Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 1152/2019
Stuttgart,
11/07/2019



Haushalt 2020/2021

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 20.11.2019



Kita-Gebühr soz. gestaffelt - Teil II

Beantwortung / Stellungnahme

Die Haushaltsanträge

387/2019 Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
705/2019 Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei
799/2019 SPD-Gemeinderatsfraktion

werden wie folgt beantwortet:

Der Antrag Nr. 387/2019 der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN sieht eine Übertragung der Reduzierung für FamilienCard-Inhaber aus dem Doppelhaushalt 2018/2019 auf die Altersklasse 0-3 Jahre vor. Die Fraktionsgemeinschaft Linke SÖS Piraten Tierschutzpartei beantragt mit Antrag Nr. 705/2019 eine vollständige Gebührenbefreiung für FamilienCard-Inhaber in der Altersklasse 0-6 Jahre. Eine vollständige Gebührenbefreiung für FamilienCard-Inhaber in der Altersklasse 3-6 Jahre wird im Antrag Nr. 799/2019 der SPD-Gemeinderatsfraktion postuliert.

Bereits zum Doppelhaushalt 2018/2019 wurde im Rahmen der 3. Lesung eine Gebührenreduzierung für FamilienCard-Inhaber (Altersklasse 3-6 Jahre) beschlossen. Mit diesem Beschluss wurden die Gebühren für FamilienCard-Inhaber in der Altersklasse 3-6 Jahre um pauschal 50 Euro/Monat und Kind reduziert, Familien mit 3 und mehr Kinder wurden vollständig von den Gebühren befreit. Damit sind Mindereinnahmen in Höhe von jährlich 653.000 Euro (städtischer Träger) und Mehrausgaben in Höhe von 1.057.000 Euro p.a. (freie Träger) verbunden. Die Verwaltung hat hierzu eine entsprechende Satzungsänderung beschließen lassen (GRDrs 150/2018), die zum Kindergartenjahr 2018/2019 entsprechend umgesetzt wurde.

Nachfolgend werden die finanziellen Auswirkungen (p.a.) der o.g. Anträge dargestellt:



Die Umsetzung einer Gebührenänderung ist aus verwaltungstechnischen Gründen frühestens zum Beginn des Kindergartenjahres 2020/2021 möglich, da die Verwaltung hierzu eine Satzungsänderung vorbereiten, eine Anhörung der angeschlossenen freien Träger durchführen und eine neue Satzung beschließen lassen muss. Deshalb würden die finanziellen Auswirkungen im Jahr 2020 lediglich 1/3 des Jahresbetrages betragen, ab dem Jahr 2021 jährlich der o.g. volle Jahresbetrag.

Es ist damit zu rechnen, dass die Reduzierung der Gebühren für FamilienCard-Inhaber in der Altersklasse 0-3 Jahres einen verstärkten Zulauf auf Krippenplätze verursachen wird. Bekanntermaßen kann die Nachfrage nach Kleinkindbetreuung bereits jetzt nicht befriedigt werden (nicht zu deckender Fachkräftebedarf, fehlende Räume etc.). Durch eine weitere Attraktivitätssteigerung würde sich die Rechtsanspruchsproblematik weiter verschärfen und es würden dadurch weitere Folgekosten (Rechts- und Prozesskosten etc.) verursacht.
Des Weiteren ist zu erwähnen, dass ab Januar 2012 auf die Krippenplätze ein monatlicher Krippenzuschlag (für FamilienCard-Inhaber) in Höhe von 40 Euro/Kind und Platz (bei Vollzahler 70 Euro/Kind und Platz) eingeführt wurde. Durch die pauschale Reduzierung in Höhe von 50 Euro für 1- und 2- Kind-Familien bzw. für den vollständigen Gebührenverzicht bei FamilienCard-Inhabern und bei 3- und Mehr-Kind-Familien würde dieser Beschluss wieder aufgehoben werden.


Bezüglich des Deckungsvorschlags bei Antrag Nr. 705/2019 (FrAKTION LINKE/SÖS/PIRATEN/ Tierschutzpartei wird auf die Beantwortung des Antrags 258/2019 „Wie hoch ist die finanzielle Entlastung der Stadt Stuttgart durch neue Leistungen des "Gute-Kita-Gesetzes" und durch das "Starke-Familien-Gesetz" verwiesen.



Übersicht der Anträge exemplarisch für 1-Kind-Familien und 3-Kind-Familien:







Vorliegende Anträge/Anfragen

vorliegende HH-Anträge siehe Beantwortung/Stellungnahme




Isabel Fezer
Bürgermeisterin




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