2. Der Bebauung des Grundstücks Q10 mit einer vierzügigen Ganztagesgrundschule, einer 7-gruppigen Kindertagesstätte für 0-6-jährige Kinder, einer 2 Feld-Sporthalle mit 150 Sitzplätzen und einem Mehrzweck-/ Gymnastikraum sowie mit einem Mittelzentrum Bad Cannstatt der Volkshochschule Stuttgart wird zugestimmt.
3. Dem Raumprogramm für den Neubau eines Bildungshauses NeckarPark mit einer Programmfläche von insgesamt 7.553 m² bestehend aus - Grundschule (2.562 m²) - Kindertagesstätte (907 m²), - Sporthalle (1.585 m²) - Volkshochschule (2.499 m²) wird zugestimmt (Anlagen 2 a-d).
4. Auf der Grundlage dieses Gesamtraumprogramms wird die Verwaltung mit der Durchführung eines begrenzt-offenen kombinierten Investoren-Architekten-Wettbewerbs beauftragt. Über das Wettbewerbsergebnis sowie über die Vergabe (Vergabebeschluss) wird im Gemeinderat berichtet. Die hierfür erforderlichen Planungsmittel stehen im Teilhaushalt 2018 400 – Schulverwaltungsamt - bei der Projektnummer 7.401166 - Neckar-Park, Schule+Kita+SH, Neubau - Auszahlungsgruppe 7871 – Hochbaumaßnahmen - zur Verfügung. 5. Die Verwaltung wird ermächtigt, die zur Vorbereitung und Durchführung des Wettbe-werbsverfahrens sowie zur fachlichen Begleitung des Projekts erforderlichen externen Büros zu beauftragen. Sollten die voraussichtlichen Auftragssummen der entsprechenden Beauftragungen über dem EU-Schwellenwert liegen, wird die Verwaltung weiterhin ermächtigt, die dann hierfür erforderlichen VgV-Verfahren durchzuführen. 6. Die voraussichtlichen Gesamtkosten (Kostenannahme) belaufen sich auf 73,1 bis 83,1 Mio € brutto inkl. Ausstattungskosten für Schule, Kita, Sporthalle und Volkshochschule, ohne Baupreisindizierung. Die aktualisierten Gesamtkosten, einschließlich Baupreisindizierung, und die erforderliche Verpflichtungsermächtigung für eine Vergabe werden durch das Schulverwaltungsamt als Vorbelastung zum Haushaltsplanverfahren 2020/2021 angemeldet und im Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2020/2021 durch die Verwaltung berücksichtigt. 7. Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens bei den Bietern abzufragen, ob auf dem Grundstück Q10 in der vorgesehenen Tiefgarage mehr KfZ-Stellplätze als die für die unter Beschlussziffer 2 genannten Nutzungen baurechtlich erforderlichen KfZ-Stellplätze realisierbar sind. Diese zusätzlichen Stellplätze würden den geplanten Nutzungen auf dem Areal des Alten Zollamts zur Verfügung stehen. Die für die Realisierung dieser zusätzlichen KfZ-Stellplätze erforderlichen Mehrkosten sind in den unter Beschlussziffer 6 genannten voraussichtlichen Gesamtkosten nicht enthalten. 8. Vom Personalbedarf für die verantwortliche Projektbegleitung dieses Investorenvorhabens in Höhe von bis zu 2,8 Stellen in Entgeltgruppe 12 beim Schulverwaltungsamt wird Kenntnis genommen. Zum DHH 2018/19 wurde befristet bis 31.12.2021 auf Grundlage des zum damaligen Zeitpunkt diskutierten Projektumfangs (33,5 bis 37,5 Mio € brutto inkl. Ausstattungskosten) bereits 1,0 Stellen geschaffen. In welchem Maß dem zusätzlichen Personalmehrbedarf Rechnung getragen werden kann, wird zum Stellenplan DHH 2020/21 unter Berücksichtigung des finanziellen Gesamtrahmens für Stellenbeschaffungen sowie der Priorisierung aller anerkannten Stellenmehrbedarfe entschieden. Begründung: I. Ausgangssituation Der Gemeinderat hat am 29. Oktober 2015 mit GRDrs 297/2015 den Grundsatzbeschluss für ein Bildungshaus im NeckarPark gefasst. Im Rahmen der geplanten Aufsiedlung des ehemaligen Güterbahnhofareals (Realisierung von 450 Wohneinheiten) sollte ursprünglich für das neu entstehende Quartier NeckarPark sowie den bestehenden Stadtteil Veielbrunnen eine 2-zügige Ganztagsgrundschule, eine zehngruppige Kindertagesstätte, Räume des Gemeinwesens sowie eine Turnhalle entstehen. Der Flächenbedarf für das Bildungshaus NeckarPark wurde im Grundsatzbeschluss auf eine Programmfläche von insgesamt 3.737 m² beziffert. Als Standort für dieses Bildungshaus wurde das Grundstück „Q10“ südlich des geplanten Quartiersplatz sowie gegebenenfalls Teile des benachbarten Grundstücks „Q16“ (für die Realisierung der Turnhalle) festgelegt. Nach weiterer Prüfung durch die Verwaltung sahen die Planungen eine Teilung von Q10 vor (südlicher Bereich Gewerbe, nördlicher Bereich Bildungshaus), um die Vorgaben des Bebauungsplans Reichenbachstraße (Ca 283/1) zu erfüllen. Dieser sieht eine aus Lärmschutzgründen erforderliche Mindesttraufhöhe von 21 m im südlichen Teilbereich des Grundstücks Q10 vor. Im Zuge des zurückgezogenen Vorprojektbeschlusses GRDrs 654/2017 hat die Verwaltung nun aktuell eine Flächenprüfung für das Gesamt-Grundstück Q10 (Q10 Nord und Süd) vorgenommen. II. Fortgeschriebenes Raumprogramm im Kontext der sozialen Infrastruktur im NeckarPark Vorbemerkung Mit GRDrs 906/2015 Neufassung wurde für den Wohnbau im NeckarPark eine erhöhte Förderquote von 80% beschlossen (60% sozialer Mietwohnungsbau (SMW), davon die Hälfte in mittelbarer Belegung, zzgl. 20% mittlere Einkommensbezieher (MMW) bzw. preiswertes Wohneigentum (PWE)). Die aktuellen Planungen gehen im 1. und 2. Bauabschnitt von insgesamt 845 Wohneinheiten aus. Um die Planungen für das Bildungshaus als zentralen Infrastrukturbaustein im neuen Quartier voranbringen zu können, wurden vom Referat Jugend und Bildung als Rechenmodell 870 Wohneinheiten (Puffer gegenüber den bisher geplanten 845 WE) als maximale Obergrenze für die Anzahl der Wohneinheiten und als Grundlage für die Berechnung des zu erwartenden Kinder- und Schüleraufkommens angesetzt. 1. Schule Unter Berücksichtigung des zu erwartenden Wohngemenges auf Grundlage der Festsetzungen der GRDrs 906/2015 Neufassung ist aus dem Aufsiedlungsgebiet von einem deutlich höheren Kinderaufkommen auszugehen. Ausgehend vom Rechenmodell mit 870 Wohneinheiten und einem Anteil an gefördertem Wohnungsbau von 50% unter Berücksichtigung der Anwendung der mittelbaren Belegung im Neubau (d.h. 30% SMW zzgl. 20% MMW/PWE), ergibt sich eine Jahrgangsbreite aus Neubaugebiet und Bestandsgebiet Veielbrunnen von rund 100 Schülerinnen und Schülern und damit der Bedarf an einer vierzügigen Ganztagsgrundschule. Auf Basis des Modellraumprogramm des Landes und dem städtischen räumlichen Standard für Ganztagesschulen ergibt sich der Bedarf einer Programmfläche von 2.562 m² (Anlage 2a). 2. Kindertagesstätte Mit GRDrs 906/2015 Neufassung wurde für den Wohnbau im NeckarPark eine erhöhte Förderquote von 80% beschlossen. Die aktuellen Planungen gehen im 1. und 2. Bauabschnitt von insgesamt 845 Wohneinheiten aus. Auf dieser Grundlage sowie unter Berücksichtigung des o.g. Rechenmodells mit 870 Wohneinheiten erhöht sich auch im Bereich der Kindertagesstätte der Bedarf in der Kinderbetreuung im Gesamtgebiet NeckarPark auf insgesamt 19 Gruppen (10 Gruppen für Kinder unter 3 Jahren, 9 Gruppen für 3-6 jährige).
- Auf dem Grundstück Q6 ist die Realisierung von 3 KiTa-Gruppen (2 x 0-3; 1 x 3-6) vorgesehen.
- Auf dem (nicht-städtischen) Grundstück Q6.1 ist die Realisierung von 2 Kita-Gruppen (2 x 0-6) vorgesehen. Aus betriebswirtschaftlichen Gründen wird die Betriebsträgerschaft der beiden zuletzt genannten Standorte gemeinsam ausgeschrieben und an einen Träger vergeben.
- Auf dem Grundstück Q13.1 ist die Realisierung einer inklusiven KiTa vorgesehen, die neben einer regulären Kindertagesstätte (0,8 x 0-3; 1,6 x 3-6) auch 12 Schulkindergarten-Plätze vorsieht. Dieses Modellprojekt ermöglicht die gemeinsame Ganztagsbetreuung von Kindern mit und ohne (geistiger und körperlicher) Behinderung, wobei die inklusiven Plätze mit Kindern aus gesamt Stuttgart belegt werden können.
- Zur Deckung des aktuellen Gesamtbedarfs im NeckarPark fehlt ein Standort (2 x 0-3; 1 x 3-6). Dieser Standort kann auf den Grundstücken Q11, Q12 oder Q 13 realisiert werden. Ferner ist vorbehaltlich der Realisierung des sozialen Projektes der Vektorstiftung auf dem Grundstück Q2 sowie des autonomen Frauenhauses des Frauen helfen Frauen e.V. auf Q3 mit einem weiteren KiTa-Bedarf von 2 bis 3 KiTa-Gruppen zu rechnen. Der sich aus diesen beiden Projekten erschließende Bedarf kann erst mit Umlegung der erwähnten Grundstücke (Q2, Q3) ermittelt sowie ebenfalls auf Q11, Q12 und Q13 gedeckt werden. Alle auf den Grundstücken Q11, Q12, Q13 und Q13.1 vorgesehenen KiTa-Standorte werden in einer Grundsatzvorlage für den Entwicklungsabschnitt Ca 283/5 abschließend fixiert und für die Entscheidung in den Gremien beantwortet. Über diese Grundsatzvorlage wird die Bedarfsdeckung quartiersbezogen und grundstücksscharf gesteuert. Die notwendigen Flächen für die Sicherung der KiTas und dem daraus ergebenden Außenanlagenbedarf (10m²/Kind) werden im Bebauungsplan ausgewiesen. Die Herstellung wird bei städtischen Grundstücken über Kaufverträge gesichert.