Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
539
25
VerhandlungDrucksache:
939/2020
GZ:
JB
Sitzungstermin: 02.12.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Gewerbliche Schule Im Hoppenlau mit Technischer Oberschule - Grundsatzbeschluss für das weitere Vorgehen zum Abbau der räumlichen u. baulichen Defizite

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 13.11.2020, GRDrs 939/2020, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis des Suchauftrags zur Kenntnis, dass in Stuttgart in zentraler Lage kein für einen Neubau der Gewerblichen Schule Im Hoppenlau mit Technischer Oberschule (GSIHTO) geeignetes Grundstück zur Verfügung steht. Eine Neubaulösung zum Abbau der Raumdefizite wird somit nicht weiterverfolgt.

2. Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass am Stammgebäude der GSIHTO bei Zusammenführung des Gesamtbedarfs am Stammsitz in Stuttgart-West ein Raumdefizit von rd. - 2.700 m² Programmfläche besteht.

3. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und wie das Defizit am Stammsitz der GSIHTO durch Erweiterung, Ersatzneubauen und Umstrukturierung vollständig abgebaut werden kann. Dazu wird die Verwaltung beauftragt, die Planungen bis zum Vorprojektbeschluss weiterzuführen. Planungsmittel stehen hierfür bei Projektnummer 7.403005 zur Verfügung.

4. Sollte sich zeigen, dass für die bauliche Realisierung die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig werden sollte, wird die Verwaltung beauftragt, das hierfür erforderliche Bebauungsplanverfahren einzuleiten.

5. Aufgrund zwischenzeitlich umgesetzter schulorganisatorischer Einrichtungsbeschlüsse werden die Planungen für die Gewerbliche Schule Im Hoppenlau auf Grundlage der GRDrs 395/2011 (vorläufiger Planungsstopp im Jahr 2013) nicht mehr fortgeführt.

Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.
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