Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz:
JB
GRDrs
664/2018
Stuttgart,
10/08/2018
Pädagogisches Personal für die bildungs- und freizeitpädagogischen Angebote und die Betreuung in der Mittagszeit an den Ganztagesschulen und den Schülerhäusern in städtischer Trägerschaft (Jugendamt)
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
öffentlich
24.10.2018
Beschlußantrag:
1. Die Verwaltung des Jugendamts (städtischer Träger) wird ermächtigt, das für die Betreuung der Klassen/Gruppen in den zehn bestehenden Schülerhäusern an den Grundschulen Ameisenbergschule, GS Kaltental, Wilhelmschule, Reisachschule, Albschule, Mönchfeldschule, Jakobschule, Engelbergschule, GS Zazenhausen, Steinbachschule - notwendige pädagogische Personal ohne Blockierung von Planstellen im Umfang von 17,9100 Stellen (davon 9,5400 Stellen in EG S8b, 8,3700 Stellen in EG S8a) ab sofort einzustellen bzw. bestehende Arbeitsverträge zu erhöhen. Dies erfolgt unter Berücksichtigung des vorhandenen Personals. Demgegenüber stehen Stellenstreichungen im Umfang von 20,4100 Stellen (davon 2,0000 Stellen in EG S 15, 2,0000 Stellen in EG S 13, 7,9300 in EG S 8b, 8,4800 in EG S 8a).
Über die formalen Stellenschaffungen und Stellenstreichungen wird im Vorgriff auf das Stellenplanverfahren 2020/2021 entschieden.
2. Die Verwaltung des Jugendamts (städtischer Träger) wird ermächtigt, das für die Betreuung der Klassen/Gruppen in den bestehenden zwölf Ganztagsgrundschulen – Filderschule, Rosensteinschule, Schönbuchschule, Fasanenhofschule, Mühlbachhofschule, Stammheim, Wolfbuschschule, Sommerrainschule, Neuwirtshausschule*, Franz-Schubert-Schule*, Martin-Luther-Schule*, Österfeldschule* sowie für die neu vom Jugendamt übernommene Rosenschule (GRDrs 266/2018) – notwendige pädagogische Personal ohne Blockierung von Planstellen im Umfang von 95,0000 Stellen (davon 2,0000 Stelle in EG S 18, 2,0000 Stelle in EG S 17, 50,0200 Stellen in EG S8b, 40,9800 Stellen in EG S 8a) ab sofort einzustellen bzw. bestehende Arbeitsverträge zu erhöhen. Dies erfolgt unter Berücksichtigung des vorhandenen Personals. Demgegenüber stehen Stellenstreichungen im Umfang von 0,3400 Stellen (davon 0,3400 Stellen in EG S 8a).
Über die formalen Stellenschaffungen und Stellenstreichungen wird im Vorgriff auf das Stellenplanverfahren 2020/2021 entschieden.
* Diese Einrichtungen sind bzw. waren im betroffenen Zeitraum gleichzeitig Schülerhäuser und Ganztagesschulen.
3. Die überplanmäßigen Personalaufwendungen im THH 510 - Jugendamt für das Personal an Ganztagsschulen in Höhe von bis zu 1.820.096 EUR im Jahr 2018 bzw. bis zu 5.460.290 EUR im Jahr 2019 werden im Wege der internen Leistungsverrechnung im Rahmen der in GRDrs 6/2013 und 63/2014 festgelegten Standards und im Rahmen der dort vorgesehenen Finanzierung durch Erstattungen aus dem Teilhaushalt 400 – Schulverwaltungsamt – gedeckt.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Zu Beschlussantragsziffern 1 und 2
Die Landeshauptstadt Stuttgart verfolgt das Ziel, bis zum Jahr 2023 ein flächendeckendes Angebot an qualifizierten Plätzen in Ganztagesschulen für Kinder im Grundschulalter bereitzustellen. Dieses Ziel formulierte der Stuttgarter Gemeinderat mit der Verabschiedung von GRDrs 199/2011. Um dem hohen Bedarf der Eltern an ganztägigen Betreuungsplätzen möglichst rasch, d. h. ohne größere Baumaßnahmen, begegnen zu können, wurden als Interimslösung Schülerhäuser als neues Betreuungsangebot im Schulgebäuden etabliert. Mit der GRDrs 6/2013 wurde das Pädagogische Rahmenkonzept und die Standards von Ganztagsgrundschulen festgelegt.
Zur Durchführung der übertragenen Aufgaben ist pädagogisches Personal erforderlich.
Die Verwaltung des Jugendamts (der städtischer Träger) muss deshalb ermächtigt werden, im Rahmen der Stellenschaffung im Vorgriff auf den Stellenplan 2020 zur Verfügung stehende Finanzmittel und unter Prüfung der Einsatzmöglichkeiten des vorhandenen Personals/der vorhandenen Stellen, das für die Betreuung der Klassen/Gruppen in den Schülerhäusern bzw. Ganztagsgrundschulen notwendige pädagogische Personal ohne Blockierung von Planstellen einstellen zu können bzw. bestehende Arbeitsverträge erhöhen zu können.
Über die formalen Stellenschaffungen wird im Vorgriff auf das Stellenplanverfahren 2020/2021 entschieden.
Die Veränderung der Schülerhäuser sieht wie folgt aus:
Für den Ausbau der zehn bestehenden Schülerhäuser werden Planstellen im Umfang von 17,9100 Stellen (davon 9,5400 Stellen in EG S8b, 8,3700 Stellen in EG S8a) ab sofort benötigt. Demgegenüber stehen Stellenstreichungen im Umfang von 20,4100 Stellen (davon 2,0000 Stellen in EG S 15, 2,0000 Stellen in EG S 13, 7,9300 in EG S 8b, 8,4800 in EG S 8a):
Bedarf alt
Bedarf neu
Schülerhäuser
Mittagsgruppen bis 14 Uhr
Nachmittagsgruppen bis 17 Uhr
Mittagsgruppen bis 14 Uhr
Nachmittagsgruppen bis 17 Uhr
Ameisenbergschule
2
7
3
9
GS Kaltental
2
4
3
4
Wilhelmschule
4
7
5
6
Reisachschule
5
8
5
12
Albschule
3
6
2
7
Mönchfeldschule
2
4
0
0
Jakobschule
2
6
1
8
Engelbergschule
2
4
0
0
GS Zazenhausen
4
5
4
7
Steinbachschule
3
6
2
6
Neuwirtshausschule*
1
4
0
0
Franz-Schubert-Schule*
3
5
4
4
Martin-Luther-Schule*
9
5
0
0
Österfeldschule*
6
10
5
12
Summe
54
85
40
80
Die Veränderung der Ganztagesschulen sieht wie folgt aus:
Für den Betrieb bzw. Ausbau der dreizehn Ganztagesschulen werden Planstellen im Umfang von 95,0000 Stellen (davon 2,0000 Stelle in EG S 18, 2,0000 Stelle in EG S 17, 50,0200 Stellen in EG S8b, 40,9800 Stellen in EG S 8a) ab sofort benötigt. Demgegenüber stehen Stellenstreichungen im Umfang von 0,3400 Stellen (davon 0,3400 Stellen in EG S 8a).
Bedarf alt
Bedarf neu
Ganztagesschulen
Mittagsgruppen bis 14 Uhr
GTS-Klassen
Mittagsgruppen bis 14 Uhr
GTS-Klassen
Filderschule
8
4
8
8
Rosensteinschule
1
7
2
9
Schönbuchschule
9
2
4
7
Fasanenhofschule
2
6
2
7
Mühlbachhofschule
9
1
5
7
Stammheim
0
2
9
8
Wolfbuschschule
9
3
4
13
Sommerrainschule
0
0
0
2
Rosenschule
0
0
11
3
Neuwirtshausschule*
0
0
0
4
Franz-Schubert-Schule*
0
0
0
3
Martin-Luther-Schule*
0
0
10
8
Österfeldschule*
0
0
0
3
Summe
38
25
55
82
* Diese Einrichtungen sind bzw. waren im betroffenen Zeitraum gleichzeitig
Schülerhäuser und Ganztagesschulen.
Finanzielle Auswirkungen
Zu Beschlussantragsziffer 3
Die Veränderung bei den Schülerhäusern sieht bis zum Schuljahr 2018/2019 wie folgt aus:
Für die Schaffung der 17,9100 Stellen in den zehn bestehenden Schülerhäusern werden zusätzliche Personalkosten in Höhe von 996.108 EUR jährlich für die Gruppenerweiterung entstehen. Für die Stellenstreichungen im Umfang von 20,4100 Stellen entstehen Einsparungen bei den Personalkosten in Höhe von 1.187.425 EUR jährlich.
Stellen
Stellen
Stellen-
S 8b
S8a
S13
S15
Jahreskosten
vorhanden
benötigt
mehr-/minderbedarf
Schülerhäuser
Ameisenbergschule
14,5300
18,4500
3,9200
1,8000
2,1200
219.780 €
GS Kaltental
8,3400
8,8000
0,4600
0,2300
0,2300
25.875 €
Reisachschule
17,6400
24,5600
6,9200
3,7200
3,2000
375.918 €
Albschule
13,2600
14,5300
1,2700
0,9300
0,3400
72.765 €
Jakobschule
13,9200
15,8000
1,8800
1,0000
0,8800
106.560 €
GS Zazenhausen
11,9900
15,4500
3,4600
1,8600
1,6000
195.210 €
Summe Schaffungen
79,6800
97,5900
17,9100
9,5400
8,3700
0,0000
0,0000
996.108 €
Wilhelmschule
15,4500
14,1800
-1,2700
-0,9300
-0,3400
-72.765 €
Mönchfeldschule
9,3400
0,0000
-9,3400
-3,5000
-3,8400
-1,0000
-1,0000
-544.910 €
Engelberschule
9,3400
0,0000
-9,3400
-3,5000
-3,8400
-1,0000
-1,0000
-544.910 €
Steinbachschule
13,2600
12,8000
-0,4600
-0,4600
-24.840 €
Summe Streichungen
47,3900
26,9800
-20,4100
-7,9300
-8,4800
-2,0000
-2,0000
-1.187.425 €
Bei Vollbesetzung fallen im Jahre 2018 Kosten bis zu 332.036 EUR an (anteilig September bis Dezember), im Jahre 2019 bis zu 996.108 EUR. Die Einsparungen liegen im Jahre 2018 anteilig bei 395.808 EUR, im Jahre 2019 bei 1.187.425 EUR.
Die Veränderung bei den Ganztagesschulen sieht bis zum Schuljahr 2018/2019 wie folgt aus:
Für die Schaffung der 95,0000 Stellen in den dreizehn Ganztagesschulen werden zusätzliche Personalkosten in Höhe von 5.460.290 EUR jährlich für die Gruppenerweiterung entstehen. Für die Stellenstreichungen im Umfang von 0,3400 Stellen entstehen Einsparungen bei den Personalkosten in Höhe von 18.360 EUR jährlich.
Stellen
Stellen
Stellen-
S 8b
S8a
S 17
S18
Jahreskosten
vorhanden
benötigt
mehr-/minderbedarf
Ganztagesschulen
Filderschule
11,3900
18,8800
7,4900
4,0000
3,4900
422.460 €
Rosensteinschule
9,5500
18,0200
8,4700
4,3600
4,1100
477.000 €
Schönbuchschule
7,8800
15,1400
7,2600
5,0000
2,2600
414.540 €
Fasanenhofschule
7,8300
14,0100
6,1800
3,1800
3,0000
348.030 €
Mühlbachhofschule
6,8900
15,6000
8,7100
4,6000
4,1100
491.040 €
Stammheim
3,4600
19,1000
15,6400
7,4400
6,2000
1,0000
1,0000
930.640 €
Wolfbuschschule
9,0000
26,0900
17,0900
8,3300
8,7600
960.345 €
Sommerrainschule
0,0000
3,4400
3,4400
2,0000
1,4400
194.760 €
Rosenschule
5,0600
11,2200
6,1600
2,1600
2,0000
1,0000
1,0000
394.960 €
Franz-Schubert-Schule*
11,5300
15,4200
3,8900
2,0000
1,8900
219.060 €
Martin-Luther-Schule*
17,2900
19,8000
2,5100
2,5100
146.835 €
Österfeldschule*
21,5600
29,7200
8,1600
4,4400
3,7200
460.620 €
Summe Schaffungen
111,4400
206,4400
95,0000
50,0200
40,9800
2,0000
2,0000
5.460.290 €
Neuwirtshaus*
8,3800
8,0400
-0,3400
-0,3400
-18.360,00 €
Summe Streichungen
8,3800
8,0400
-0,3400
0,0000
-0,3400
0,0000
0,0000
-18.360,00 €
* Diese Einrichtungen sind bzw. waren im betroffenen Zeitraum gleichzeitig
Schülerhäuser und Ganztagesschulen.
Bei Vollbesetzung fallen im Jahre 2018 Kosten bis zu 1.820.096 EUR an (anteilig September bis Dezember), im Jahre 2019 bis zu 5.460.290 EUR. Die Einsparungen liegen im Jahre 2018 anteilig bei 6.120 EUR, im Jahre 2019 bei 18.360 EUR.
Beteiligte Stellen
AKR und WFB haben mitgezeichnet.
Isabel Fezer
Bürgermeisterin
Anlagen
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