die Abwicklung des Investorenprojekts entsprechend den Richtlinien für das Projektmanagement im Hochbau ausschließlich beim Schulverwaltungsamt.

Schulverwaltungsamt:
Für die verantwortliche Projektbegleitung dieses Investorenvorhabens entsteht beim Schulverwaltungsamt ein zusätzlicher befristeter Personalbedarf in Höhe von bis zu 2,8 Stellen in Entgeltgruppe 12. Zum DHH 2018/19 wurde befristet bis 31.12.2021 auf Grundlage des zum damaligen Zeitpunkt diskutierten Projektumfangs (33,5 bis 37,5 Mio € brutto inkl. Ausstattungskosten) bereits 1,0 Stellen geschaffen. Die Befristung ist auf die Zeitdauer des Vorhabens anzupassen. Die weiteren 1,8 Stellen werden nach Abschluss des Wettbewerbs notwendig, wenn die Federführung für das Gesamtvorhaben vom Hochbauamt auf das Schulverwaltungsamt übergeht. Entsprechende Stellenplananträge erfolgen zum Doppelhaushalt 2020/2021.


Förderung
Für die vierzügige Ganztagesschule kann grundsätzlich mit der Gewährung von Schulbauförderung gerechnet werden. Zu gegebener Zeit wird die Verwaltung einen Antrag auf Schulbauförderung bzw. auf Förderung der Baumaßnahme für Ganztagsschulen stellen.
Für die 2-Feld-Sporthalle wird die Verwaltung einen Antrag auf Sportstättenförderung beim Land stellen.
Für den Bau des Mittelzentrums Bad Cannstatt der Volkshochschule Stuttgart ist keine Förderung möglich.
Für die Neuschaffung der Kindertageseinrichtung wird beim Regierungspräsidium Stuttgart ein Antrag auf Investitionsförderung gestellt (Investitionsprogramm des Bundes „Kinderbetreuungsfinanzierung“).



Beteiligte Stellen

Die Referate AKR, SI, SOS, StU und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

o Antrag Nr. 227/2017 vom 27.07.2017 der Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, CDU-Gemeinderatsfraktion, SPD-Gemeinderatsfraktion, Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion, FDP o Antrag Nr. 41/2018 der CDU-Gemeinderatsfraktion vom 15.02.2018 o Antrag Nr. 42/2018 der SÖS-Linke-Plus-Gemeinderatsfraktion vom 15.02.2018 o Antrag Nr. 45/2018 der SPD-Gemeinderatsfraktion vom 19.02.2018
o Antrag Nr. 47/2018 der Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion vom 20.02.2018 o Antrag Nr. 242/2018 der Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, CDU-Gemeinderatsfraktion, SPD-Gemeinderatsfraktion, Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion, Fraktionsgemeinschaft SÖS-Linke-PluS, FDP


Erledigte Anträge/Anfragen

o Antrag Nr. 41/2018 der CDU-Gemeinderatsfraktion vom 15.02.2018
o Antrag Nr. 42/2018 der SÖS-Linke-Plus-Gemeinderatsfraktion vom 15.02.2018
o Antrag Nr. 45/2018 der SPD-Gemeinderatsfraktion vom 19.02.2018
o Antrag Nr. 47/2018 der Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion vom 20.02.2018
o Antrag Nr. 242/2018 der Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, CDU-Gemeinderatsfraktion, SPD-Gemeinderatsfraktion, Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion, Fraktionsgemeinschaft SÖS-Linke-Plus, FDP




Isabel Fezer Dirk Thürnau
Bürgermeisterin Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1 Lageplan
Anlagen 2 a-d Raumprogramme
Anlage 3 Pädagogisches Konzept
Anlage 4 Schematische Darstellung Gesamt-Programmfläche für Schule und Kita
Anlage 5 Konzept für das vhs Mittelzentrum Bad Cannstatt für den Bildungscampus NeckarPark und Erläuterungen zum Raumprogramm der vhs Stuttgart)


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