Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 720/2015
Stuttgart,
09/09/2015



Verwendung von Mitteln der rechtlich unselbstständigen "Rudolf Schmid und Hermann Schmid Stiftung"



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
30.09.2015
15.10.2015



Beschlußantrag:


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Das Kinderschutz-Zentrum (KISZ) bietet Hilfe und Unterstützung für Familien und Kinder, die von Gewalt betroffen sind. Die präventiven, therapeutischen und beratenden Angebote werden von betroffenen Familien und von Fachkräften zunehmen stark nachgefragt.

Bis 2008 sind die Anzahl der Fachberatungen und damit verbunden auch die Zahl der Mitarbeiter relativ konstant geblieben. Seit 2009 hat sich das notwendige Personal aufgrund einer stetigen Erweiterung der Aufgaben des KISZ (u. a. Parallelberatung für Kinder bei häuslicher Gewalt mit Polizeieinsatz, Gefährdungseinschätzung/Beratungen für Tageseinrichtungen für Kinder, Gruppentherapie für hoch belastete junge Eltern, Eröffnung Kindertherapiezentrum, Beratung für Berufsgeheimnisträger) fast verdreifacht.

Das KISZ hat seit 1991 seinen Standort in der Pfarrstraße 11 in Stuttgart-Mitte. Das Grundstück wurde dem KISZ von der Stadt im Wege des Erbbaurechts überlassen.
Trotz der Anmietung von Büros in der Umgebung des Stammsitzes reichen die vorhandenen Räumlichkeiten, insbesondere am Stammsitz in der Pfarrstraße 11 mit der vorhandenen Nutzfläche von ca. 250 m² nicht mehr aus. Auch ist die Verteilung der verschiedenen Beratungs- und Therapieangebote auf mehrere Standorte nicht optimal und kann zu schwierigen Situationen führen. Eine Erweiterung des bestehenden Standorts ist nicht möglich bzw. unwirtschaftlich.

Daher benötigt das KISZ ein neues Gebäude mit ca. 600 – 800 m² Nutzfläche für 13 Mitarbeiter zzgl. Honorarkräfte und Beratungs- und Therapieräumen im Stuttgarter Innenbereich, welches für Kinder und Familien aus allen Teilen von Stuttgart mit dem öffentlichen Personennahverkehr gut zu erreichen ist.

Alexanderstraße 2
Als derzeit einzig verfügbares Gebäude, welches diese Kriterien erfüllt, kommt das städtische Objekt Alexanderstraße 2 in Stuttgart-Mitte infrage.
Das Gebäude ist ein Kulturdenkmal gemäß § 2 DSchG, verfügt über ca. 615 m² Nutzfläche und liegt verkehrsgünstig an der Haltestelle Eugenplatz. Das Grundstück wird im Wege des Erbbaurechts an die Stiftung Kinderschutz-Zentrum mit einer Laufzeit bis 2054 vergeben.

Die vorliegenden geprüften Kosten für die Sanierung des Gebäudes inklusive Architektenhonorar, Gebäudeentschädigung, Projektsteuerung und Teilbauherrenvergabe betragen 4.078.700 EUR. Die Gesamtfinanzierung des Projekts ist durch weitere Zuschüsse anderer Institutionen sowie durch weitere Finanzierungsmittel gesichert. Die Gewährung des Darlehens erfolgt nur bei Bedarf. Möglicherweise zusätzlich von der Stiftung Kinderschutz-Zentrum Stuttgart generierte Finanzierungsmittel oder eine Unterschreitung des Kostenrahmens würden den Darlehensbedarf entsprechend verringern.

Die Rudolf Schmid und Hermann Schmid Stiftung fördert nach § 2 Abs. 2 ihrer Stiftungssatzung insbesondere auch den Bau von Einrichtungen der Jugendhilfe. Das obige Projekt fällt damit in den Förderbereich der Stiftung. Der Stiftungsrat empfiehlt die Förderung des Sanierungsvorhabens des Kinderschutz-Zentrums Stuttgart.

Der Investitionszuschuss wird entsprechend der Geschäftsanweisung für die Gewährung von städtischen Zuwendungen bewilligt.















Finanzielle Auswirkungen

Der Investitionszuschuss wird aus dem Vermögen der rechtlich unselbstständigen Rudolf Schmid und Hermann Schmid Stiftung gewährt.



Beteiligte Stellen

Das Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen



<Anlagen>



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