Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 254/2017
Stuttgart,
05/12/2017



Ermächtigung zur Beschäftigung von Personal im Sachgebiet Städtische Wohnungsnotfallhilfe beim Sozialamt zur präventiven Wohnraumsicherung für Familien



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
15.05.2017
17.05.2017
18.05.2017



Beschlußantrag:


1. Das Sozialamt wird ermächtigt, Mitarbeiter/-innen mit einem Beschäftigungsumfang von insgesamt 150 % einer Vollzeitkraft in Entgeltgruppe S 12 TVöD für die Nachbetreuung von Familien und Alleinerziehenden im Interesse einer nachhaltigen Wohnraumsicherung im Sachgebiet Städtische Wohnungsnotfallhilfe befristet vom 01.07.2017 bis 31.12.2019 einzustellen.

2. Die Finanzierung der Personal- und Sachkosten in Höhe von 94.382 EUR jährlich (insgesamt 235.954 EUR während der Projektlaufzeit von 2 ½ Jahren) übernimmt die Vector Stiftung, Stuttgart.

3. Die Verwaltungsgemeinkosten in Höhe von 18.750 EUR jährlich (insgesamt 46.875 EUR während der Projektlaufzeit von 2 ½ Jahren) werden aus vorhandenen Mitteln des Teilhaushalts 500 – Sozialamt, Kontengruppen 420 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, 440 – Sonstige ordentliche Aufwendungen und 481 – Aufwendungen für interne Leistungen, getragen.




Begründung:



Aufgabe der Fachstelle Wohnungssicherung im Sachgebiet Städtische Wohnungsnotfallhilfe des Sozialamts der Landeshauptstadt Stuttgart ist es, Stuttgarter Bürger/-innen, denen der Verlust ihrer Wohnung droht, durch Beratung und Erschließung von finanziellen Hilfen den Erhalt der Wohnung zu sichern. Häufigster Grund für den drohenden Wohnungsverlust sind Mietschulden.

Oberstes Ziel ist es, den drohenden Wohnungsverlust abzuwenden und damit die
finanziellen und psychosozialen Folgen von Obdachlosigkeit zu verhindern. Außerdem kommt der Prävention aufgrund des äußerst angespannten Wohnungsmarkts eine wichtige gesellschaftspolitische Bedeutung zu.


Bei Familien und Alleinerziehenden, die die Beratung der vorgenannten Fachstelle des Sozialamts in Anspruch nehmen, sind die Lebenssituationen häufig noch belasteter und komplexer als bei Alleinstehenden. Die finanzielle Situation ist aufgrund unterschiedlicher Einkommensarten häufig unübersichtlicher; die Knappheit der finanziellen Ressourcen wirkt sich auf das Zusammenleben innerhalb des Haushalts aus. Deshalb ist die Arbeit mit Familien und Alleinerziehenden hinsichtlich der Klärung ihrer oft schwierigen Situation (Finanzen, Schulden, Mietzahlungen, Umgang mit Vermietern und Nachbarn) in der Regel sehr zeitintensiv.

Zudem gilt es, insbesondere Kinder vor den Folgen von Obdachlosigkeit zu bewahren. Sie verlieren in dieser existentiellen Krisensituation häufig nicht nur ihre für die soziale Entwicklung notwendigen Bezüge in Schule, Kindergarten etc., sondern oftmals auch das Vertrauen in den Schutz des Familiensystems.

Wird in der Beratung erkennbar, dass der Haushalt längerfristige Hilfen benötigt, um die Wohnung dauerhaft halten zu können, vermitteln die Mitarbeiter/-innen der Fachstelle Wohnungssicherung im Sachgebiet Städtische Wohnungsnotfallhilfe die Klienten und Klientinnen an den entsprechenden sozialen Dienst. Bei alleinstehenden Personen sind dies in aller Regel die Fachberatungsstellen der freien Träger der Wohnungsnotfallhilfe (ambulante Hilfen nach § 67 SGB XII). Familien und Alleinerziehende haben jedoch keinen Zugang zu den Hilfen nach § 67 SGB XII. Damit fehlt für diese Personengruppe ein spezialisierter Dienst mit vertieftem Wissen und einer längerfristigen, proaktiven Begleitung im Bereich der Wohnungssicherung.

Es hat sich gezeigt, dass eine nachhaltige Wohnraumsicherung nur durch eigenverantwortliches Handeln und längerfristige Betreuung erreichbar ist. Nach wohnungserhaltenden Maßnahmen ist häufig ein längerfristiger Unterstützungsbedarf notwendig, um eine wiederholte Kündigung/ Räumung zu vermeiden.

In der Fachstelle Wohnungssicherung des Sozialamts ist das für diese Aufgabe notwendige vertiefte Wissen in den Bereichen Wohnraumsicherung, Existenzsicherung und Mietrecht vorhanden. Außerdem ist die Fachstelle mit allen Akteuren im Hilfesystem sehr gut vernetzt, sodass diese Strukturen genutzt werden können, wenn weitere Unterstützungsangebote im Einzelfall einzubeziehen sind.


Die Vector Stiftung hat sich bereit erklärt, für 2 ½ Jahre (Projektlaufzeit) die Beschäftigung im Umfang von 150 % einer Vollzeitstelle zu finanzieren, um die nachhaltige Wohnraumsicherung bei Familien und Alleinerziehenden mittels wohnungserhaltende Hilfen durch das Sozialamt, Fachstelle Wohnungssicherung im Sachgebiet Städtische Wohnungsnotfallhilfe, befristet vom 01.07.2017 bis 31.12.2019 zu gewährleisten.

Ziel des Projektes ist es, den Wohnungserhalt für Familien und Alleinerziehende nachhaltig abzusichern, sodass die Anzahl der Wohnungsverluste bei dieser Personengruppe in der Landeshauptstadt Stuttgart reduziert werden kann und Familien in ihrem gewohnten Umfeld stabilisiert werden.

Über die Erfahrungen mit der Nachbetreuung wird erstmals Ende des Jahres 2018 berichtet.

Mithilfe der Anschubfinanzierung durch die Vector Stiftung kann die neue Aufgabenstellung aufgegriffen werden. Sollte der Bedarf für diese Nachbetreuung im Laufe des Projekts nachgewiesen werden, wird die Sozialverwaltung eine Regelfinanzierung (Stellenschaffung) für die Nachbetreuung im Stellenplan 2020 zur Fortführung der vorhandenen Personalkapazität beantragen.


Finanzielle Auswirkungen

Die Personal- und Sachkosten vom 01.07.2017 bis 31.12.2019 in Höhe von 235.954 EUR übernimmt die Vector Stiftung. Die Vereinnahmung der Projektförderung erfolgt beim Teilhaushalt 500 – Sozialamt. Die anfallenden Verwaltungsgemeinkosten von bis zu 46.875 EUR werden vom Sozialamt aus vorhandenen Mitteln des Teilhaushalts
500 – Sozialamt, Kontengruppen 420 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, 440 – Sonstige ordentliche Aufwendungen und 481 – Aufwendungen für interne Leistungen, getragen.



Beteiligte Stellen

Das Referat AKR und das Referat WFB haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Werner Wölfle
Bürgermeister


Anlagen

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