Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
503
3
Verhandlung
Drucksache:
47/2016
GZ:
OB 7831-10.00
Sitzungstermin:
07.12.2016
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Kuhn
Berichterstattung:
der Vorsitzende, Herr Prof. Dr. Kirchberg (Kanzlei Deubner & Kirchberg)
Protokollführung:
Herr Häbe
de
Betreff:
Bürgerbegehren gegen Stuttgart 21 "Storno 21"
- Abhilfeprüfung im Widerspruchsverfahren
Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 13.04.2016, öffentlich, Nr. 92
Gemeinderat vom 14.04.2016, öffentlich, Nr. 52
Verwaltungsausschuss vom 06.07.2016, öffentlich, Nr. 259
Gemeinderat vom 07.07.2016, öffentlich, Nr. 131
jeweiliges Ergebnis: Zurückstellung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Recht, Sicherheit und Ordnung vom 06.04.2016, GRDrs 47/2016, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Den Widersprüchen, eingelegt von Herrn Peter Conradi und Frau Sabine Schmidt, gegen den Bescheid der Landeshauptstadt Stuttgart vom 29.07.2015 über die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens "Storno 21" gegen das Bahnprojekt Stuttgart 21 wird nicht abgeholfen.
2. Die Widersprüche werden dem Regierungspräsidium Stuttgart zur Entscheidung vorgelegt.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bevollmächtigten der Widerspruchsführer darüber zu unterrichten, dass die Stadt den Widersprüchen nicht abgeholfen hat.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
Dieser Tagesordnungspunkt wird gemeinsam mit dem heutigen Tagesordnungspunkt 2 "Bürgerbegehren "Ausstieg der Stadt Stuttgart aus S 21 aufgrund des Leistungsrückbaus durch das Projekt" Abhilfeprüfung im Widerspruchsverfahren", heutige Niederschriftsnummer 502, aufgerufen. Die Aussprache ist in der Niederschriftsnummer 502 wiedergegeben.
Abschließend stellt OB
Kuhn
fest:
Der Verwaltungsausschuss
stimmt
dem Beschlussantrag bei 14 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen und 1 Stimmenthaltung mehrheitlich
zu
.
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